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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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weit gestellt worden sek. Er will, daß niemals, unter keinen Umständen und zu keiner Zeit ein Aufschlag auf eingebrachte fremde Biere, Weine und Branntweine gelegt werde. Wenn durch diese Abgabe bloß der Einbringer betroffen würde, so würde ich mit ihm einverstanden sein; wenn aber diese Abgabe so regulirt ist, daß sie lediglich von den Consumentm in der Stadt erhoben wird, so sehe ich nicht ein, warum man den Städten das Recht nicht zugestehen wolle, da doch Niemandem als den städtischen Gemeindemitgliedern Nachtheil zugefügt wer den könnte. Er hat aber den Antrag nur auf die Städte be schrankt, gleichwohl zugestanden, daß es Communen auf dem Lande von 6000 Einwohnern gebe. Wie nun, wenn eine Com- rnun auf dem Lande von dieser Größe den Beschluß faßte, von dem bei ihr eingebrachkcn Biere eine Abgabe zu erheben, soll dies der Landgemeinde freistehen, der Stadtgemeinde aber versagt werden? Das würde wenigstens eine große Ungleichheit sein. Dann hat er sich des Ausdruckes bedient: „niemals und unter keinen Umstanden." Können wir aber die Lage, in welche das Land kommen kann, voraussehen? können nicht wieder Verhält nisse eintreten, wie wir sie erlebt haben? können nicht die Städte Lurch außerordentliche Kriegsdrangsaale so tiefherabgesunken sein, daß sie alle Mittel zu Hülfe nehmen müssen, um nur dis in der Zeit gemachten Schulden zu decken? Wie wenn in einer solchen Lage eine Stadt um die Erlaubm'ß bittet, eine Abgabe vom Biere einzuführen, soll dann die Regierung, auch wenn sie die Nothwendigkeit derselben erkennt, nicht Macht haben, die Ge nehmigung zu ertheilen, und selbst dann nicht, wenn es sich bloß von Belastung der städtischen Consumentcn handelt? Abg. v. LHielau: Der Abgeordnete muß mich falsch ver standen haben, wenn er meint, daß es den Landgemeinden frei stehen soll, eine Abgabe zu erheben und den Stadtcommunen nicht. Es heißt: in keinem Orte des Landes. Darunter ver stehe ich das Land auch; aber ebendas ist es, was ich fürchte, Laß ein solcher Zuschlag gemacht werden könnte, und daß wie der dieselben Verhältnisse unter anderen Namen eintreten, wo für jetzt Entschädigung gegeben wird. Wenn in bedrängten Zei ten wieder ein solches Verhaltniß eintritt, wofür zahlen wir? Ich sehe dann keinen Grund ein, warum wir das Geld geben. Abg. Sachße: Der Abg. v. Lhiclau hat den Punct her Gerechtigkeit und Gleichheit unberührt gelassen, nämlich, daß, wenn das Bier, was in den Städten gebraut wird, ebenfalls der communlichen Steuerunterliegt, Niemand Ursache hat, sich zu beschweren, daß es eine reine communliche Consumlionsab- gabe wie jede andere ist, welche die Einwohner selbst zu tragen haben. Was übrigens die Ungleichheit dieses Zuschlags zwischen Stabt und Land betrifft, so liegt diese in den besonder«, mit sol chen Zuschlägen meist unverträglichen, kleinlichen Verhältnissen, nicht darin, daß die Staatsregierung einen Zuschlag verweigern werde, weil einDors ihn sucht, sondern weil er unausführbar wäre, die Regiekosten fast eben so viel, ja wohl mehr betragen würden, als die Abgabe selbst. Der Abgeordnete hat von Dörfern von mehr als 6000 Einwohnern gesprochen. Nun, sollte die Negie rung sehen, daß mit Vortheil, ohne im Verhaltniß zu der Ein nahme unmäßige Regiekosten zu verursachen, eine solche Ab gabe eingeführt werden könne, so bin ich überzeugt, daß keines wegs ein solcher Zuschlag darum verweigert werden würde, weil es ein Dorfist, das ihn sucht; daher muß ich die Ansicht, nur 8 Städte seien es, welche die Prärogrative genößen, nothwendig S für unrichtig erklären. Abg. v. Lhielau: Herr Präsident! Ich würde glauben, da der Abgeordnete sich auf die Staatsregierung bezieht, daß es angemessen wäre, die hohe Staatsregierung zn fragen, ob sie einer Dorfcommun gestatten werde, in einer solchen Lage eine indirekte Abgabe aufzubringen.Ist das der Fall, so werde ich meinen Antrag gern fallen lassen. Abg. Sachße: Meine Aeußerung bezieht sich hauptsächlich darauf, daß ein solcher Zuschlag als Communabgabe einer Dorf gemeinde im Verhälmiß mit den Regiekosten steht; denn unbedingt der Regierung anzusinnen, daß sie Genehmigung dazu ertheile, wo die Regie vielleicht mehr betragt, als die Einnahme, das habe ich nicht gemeint. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Es ist von einem geehrten Abgeordneten schon erwähnt worden, daß in einigen. Staaten Deutschlands auch außer unserm Vaterlande ähnliche Berechti gungen den Communen zugcstanden worden sind. Man hak sich zu erinnern, daß auch außerhalb Deutschland, z. B. der Stadtverwaltung von Paris die Berechtigung ertheilt worden ist, ein großes Haushaltbedürfm'ß theilweife durch ein Octroi zu de cken. Allerdings hat man oft nicht den richtigen Begriff von dem großen Aufwande einer städtischen Verwaltung, wenn man auf dem platten Lande wohnt; man unterschätzt, was manche Stadt aus den Mitteln ihrer Würger zu bestreiten verbunden ist; man will nicht einsehen, daß es verschiedenartiger Mittel bedarf, um die communlichen Lasten aufzubringen. In der Lhat, eben so, wie man in einem wohl organisr'rtsn Staate es für zweckmä ßig hält, die Steuerpflichtigen zm Bestreitung der Ausgaben auf verschiedenartige Weife anzuzkehen, wie man die Aufbringung direkter und indirekter Abgaben angemessen gefunden hat, um möglichst gleichmäßig die verschiedenen Klassen der Einwohner zu treffen, eben so ist dies für manche Stadt ein Bedürfniß. Eins Klaffensteuer könnte dem gerügten Uebelstande der Verkehrsbe schränkung abhelfen; aber eine Klassensteuer würde den Bethel ligten hier und da sehr schwer treffen und z. B. die Fremden und Kapitalisten vielleicht ganz frei auögehen lassen, während die all gemeinen städtischen Veranstaltungen auch ihnen nützlich werden. Ich glaube, die geehrte Kammer erinnern zu müssen, baß bei einer andern Gelegenheit der Antrag gestellt worden ist, diese städtischen Abgaben zu beschranken, und daß die hohe Staatsre- gierung die Versicherung erthnltt, man werde auf diesen Antrag thunlichst Rücksicht nehmen. Aber weil nicht alle Städte nach ihren Verhältnissen solcher indirekten Abgaben bedürfen, um die Kosten ihres Haushalts zu bestreiten — und ich spreche ganz un parteilich in dieser Beziehung, weil dis Stadt, welcher ich an gehöre, die Eingänge keiner Regie mehr unterwirft — da derje nigen Städte, welcher einer solchen Abgabe noch bedürfen, nur wenige sind, so würde eine große Ungleichheit entstehen, wenn
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