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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 330. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Gefangm'ß bestraft werben, belbehr'elte? An eine solche Ancon sequenz darf die Gesetzgebung nicht verfallen, wenn man auch die Forstverbrechen in ein besonderes Gesetz verwiesen hat. Eben so inkonsequent würde es sein, die Verschiedenheit über die kör perliche Züchtigung in beiden Gesetzen nebeneinander bestehen zu lassen. Der Präsident schließt nun die allgemeine Debatte, und zum Schlüsse bemerkt noch Referent Bürgermeister Ritt erstädt: Ich würde es als einen unnützen Zeitverlust achten müssen, wenn ich auf eine weitläufige Vertheidigung der Ansicht der Mehrheit der Depu tation eingehen wollte, eine Ansicht, die .sie mit der Staatsre gierung theilt. Dieselbe ist theils von Seiten des Ministerium, theils von den Mitgliedern der Mehrheit der Deputation ver- theidigt worden, und es bleibt Nichts übrig, als auf ein paar Puncte einzugehen, welche in dem Separatvotum als Grund der aufgestellten Meinung dargelegt worden sind. Wenn die Deputation von der Nothwendigkeit eines solchen Gesetzes, nämlich wegen des Verhältnisses, das durch die allgemeine Criminalgesetzgebung herbeigeführtwird, sich überzeugen mußte, so konnte sie dem nicht beistimmen, was in dem Separatvo tum angeführt worden ist, daß, wo es nöthig sein sollte, die Begnadigung nachhelfen könne. Es ist von dem Herrn Staats minister darauf aufmerksam gemacht worden, in wie vielen Fallen es nothwendig wäre, von den zeitherigen Bestimmun gen des Gesetzes vom Jahre 1822 abzugehen, und wie viele Falle der Begnadigung anheim sielen, so daß es kaum möglich sein würde, diese Fälle durch die Begnadigung so zu ordnen, wie es nunmehr in Folge der neuen allgemeinen Criminalge setzgebung die Consequenz erfordert. Wenn gefürchtet worden ist, daß durch die milderen Grundsätze, welche in dem neuen Gesetze ausgesprochen werden, das Vorurtheil begünstigt werde, als ob der Forstdiebstahl nicht ein entehrendes Verbrechen sei, so konnte die Deputation diese Ansicht nicht theilen, weil die Strafbestimmungen bei den Forstdiebstählen immer noch et was härter bleiben, als in dem allgemeinen Criminalgesetzbuch. Nehmen wir an, daß ein Diebstahl, der die Hälfte von 5 Tha- lrrn, also 2 Lhaler 12 Groschen beträgt, nach dem allgemeinen Criminalgesetzbuche durchschnittlich mit 3 Wochen Oesängniß bestraft wird, so wird hier der Holzdiebstahl bei einem weit ge ringeren Betrage, nämlich bei 1 Thaler 12-Groschen, schon.mit 3 Wochen Gefängniß bestraft. Also ergiebt sich, daß das Forst strafgesetz strengere Bestimmungen enthält, als das allgemeine Strafgesetzbuch, und daß hierdurch wohl das Vorurtheil besei tigt werden muß, als seien Forstverbrechen nicht entehrend. Wenn angeführt worden ist, daß das Separatvotum nament lich das Interesse der kleinen Waldbesitzer verfolge, so glaubte die Deputation in ihrer Mehrheit gerade darin einen Moment für sich zu finden, daß dieses Gesetz in der II. Kammer berathen worden ist, wo, eben der kleinere Grundbesitz vertreten wird, und man dort kein Bedenken gefunden hat, den Entwurf an zunehmen, und also auch hier ein solches Bedenken nicht wei ter eintreten könnte. Das sind die wenigen Bemerkungen, die! ich noch zu machen hatte, und somit würbe die allgemeine Be ratung geschlossen sein. Präsident: Wir würden vor der Hand diesen Gegen stand verlassen; und ich würde den Herrn Bürgermeister Schill bitten, die ständische Schrift wegen Ueberweisung der Militair- lasten auf die Staatskasse vorzutragen. Nachdem dies erfolgt war und auf die Anfrage des Referen ten Bürgermeister Schill, ob die Kammer auch die Beilagen vorgelesen haben wolle, dies einstimmig verneint wird, da derselbe versicherte, daß sie mit den Anträgen und Beschlüs sen vollständig übereinstimmten, so stellt der Präsident die Frage: Findet diese Schrift die Ge nehmigung der Kammer? Wird einstimmig genehmigt, und es äußert nun noch weiter der Präsident: Ich habe in geheimer Session noch Etwas vorzutragen, und es würde der Schluß der öffentlichen erfolgen können. Die Tagesordnung für die nächste heute Abend 6 Uhr würde bloß die Fortsetzung der Berathung über das Forststraf gesetz umfassen. Die Sitzung wird um 3 Uhr geschloffen. - Zweihundert und elfte öffentliche Sitzung l der !k. Kammer, am- 27. November 1837. - (Morgenfitzung.) Megistrandenvortrag. — Anzeige des Vorstandes der 1. Deputation — Desgleichen des Vorstandes der 4. Deputation. — Münv- ; kicher Vortrag über die Differenzpuncte beim Gesetzentwürfe, ! die Aufhebung der Bannrechte betr. — Mündlicher Vortrag ! überdie Differenzpuncte rücksichtlich der Ordonnanz und Geneh ¬ migung der Schrift darüber. — Anzeige über das Einver- ständniß beider Kammern rücksichtlich des die Städteordnung betreffenden Gesetzentwurfs. — Berathung des anderweiten Berichts der 3. Deputation über das Dekret, dje Angelegenhei ten der Presse betreffend.— Genehmigung mehrerer ständischen Schriften. — Referat wegen der Petition des Generalagenten der West c>k Lcollauck — Die öffentliche Sitzung wird eröffnet nach vorherge- gangener geheimer Sitzung mit Verlesung des über die vorige öffentliche aufgenommenen Protokolls, welches genehmigt und von den Abgg. Hartenstein und Koch mit unterzeich net wird. Auf der Regiftrande befinden sich: 1) Den 27. November. Bericht der 4. Deputation über die Petition des Herrn SuperintendentRedlich zu Rochlitz we gen Erleichterung der von den Schulamtsaspiranten zu erfül lenden Militairpsticht. (Zum Verlesen.) — 2) Loü. Desgleichen über die Beschwerden des vormaligen Hausschreibrrs zu Wald heim, Adolph Friedrich Hotschs. (Zum Verlesen.) — 3)Loä. Desgleichen über das Gesuch des pensiom'rten Sberconfr'storlal- ! *
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