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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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6415 und ist es auch, die der freien Bewegung der inländischen In dustrie in dieser Branche nur schaden muß. Ich muß mich daher aus praktischen, aus der Erfahrung genommenen Grün den dahin aussprechen, daß diese Wagegelder künftig in Weg fall möchten gebracht werden. . Staatsminister v. Zeschau: Wenn.diese Vorstellung an die Regierung gelangt, so wird sie jedenfalls diesen Gegen stand in nähere Erwägung ziehen. Fest steht aber so viel, daß eine rechtliche Verbindlichkeit dieser Zajnhämmer, die Abgabe zu entrichten, vorhanden ist. Denn die Verhältnisse mit den Hammerwerken waren ganz andere; von diesen wurde sehr richtig bemerkt, daß die Entrichtung der Wagegelder in ge nauer Verbindung stand mit den frühern Vergünstigungen, di^ sie bei der Holzabgabe zu genießen hatten. Diese wurden beschränkt, und es schien daher auch billig, die Wagegelder in Wegfall zu bringen. Bei den Zainhämmernfand aber eine solche Berechtigung nicht statt, und deshalb lag auch jetzt ein Grund nicht vor, sie von dieser Abgabe zu befreien, die sie seit langer Zeit herkömmlich an die Rentämter zu entrichten hatten. Abg. Koch: Nach der jetzt gegebenen Erklärung des Hrn. Staatsministers sehe ich in der Lhat keinen Unterschied zwischen der jetzigen Petition und der so eben berathenen wegen der Srra- ßenbaugelder, und die Kammer, glaube ich, könnte sich hier ver anlaßt sehen, denselben Beschluß zu fassen, wie sie ihn dort ge faßt hat. Präsident: Die Deputation ist der Meinung gewesen, den Antrag des Abg. Ebert der hohen Staatsregierung zur Er wägung anheim zu geben, und ich frage daher die Kammer: Ob sie dem Gutachten der Deputation beistimmen wolle? Wird von 58 gegen 7 Stimmen bejaht. Man gelangt nun zu dem Vortrage des Berichts der 3. Deputation über die Petition des Stadtraths zu Dresden, ein für Suspension des Mahlzwangs der Weiseritzmühlen verwil- ligtes Entschädigungsquantum betreffend. Die Deputation hat ihr Gutachten dahin gerichtet: „diese Petition der hohen Staatsregierung mit der Bitte zu übergeben, wenn und in soweit sich die vorgeschützten Billigkeitsgründe be stätigen, der Commun zu Dresden in Bezug auf die von den Branntweinbrennern daselbst zu leistenden Beiträge einen ver- haltnißmäßigen Erlaß zu bewilligen." Staatsminister v. Ze sch au: Wie die Sache aktenmäßig liegt, konnte die Regierung nicht anders verfahren, als den An trag auf Erlaß dieser übernommenen Aequivalente zurückzuwei sen. Es hatte das Ministerium im Jahre 1832 lediglich mit der hiesigen Commun contrahirt; der Stadtrath sowohl als dieCom- munrepräsentanten halten sich in einer Eingabe an das Ministe rium verbindlich gemacht, auf die Dauer der damals abgeschlos senen Mühlenpachtzeit, auf 6 Jahre, dieses Aequivalent zu ver- willigen. Bekannt ist es auch allerdings damals dem Ministe rium gewesen, daß die Absicht dahin ging, den größten Kheil dieses Aequivalents von den betreffenden Gewexbtreibenden auf zubringen, und nur einen gewissen Zuschuß aus der Stadtkasse zu bewilligen. Es ist möglich, daß allerdings Diejenigen, welche man zur Mitleidenheit ziehen wollte und gezogen hat, eine Ver minderung ihres Gewerbebetriebs erfahren haben; schwer möchte es jedoch sein, dieses nachzuweisen, und zwar aus dem Grunde, 1) weil die hiesigen Mühlen nicht ganz vollständige Register über die abgrschrotenen Getreidequanta halten, und 2) weil durch die Aufhebung oder vielmehr.Suspension des Mahlzwangs es Je dem freistand, sein Getreide auch in andern Mühlen zu verschro ten; es werden daher diese Register nie ein Anhalten gewähren können. Das Ministerium würde jedoch dessenungeachtet nicht abgeneigt gewesen sein, näher in diese Sache eknzugehen und auch hier die vielleicht stattsindendrn Billigkeitsgrükde vorwalten zu lassen, schwebte es nicht in diesem Augenblicke noch in Ungewiß heit^ wie es fernerhin mit. dieser Angelegenheit werden solle. Dieses Abkommen ist nur auf einen sechsjährigen Zeitraum ab geschlossen worden, und es geht mit Walpurgss des nächsten Jah res zu Ende; das Ministerium hat sich daher veranlaßt gesun den , weil zu dieser Zeit auch die Mühlenpachte ablaufen, den Stadtrath aufzufordern, sich darüber zu erklären, ob und in welcher Maße man ein derartiges Abkommen wegen Suspen sion des Mahlzwanges fortsetzen wolle, weil es sich um die Frage handelt, ob die Mühlen bei der neuen Verpachtung mit dem Mahlzwangsrechte oder ohne dieses wieder verpachtet werden sollen. Ueber diesen Zweifel wird das Ministerium nicht hin weggesetzt, selbst wenn das Gesetz wegen Aufhebung des Mahl zwangs erscheint, denn der Berechtigte hat nach diesem kein Pro- vokationsrecht, sondern nur der Verpflichtete, und unter diesen Umstanden muß dem Ministerium daran liegen, den Gegenstand sowohl in Beziehung auf die Vergangenheit wegen der etwaigen Billigkeitsgründe hinsichtlich des Erlasses, als auch für die Zu kunft, auf eine angemessene Weise mit dem Stadtrathe zu re- guliren; es wird auch deshalb die nöthigen Einleitungen treffen und hat sie zum Theil schon getroffen durch die ergangene Auf forderung an den Stadtrath, sich hierüber zu erklären. Bis diesen Augenblick ist eine solche Erklärung nicht eingegangen, und es hat daher angemessen geschienen, auch in der vorliegenden Sache bei der abgegebenen abfälligen Entschließung stehen zu -bleiben. Abg.v.Schröder: Die Deputation glaubte aber, da die hohe Slaatsregierung doch mit der Commun Dresden über diesen Mahlzwang noch zu contrahiren habe, daß sie dabei Gele genheit habenwerde, aufdie Petition des Stadtrathszu Dresden Rücksicht zu nehmen; deshalb hat sie ihr Petitum so gestellt. Abg. v.Thielau: Ich kann nicht leugnen, daß ich mich der Ansicht der Deputation nicht anzuschließen vermag. Ich will mich hierüber nicht weiter auslassen, aber nach den Aeuße- rungen des Herrn Finanzministers, glaube ich, ist es am besten: wir bleiben bei dem Beschlüsse, den die frühere Standeverfamm- lung gefaßt hat, stehen und gehen auf dieses Gesuch nicht ein. Wir würden bei der Menge von Gesuchen in Verlegenheit kom men, wenn wir bestehende Vertrage aus Billigkeitsgründen aufheben wollten, während wir hundert andere Anträge aus denselben Gründen nicht berücksichtigt haben.' Abg- Eisen stuck: Ich hatte mir zwar vorgenommen, S
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