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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 292. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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die Fassung eingelassen zu haben; es ist das aber auch schon mehr mals vorgekommcn, und ich glaube, daß man die Fassung der be treffenden Paragraphen der Ordonnanz vom Jahre 1828 mit we nigen Veränderungen auf die neue Ordonnanz übertragen könne. Dann ist mir aber auch auffällig gewesen, daß man Seiten der Slaatsregierung bei Aushebung jener Befreiungen so weit gegan gen ist, nicht einmal auf die klaren Bestimmungen des mit dem Hause Schönburg abgeschlossenen Erläuterungsrezesses Rücksicht zu nehmend Es ist bekanntlich in diesem Rezesse Abschnitt IV. tz. 4. die ausdrückliche Zusicherung enthalten, daß in Friedens zeiten die Schlösser der Schönburgschen Rezeßherrschaftsbesitzer von Naturaleinquartierung befreit bleiben svllcn. Auch dieses Verhaltniß findet sich in Z: 114. des Gesetzentwurfs nicht berück sichtigt; ich wünsche daher, daß man es bei meinem Amende ment zugleich mit ins Auge fasse. Sollte übrigens dieses Amen dement die Genehmigung der Kammer nicht finden, so würde ich mir Vorbehalten (und ich kündige das schon im Voraus an), bei der §. 114. noch ein besonderes, auf die eigcnthümlichen Ver hältnisse der SchönburgschenRezeßherrschaften berechnetes Amen dement und ohne weitere Rücksicht auf die übrigen Befreiten zu stellen. Das Amendement würde dahin gerichtet sein, daß zu §. 114. noch folgender Zusatz untere, zu machen sei: „Diejeni gen Personen, welche eine Befreiung im Wege eines mit der Staatsregicrung abschlossrnen Vertrags erworben haben." Bei der Geneigtheit, dem Erläuterungsrezeß des Hauses Schönburg gewissenhaft Folge zu geben, einer Geneigtheit, die sie so oft schon bewährt hat, rechne ich in Bezug auf das letztere Amende ment mit einiger Zuversicht sogar auf die Zustimmung der Staats regierung. Doch will ich das 2. Amendement nur als ein even tuell gestelltes betrachtet wissen, denn es liegt mie daran, alle Befreiungen zu erhalten und nicht bloß die auf dem Wege des Vertrags erlangten. Ich würde nun das Präsidium bitten, das Hauptamendement zunächst zur Unterstützung zu bringen. Von dem Erfolg der Unterftützungs- und der Annahmcfrage würde cs abhängig sein, ob ich bei der §.114. das angekündigte zweite Amendement einbringen muß. Vicepräsident v. Deutrich: Es scheint hier ein Mißver- standniß vorzuwalten. Alles, was der Herr Antragsteller wünscht, ist ja schon in der §. 139. des Gesetzes ausgenommen. Referent Bürgermeister Schill: Es ist hier wohl zu un terscheiden, in welchem Sinne der Antragsteller das Amende ment gestellt Hot, ob die Befreiungen für immer gelten sollen, oder bloß bis zu Einführung des neuen Grundsteuersystems. v. Carlo witz: Meine Ansicht geht dahin, die Befreiun gen so stehen zu lassen, wie es in der Ordonnanz vom Jahre 1828 ausgedrückt ist. Referent Bürgermeister Schill: Die §. 139. enthält ein Interimistikum, cs erkennt dieselbe die Befreiungen, wie solche in der Paragraphe cnhalten sind, hinsichtlich der Rittergüter bis zu Einführung des neuen Grundsteuersystems an, von wo an dann die Befreiungen aufhören und eine gleichmäßige Lei stung eintreten soll. Dies scheint auch der Beschluß vorn vori gen Landtage gewesen zu sein. v. Carlo witz: Ich habe zuvörderst noch erläuternd hinzu zu fügen, daß meine Absicht gewesen ist, die Befreiungen, bei denen ein Grund nicht abzusehen ist, weshalb sie in Wegfall kommen sollen, auch ferner selbst nach Einführung des neuen Grundsteuersystems fortbestehen zu lassen. Vor Allem muß das Anwendung finden auf die Befreiung der Schönburg schen Rezeßherrschaften, denn es kann nicht in der Absicht der Deputation gelegen sein, von der neuen Grundsteuerreguli- rung an selbst dem Erläuterungsrezeffe, wenn auch nur in ei nigen Puncten, seine fernere Anwendbarkeit abzusprechen. Referent Bürgermeister Schill: In diesemPunctewürde ich mich mit dem Anträge vereinigen, da es der Deputation nicht beigekommen ist, irgend Etwas an dem Vertrage zu än dern, oder die Fürsten und Herren von Schönburg zu ver letzen. Staatsministerv. Z ezsch witz: Es kann auch nicht die Absicht der Staatsregierung sein, von dem Vertrage abzu gehen. Präsident: Zuvörderst würde ich den Hauptantrag zur Unterstützung zu bringen haben; nun würde aber verletzte Lheil, welcher das Haus Schönburg betrifft, noch stehen blei ben. v. Carlowitz: Was den letzten Theil, der das Haus Schönburg betrifft, anbelangt, so kann dieser ausgesetzt blei ben bis zur ß. 114; ich will erst sehen, ob der erste Lhül be rücksichtigt werden wird. - Präsident: Es würden also aus dem Anträge die Worte: „sondern auch enthalten sind" jetzt aussallen. Referent Bürgermeister Schill: Durch die Erklärung der Staatsregierung wird aber der zweite Kheil des Antrags hinsichtlich des Hauses Schönburg erledigt. v. Carlowitz: Was den letzten Punct anlangt, so könnte ich das eventuelle Amendement auf sich beruhen lassen, wenn anders die Staatsregierung erklären wollte, daß sie bei der Ausführungsverordnung dieses Verhältniß berücksichtigen würde. Staatsminister v. Zezschwitz: Was nach dem Vertrage selbst als begründet anzuschen ist, wird auch hier berücksichtigt werden, da es, wie bereits gesagt, nicht die Absicht sein kann, durch diese Bestimmung irgend ein vertragsmäßiges Recht auf heben zu wollen. Präsident: Die Unterstützungsfrage stebt immer noch zurück, deshalb frage ich die Kammer: Ob sie den vorgetra genen Antrag zu unterstützen gemeint sei? Erfolgt aus reichend. Staatsminister v. Zezschwitz: Da der Antrag unterstützt worden ist, so muß ich. die Gründe, welche die Staatsregicrung zu dieser Bestimmung bewogen, erläutern. Sie hat geglaubt, daß, da bereits in dem Beschluß der frühem Stande gesagt worden ist, daß mit Eintritt des neuen Grundsteuersystems auch diese Last gleichmäßig vertheilt werden solle, darin bereits die Zustimmung der geehrten Kammer liege. Ferner war sie der Meinung, daß, da bei der Negulirung der Grundsteuer
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