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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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behandeln und zu verpflegen waren, und daß für sie dieser Aufwand zu tragen gewesen ist. Wenn auch in derartigen Fällen zulässig ist, daß Bericht erstattet wird, und die Kreis- direction mit Bereitwilligkeit entgegenkommt, bei ausländischen Regierungen Schritte zu thun und Ersatz der Kosten herbeizu führen, so kann ich doch versichern, daß in mehren dergleichen Fällen bis jetzt zu irgend einem Resultate nicht zu gelangen ge wesen ist, daß also der Ersatz derartiger Kosten der Stadt, der ich angehöre, nicht zu Theil geworden ist. Ich halte es da her für billig, daß der Staat vermittelnd eintritt. Es wird aber auch auf der andern Seite dahin zu wirken fein, daß diese Last dem Staate nicht so groß werde, und da glaube ich denn, daß es ein Vorbeugungsmittel gebe, welches in einer Veranstal tung darin zu finden sein wird, daß sofort an der Grenze derartige Kranke, welche da theils zu Fuß, theils auf Wagen anlan- gen, zurückgewiesen werden. Die Ausführung dürste dadurch möglich werden, daß die Grenzzollämter mit einer Anweisung versehen werden, oder wo dergleichen nicht vorhanden, dieChaus- seeemnehmer, und wenn auch dergleichen nicht da waren, die Gendarmen, alle dergleichen Transporte von Kranken sofort an der Grenze zurückzuweisen an den Ort, woher sie gekommen sind. Um Las zu erreichen, beabsichtige ich nun einen Antrag zu stellen. Zuvor wünschte ich aber vom Hrn. königl. Com- missar zu vernehmen, ob und welche Bedenken der Ausführung dieser Maßregel entgegenstehen? Von dieser Eröffnung wird es abhängen, ob mein Antrag blos in die Schrift aufzuneh men sein, oder ob er einen Zusatz zu der §. werde bilden müssen. Königl. Commissar 0. Merbach: Der Herr Bürgermei ster Starke hat mit Recht schon bemerkt, daß das Amendement des Herrn Bürgermeister Ritterstadt wenigstens zum Theil mit der Bestimmung coincidirt, die bei dem Erläuterungsgesetze zu dem Heimathsgesetze in Frage gekommen und angenommen worden ist. In wieweit die Fälle dort zu subsumiren sind, "möchten sie hier aüszuscheiden sein, und das Amendement kann nur noch von solchen Fallen gelten, welche dorthin nicht gehö ren. Es würde aber auf Seiten der Staatskasse eine bedenk liche Last werden, wenn sie sich der Verbindlichkeit unterwerfen sollte, solche Kurrechnungen sofort verlagsweise zu berichtigen, denn es möchte doch nicht allemal so liquid vorliegen, daß die Verbindlichkeit des Staates zu einem solchen Kuraufwand als eine wirkliche Schuld des Staates anzuerkennen sei, ehe nicht über die einschlagenden Verhältnisse unter Vernehmung mit ausländischen Behörden, die vollständigste Erörterung vorherge gangen ist und ehe nicht erwiesen und entschieden ist, daß nicht demungeachtet Seiten der betreffenden Gemeinden selbst irgend eine Rechtsverbindlichkeit vorhanden sei, die Kosten selbst zu tragen, wenn man auch, wie ich einstweilen voraussetze, den Satz an und für sich zugeben müßte, daß eine solche Grenzge- meinde nur die nextttia des Staates gerire, wenn sie solche Kranke annimmt. So nun eingeschränkt könnte also wohl das Amendement nicht angenommen werden, ohne der Staatskasse eine an sich unbestimmte und vielleicht in einzelnen Fallen ihr, nicht zukommende Last aufzubürden, in wieweit es namentlich die Absicht des Amendements zu sein scheint, daß die Regierung vor allen Dingen die Rechnung bezahle, und nun erst die in §. 48 gedachten Erörterungen und Vernehmungen mit aus ländischen Behörden anstelle. Ich müßte mich also doch gegen Annahme des Amendements aussprechen. Die Fälle sind nicht so häufig und liegen allerdings in dem natürlichen Verhältnisse der Grcnzo.rte, wo sie bisweilen vorkommen. Was die vom Herrn Bürgermeister Gottschald beantragten Maßregeln be trifft, so muß ich freilich bemerken, daß sie zum Theil ganz un ausführbar seien. Auf der Seite des Landes, wo wir eine offene Grenze haben, da reichen alle Mittel nicht hin, um nicht noch Fälle übrig bleiben zu lassen, wo ein solcher Kranker unbe merkt hereinkommen kann. Wo aber die Grenze nach der Zoll vereinigung geschlossen ist, da würde es nicht passend sein, und von Seiten der Zollbehörden nicht gestattet werden, die Zoll ämter mit diesem Geschäfte zu beauftragen. Sie desavouiren alle Polizei'geschäfte, sondern beschränken sich lediglich auf ihr Bereich. Es würbe also diese vorgeschriebene Maßregel immer nicht dahin führen, um alle dergleichen Fälle zu verhüten, wel che in §. 48 bezeichnet sind. Bürgermeister Gottschald: Was diese Entgegnung be trifft, so erlaube ich mir folgende Bemerkung. Ich sollte doch meinen, daß auch auf der Seite, wo Zollämter nicht vorhanden, derartige Maßregeln sich würden treffen lassen, und zwar da bei den Chausseeeinnahmen. Es gehört dazu keine große Veran staltung, denn dergleichen Chausseeeinnehmer würden beim An langen dergleichen Transporte sich nur darnach zu erkundigen haben: habt ihr einen Nachweis, daß ihr an dem Orte, wo ihr hin wollt, ausgenommen werdet? und wenn nicht, so würde der Chausseeeinnehmer nichts weiter zu thun haben, als sie zu ver anlassen, umzukehren, und an den Ort zurückzufahren, woher sie gekommen sind. Was Vie Nebenwege betrifft, so gebe ich zu, daß dies auf diesen nicht ausführbar ist, weil da keine Chausseeeinnahmen sind; allein da würde vorzubeugen sein durch die Wachsamkeit der Gendarmen. Uebrigens kann ich versichern, daß in Baiern eine derartige Einrichtung besteht. Es würde der Stadt, der ich angehöre, nicht möglich sein, einen Kranken nach Hof und Baiern zu bringen, darum nicht, weil dieser Staat unmittelbar an'der Grenze Einrichtungen getroffen hat, die Legitimationen zu prüfen; also diesseitig stehen wir ge gen Baiern in dieser Hinsicht stets im Nachtheil und dies hat Plauen empfindlich wahrnehmen müssen. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat zu §. 48 etwas nicht gesagt und ich würde sofort übergehen können zu dem vorhin unterstützten Amendements des Herrn Bürgermei ster Ritterstädt.. - - , Bürgermeister Gottschald: Nach diesen Erklärungen würde ich mir allerdings die Erlaubniß erbitten müssen, folgen den Zusatz zu tz. 48 beantragen zu dürfen, da ich keine Geneigt heit bei dem Herrn königl. Commissar wahrnehme, eine derartige Maßregel, in Folge eines Antrags in die Schrift, auszuführen.
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