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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 295. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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anwesenden 58 Mitglieder erfolgte Genehmigung Wh Milvoll- ziehüng durch die Abgg. Hesse llüo Hartenstein zum Vor trag aus der Negistrande geschritten, auf welcher neu eingetragen war: 1) Den 14. Octbr. Anderweiter Bericht der außerordentli chen Deputation über den speziellen Theil des Criminalgesehbu- ches. (Zum Druck zu befördern und dann auf eine Ta gesordnung.) — 2) Loü. Der Abg. Häntzschel aus Königstein bittet um Urlaub für den 17. und eventuell auch für den 18. die ses Monats. (Wird bewilligt.) — 3) Lall. Petition der Aeltesten der Bäckerinnung zu Dresden, Wilhelm Gramer und Conf., daß die in der tz.IO.desGewerb-undPersonalsteuergesetzes enthaltene Bestimmung der Gleichstellung der Abschätzung mit den Fleischern in Bezug auf sie eine Abänderung erleide. (An die 4. Deputation zu verweisen und von dieser zu erwägen, ob die Beschwerde so bedeutend sei, daß darüber Bericht zu erstatten.) — 4) Loä. Der Abg. Kasten bittet um Urlaub vom 26. — 29. Octbr. d. I. (Der Urlaub ist bereits ercheilt.) — 5) Loll. Be richt der 4. Deputation über die Beschwerde des Mühlenbesitzers Geißler und des Häusler Ritter zu Hermsdorf wegen eines über ihre Grundstücke gelegten Communikationswegs. (Wird zuvör derst zu verlesen fein') — 6) Loä. Protokollextrakt der ersten Kam mer über das Gesetz wegen der Militairpensionen. (Wird zuvör derst an die 1. Deputation zurückgelangen.) — 7) Loä. Des gleichen, die Uebernahme der Naturalleistungen für das Militair auf die Staatskasse und die Ordonnanz bett. (Ebenfalls zuvör derst an die 1. Deputation.) — 8) Loä. Der Abg. Clauß aus Leip zig bittet um Verlängerung seines Urlaubes bis zum 19. d.Mts. (Wird bewilligt.) — 9) Loü. Der Stellvertreter Hanel aus Rauenstein bittet um Urlaub bis zum 25. Octbr. d. I. (Eben falls.) —10) Lall. Der Abg. a. d. Winkel auf Roitzsch bit tet wegen Krankheitsverhaltnisse um einige Tage Verlängerung seines Urlaubes. (Wird einstimmig genehmigt.) Präsident: Nächstdem haben sich heute wegen Kränk lichkeitentschuldigen lassen die Abgg. Häntzschel aus Mitweida und Wedag. — Ehe aberzur Tagesordnung übergegangen wird, habe ich zu bemerken, daß die ständische Schrift, die bürgerli chen Verhältnisse der Juden und was dem anhängig betreffend. 3 Tage lang ausgelegen hat, ohne daß dagegen Erinnerungen eingegangen sind. Sie wird also nunmehr abzulassen sein. Noch habe ich bemerklich zu machen, daß die ständische Schrift, die Ablösung der baaren Geldfalle bett., gefertigtworden ist. Wenn die Kammer damit einverstanden ist, so könnte dieselbe, da sie nur von geringem Umfangeist, der Kammer sofort vorgetragen werden. Nachdem hierauf vom Referenten v. Schrödcrdie betref fende Schrift der Kammer vorgetragen worden^ erhält dieselbe aufdeshalb gestellte Frage des Präsidenten einstimmig die Ge nehmigung der Kammer. Man geht darauf zur Tagesordnung über, zur Berathung des Berichts der 1. Deputation, den Gesetzentwurf über das Ver fahren bei Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in privat rechtlichen Streitigkeiten betreffend. ' Die Verhandlungen der I. Kam mer über diesen Gegen stan- i siehe in Nr. 226. d. Bl. S. 3698. flg. — Referentv. Schröd er trägt zuvörderst das allerhöchfteDe» > kret und den allgemeinen Theil des Berichts vor, welcher mit l dem Gutachten der Deputaiion schließt, dem in der I. Kammer. <s. Nr. 226. d. B. S. 3702. Splt. 1.) beschlossenen Anträge: l „die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, soweit sie solches bei - weiterer Erwägung thunlich und zweckmäßig finde, auch bei Ad- ministrativjustizsachen den Bestimmungen dieses Gesetzes Anwen dung zu verschaffen," die Beistimmung zu versage.», und es tritt die Kammer, wie Niemand das Wort begehrt, diesem Gut achten sofort ein stimmig bei. Beider nun folgenden speziellen Berathung erlangen die I., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 10. (s. dieselben in Nr. 226. d. B. S. 3702. Splt. 1. flg.) unveränderte An nahme. In ß. II. (s. dieselbe in Nr. 226. d. B. S. 3702. Splt. 2.) hat die Deputation statt der Worte: „durch Zufertigung einer Abschrift" die Worte zu setzen vorgeschlagen: „durch eine Ab schrift," ingleichen ist §. 12. (s. a. a. O.) in Vereinigung mit der I. Kammer die Weglassung der Worte: „in der Regel und" ange messen erachtet. Beide Vorschläge werden genehmigt und mit diesen Abänderungen die §§. II. und 12. einstimmig an genommen. Zu ß. 13. und 14. (s. d. a. a. O.) hat die Deputation Etwas nicht bemerkt. Abg. Roux: Die Deputation der I. Kammer hatte bean tragt, es sollten die Worte eingeschaltet werden: „Auf Antrag des einen Theils." In der I. Kammer hat man das abgelchnt, und zwar aus einem Grunde, dem ich nicht beipflichten kann. Es wurde nämlich von einem Mitglieds der I. Kammer gegen den Vorschlag ihrer Deputation bemerkt: „daß der Zusatz überflüssig erscheine, weil die Deputation dadurch dem Richter die Freiheit zur Verlängerung der Frist Vorbehalten wolle, diese Frei heit aber schon nach dem Gesetzentwürfe dem Richter zustehe, in dem die Z. 14. bloß davon handle, daß die Verkürzung der Frist dem Richter nicht zukomme." Ich bin nun aber der Ansicht, daß es dem Richter, wenn einmal eine Auflage erlassen worden ist, nicht frei steht, beliebig die Frist zu verlängern, und die De putation ist wohl auch von dieser Ansicht ausgegangen. Referent v. Schröder: Die Deputation glaubte, daß Falle vorkommen können, wo die Verlängerung der Frist noth» wendig ist, und daß, wenn sie vom Richter ausgeht, triftige Gründe dazu vorhanden sein werden. Bei der Abänderung aber, wie sie in der l. Kammer vorgeschlagen, jedoch nicht an genommen worden, waren solche Gründe nicht vorhanden, weil sie sich nur auf Verkürzung der Frist, nicht aber auf Verlänge rung derselben bezog. Hierauf wird ß. 14. einstimmig angenommen. Bei tz. 15. (s. Nr. 226. d. Bl. S. 3702. Sp.2.) bean tragt die Deputation in Conformität mit der Veränderung zu Z. II., den Satz: „ die Zufertigung Verwarnung er ¬ geht" folgmdergestalt zu fassen: „ Eine besondere Auflage an den Ausbringer, daß er die Gegenleistung bewirke, ist unzuläs-
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