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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Demohngeachtet aber kann ich den Petitionen nicht beipflichten, und zwar ebenfalls aus den Gründen, welche das Deputations gutachten entwickelt. Da sie nämlich blos ihren Antrag da hin gestellt haben, daß man eine Vertretung des städtischen Handwerksstandes Herstellen möge, so kann dem nicht gewill fahrt werden, denn wenn jede Klasse der Staatsbürger , die ein besonderes Interesse hat, besonders wollte vertreten sein, so müßte ein völliger Umsturz der Verfassung geschehen, und aus diesem Grunde muß ich dem Deputationsgutachten beitreten, aus dem zuerst angegebenen aber dem Wunsch beipflichten, den der Herr Domherr v. Schilling zu Protokoll gegeben hat. Staatsminister v. Könneritz: Ich wollte mir nur die Bemerkung erlauben, daß ein solcher Wunsch zu Protokoll aus gesprochen durchaus keinen Effekt haben könne. Es würde sich hier, meine Herren, um eine Abänderung der Verfassung handeln, und wenn Wünsche hierauf gerichtet von der Kam mer ausgehen sollten, so würde das Verfahren einzuschlagen sein, welches die Verfaffungsurkunde vyrschreibt. Wie aber die Regierung sich überhaupt nicht bewogen finden kann, in dieser Beziehung die Verfaffungsurkunde zu ändern, so wird sie am wenigsten in einem solchen zum Protokoll gegebenen Wunsche eine Veranlassung hierzu finden können. Bürgermeister Starke: Nach den von einigen Seiten geschehenen Aeußerungen dürfte es auf die Mitglieder der De putation, welche diesen Bericht genehmigt und mit unterschrie ben haben, und städtische Beamte sind, vielleicht ein nachtheili ges Licht werfen, wenn sie den Anträgen des Hrn. Domherrn 0. Schilling und Bürgermeister Wehner nicht beitreten; allein um mich und meinen Herrn Collegen diesfalls zu rechtfertigen, kann ich die Bemerkung nicht zurückhalten, daß wir zwar das Ansprechende, was die Petitionen für sich haben, keineswegs verkennens uns aber dennoch bewogen fühlen mußten, den in dem Berichte enthaltenen Antrag zu unterstützen, weil die Be rücksichtigung des Wunsches der Petenten, der nur durch eine Abänderung der Verfaffungsurkunde erreicht werden könnte, leicht die nachtheiligsten Consequenzen wenigstens zur Folge haben kann. Gerathener erscheint es mindestens es bei den jetzigen Verhältnissen bewenden zu lassen, und die betheiligtcn Mitglieder des Gewerbestandes können unsrer Ansicht nach um somehr Beruhigung dabei fassen, als die bisherige Erfahrung ihnen gewiß nicht triftige Gründe an die Hand gegeben hat, um daran zu zweifeln, daß ihre Interessen behörig und thun- lichst verwahrt würden. Bürgermeister Hübler: Wenn ich mich unbedingt für den Vorschlag der Deputation erkläre, so geschieht es, abgesehen von allen übrigen im Gerichte entwickelten Argumenten, schon aus dem einzigen Grunde,.weil es Mir höchst bedenklich erscheint, an den Grundvesten unserer Verfassung irgend etwas zu än dern. Die Consequenzen, meine Herren, lassen sich nicht be rechnen. Aber auch dem Vorschläge des Hrn. Domherrn v. Schilling vermag ich mich nicht anzuschließen, weil ich über zeugt bin, daß er zu gar keinem Erfolg führen kann. Fände die Regierung eine, Abänderung der Verfassung kn der fraglichen Beziehung nothwendig, nun so steht ihr, nach §. 152 der Ver faffungsurkunde, so gut wie den Ständen frei, eine solche zu beantragen. Dazu bedarf sie nicht der Aufforderung in der Schrift. Läge aber eine solche Abänderung in den Wünschen der Stände, nun so müßte das nach einem, an zwei hintereinan der folgenden Landtagen, deshalb übereinstimmenden Beschlüsse, durch gemeinsamen Antrag beider Kammern geschehen. 0. Großmann: Allerdings kann wohl der Wunsch nach Vertretung eines besonder« Standes keineswegs Berücksichti gung verdienen, und insofern stimme ich der Depütation bei, daß die Petenten angebrachtermaßen abzuweisen sind. Allein die von ihnen aufgestellten Gründe erscheinen auch mir in jeder Beziehung achtungswerth, namentlich der, daß in der zweiten Kammer ein Mißverhältniß zwischen der Vertretung der Städte und des platten Landes statrsindet, und ich könnte also auch nur wünschen, daß die Staatsregierung auf irgend eine Weise veranlaßt werde, diesem Gegenstände ihre besondere Aufmerk samkeit zu widmen. Daß ich unsere Verfassung an und für sich sehr hoch ehre, brauche ich nicht erst zu versichern; allein daß man auf Verbesserung ihrer Unvollkommenheiten und Mängel antrage, das scheint mir nicht unzulässig zu sein. Ich wünschte, die Petenten hätten selbst einen richtigeren Weg ein geschlagen, um auf abhülfliche Maßregeln rechnen zu können. Bürgermeister Schill: Es ist in der That wohl jedem städtischen Deputaten nicht zu verdenken, wenn er den Wunsch theilt, daß in der zweiten Kammer eine vermehrte Vertretung der Städte stattsinden möchte, weil die Erfahrutig uns gezeigt hat, daß da, wo getheilte Interessen eintreten, in jener Kam mer die städtischen Interessen gefährdet sind. Allein ich muß doch dem beistimmen, was Herr Bürgermeister Hübler gesagt hat, daß wir ja nicht anfangen, an der Verfassungsurkunde ir gend zu rütteln, und keine Bestimmung derselben angreifen, wenn wir nicht wissen, wo hinaus. Es werden, einmal der Anfang gemacht, die Veränderungen kein Ende nehmen, und wir würden am Ende nicht mehr wissen, wo wir ständen. Aus diesem Grunde kann ich mich nur dem anschließen, was die De putation gesagt hat. Ich vertraue auf die Gerechtigkeit beider Kammern, auf die Gerechtigkeit der Regierung, daß die In teressen der Städte da, wo es billig ist, daß sie beachtet wer den, auch nicht unterliegen werden. Secretair v. Biederm ann: Gerade der Vorfall, wel cher zu den vorliegenden Petitionen Anlaß gegeben hat, be weist, wie wenig auf das numerische Verhältniß der einem oder dem andern Stande angehörigen Kammermitglieder ankommt, In unserer Kammer, wo dies Verhältniß für die Städte noch ungünstiger erscheint, als in der zweiten Kammer, ist die Ver handlung sür die Städte günstiger ausgefallen, als dort, ge rade hier ist jenes Gesetz mehr im Sinne der Petenten berathen worden als in jener Kammer, und dort haben mehre städtische Deputirte gegen die Wünsche der Petenten gestimmt. Also ist
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