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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 299. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mittheilange« über die Verhandlungen des Landtags. 299. Dresden, nm IO. November. 1837. Hundert sechs undachtzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, ckm 20. October 1837. (Beschlu ß.) Fortsetzung der Berathung über den anderweiten Bericht, das Aus gabe - Budjet betreffend, und zwar über das Departement desCultus und öffentlichen Unterrichts. — (Schluß der Rede des König!. Commissairs v. Hübel:) Es lirgtdergeehrten KaMmerder Entwmfeines Regulativs über die Ausübung des weltlichenHoheitsrechtß über die katholische Kirche in Sachsen vor. Die 14, tz. desselben handelt von der Auf sicht über die katholischen geistlichen Fonds, und dort ist zu be stimmen, wie die Aufsicht über diese Fonds von der Staats regierung künftig geführt werden soll. Findet die geehrte Kammer für nothwendig, daß diese Aufsicht auf eine andere Weise geführt werde, als dort vorgeschlagen worden, so würde da ein Amendement zu stellen sein. Ein besonderer Antrag ist aber entweder unnöthig, oder er würde mit dem, was Sie über das Regulativ beschließen, in Widerspruch treten. Hier nächst werden nach dem Gesetz über Aufbringung der Kirchen- und Schulbedürfnisse künftig auch bei den katholischen Kirchen Kirchen Vorstände eingeführt werden, welche das Kirchen- und Schulvermögen selbst verwalten sollen. Diese werden das Interesse der Gemeinde gewiß so wahrnehmen, daß der Staat nicht nöthig hat, die Verwaltung dieser Fonds mehr und aus! andere Weise zu beaufsichtigen, als dies bei den evangelischen Kirchen und Schulen geschieht. Präsident: Die II. Kammer hat den bei der vorigen Ständeversammlung gestellten Antrag, daß von der katholi schen Geistlichkeit am Schluß jeden Jahres der Staatsbehörde jährlich Rechnung über die von ihr verwalteten Kirchen-, Schul- und Stistungsangelegenheiten abgelegt werde, für er ledigt erachtet, da nach der Versicherung des apostolischen Vi kars nur die katholische Kirche zu Leipzig ein Vermögen von 200 Lhlr. besitze. Die I. Kammer hat aber beschlossen, die sen Antrag unter den von ihr bezeichneten Umständen, und da namentlich die Freischule zu Dresden 12,000 Mr. besitze, für erledigt nicht zu betrachten, vielmehr den Antrag.zu wiederho len. Die Deputation hat nun vorgeschlagen, dem Beschlüsse der I. Kammer beizutreten, und ich richte die Frag« an die Kammer: Ob sie dem Beschlüsse der I. Kammer beitreten wolle? Mrd einstimmig bejaht. Ueber die Brschlußdifferenz zu PuncL 10. sagt die Deputa tion : Nachdem Herr Bischof Mauermann in der I. Kammer dar auf, daß bei den gleichförmigen Grundsätzen der katholischen Kirche in allen Landern die aufder ausländischen Universität vor genommenen Prüfungen ganz dasselbe Resultat, als wenn sie im Inlands stattgefunden hatten, ergeben müßten, und daß die von den Conststorien zu Dresden und Bautzen veranstalteten Prüfungen in sofern bereits veröffentlicht seien, als Nieman dem der Zutritt dabei versagt sei, aufmerksam gemacht und sich auf die dem Cultusministerium überreichten sehr vorzüglichen Zeugnisse mehrerer jungen katholischen Theologen bezogen hatte, beschloß diel. Kammer, welche beiBerathung über §.10. des die.Ausübung des weltlichen Hohritsrechts über die katholische Kirche betreffenden höchsten Regulativs auf einen in dem Sinne: „es möchten künftig die katholischen Theologen einer öffentlichen Prüfung unterworfen werden" gestellten Antrag abfällig ent schieden hatte und dadurch von dem betreffenden frühem Antrags zurückgetreten war, bei ihrem zuletzt gefaßten Beschlüsse zu be harren und dm Antrag unter 10., welchen die II. Kammer durch die im höchsten Dekret erfolgte Mittheilung nicht für erle digt erachtet hat, fallen zu lassen. Da inzwischen einige katho lische Gemeinden in einer eingereichten Petition sich für die Öf fentlichkeit der Prüfung der katholischen Theologen bestimmt ausgesprochen haben, da der Herr,Bischof Mauermann beider deshalbigen Diskussion in der I. Kammer erklärt hat, daß diese Deffentlichkeit, weil Niemandem der Zutritt bei diesen Prüfun gen verwehrt fei, bereits bestehe, da es folglich nur noch en förmlicher gesetzlicher Anerkennung solcher Deffentlichkeit fehlt, damit die Zeit der Prüfungen bekannt gemacht und Niemandem der Zutritt versagt werde, so schlagt die Deputation der hohen II. Kammer vor: bei ihrem Beschlüsse zu beharren. Abg. Wieland: Die Deffentlichkeit in einem konstitu tionellen Staate ist eine Mache, die zu allen guten Dingen nützlich ist, wenn sie auch in vielen Beziehungen des Staats und Gemeindelebens unbequem sein kann und oft verletzt. Schon zu anderer Zeit ist in dieser Kammer ausgesprochen worden, daß sie eben sowohl ein Palladium der Freiheit des Volks sei, als sie — wie ich hinzusetze — eine natürliche Schutzwehr der Staatsregierung gegen alle Uebelwollende ist. Es freut miH daher, daß auch der Vorstand der katholischen Geistlichkeit unter diesen Grundsatz des konstitutionellen Staatslebens sich beugen will, aber es scheint mir auch noth- wendig, Paß an der Deffentlichkeit der Prüfungen der katholi schen Theologen aus einem andern Grunde festgehalten werde. Die' meisten unserer jungen katholischen Theologen, welche nämlich aus unserm Sachsen der katho, °chen Kirche angehö ren, werden nicht in Sachsen gebildet sondern in auswärti gen Landern, Sie werden dann n.eder in unserm Staate ausgenommen, und man kann nicht wissen, ob nicht diese jungen Leute in Collegim mit jesuitischen Grundsätzen aufge- zoaen werden. Es scheint daher die geforderte Deffentlichkeit,
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