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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 308. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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5677 absoluter Mehrheit -er Stimmen sich dagegen erklärt. Sie hat dies bei dem 1. Landtage gethan, sie hat es bei dem jetzigen wiederholt, und ich glaube auch, sie wird und muß es, wenn sie ihre Stellung anerkennt, zu allen Zeiten thun. Sie wird nie von dem Grundsätze ausgehen, die Rechte auf zugeben, die ihr eine bürgerliche und politische Stellung in dem Volke geben, um eine gewichtige Mitstütze des Thrones zu bleiben. Denn die Gerichtsbarkeit ist ein wesentliches Be standstück und das Eigenthümlichste der Rittergüter, wodurch sie sich von den Bauergütern unterscheiden. Bei so man- nichfaltigen Opfern, welche die Ritterschaft gebracht hat, wird sie sich doch nicht selbst aufopfern sollen. Es ist also dies die Ansicht, die ich habe und von der ich mich nicht trennen werde. Ich muß darauf bestehen und kann mich nicht überzeugen, daß die Landgemeindeordnung bei der dermaligen veränderten Lage der Dinge volle Anwendung finden könne. Wenn ich mich nicht weitläufig über den Gegenstand auslasse, so liegt es bloß in der Kürze der Zeit, die uns Vorbehalten ist, die gemessen ist und ich daher nicht durch weitläufige Erörterungen in An spruch nehmen will, um vollständig die Sache zu entwickeln. Ich würde mir daher bloß die Erlaubniß ausbitten, an die hohe Kammer einen Antrag stellen zu dürfen, der solcher Ge stalt lautet: „Ich trage darauf an, die hohe Kammer wolle Beschluß fassen, den Entwurf zu dem Gesetze, eine Landge meindeordnung betreffend, wegen veränderter Lage der Sache zurückzunehmen und unter den vorwaltenden Umständen in veränderter Gestalt an die nächste Versammlung zu bringen." Das ist das, was ich mir erlaubt habe, in der Kürze vorzu bringen. Ich gebe der Kammer anheim, was sie beschließen wolle, ob sie den Antrag unterstützen oder zu etwas Gedieg- nerm sich wenden wolle. Da der Antrag von Niemandem außer dem Antrag steller unterstützt wird, so hat er auf sich zu beruhen. v. Polenz: Da nun beschlossen ist, daß der Gesetzentwurf berathen werden soll, so wollte ich mir erlauben, einen Wunsch und einen Antrag der hohen Kammer vorzulegen. Nämlich es wird wohl Niemand bezweifeln, daß dieses Gesetz einen au ßerordentlich wichtigen Einfluß auf alle Verhältnisse der Bewoh ner des platten Landes ausüben wird. Gebe der Himmel, daß es für die Zukunft recht heilsame Früchte tragen möge! Aller dings muß ich aber befürchten, daß es in der ersten Zeit, ehe die Sache sich vollkommen eingerichtet hat, zu mancherlei Weit läufigkeiten, Unzufriedenheit und kostspieligen Streitigkeiten Veranlassung geben wird. Da aber durch gewisse Modifika tionen, welche die verehrte Deputation vorgeschlagen hat, allerdings diesem zum Theil abgeholfen wird, so wünsche ich nur, daß dieses wichtige und einflußreiche Gesetz von allen Seiten erwogen werden möchte und wir es, wie die §. 71. der Landtagsordnung vorschreibt, Paragraphe für Paragraphe durchgingen, nicht aber bloß die einzelnen Fälle, wo eine Ab weichung von der Meinung' der II. Kammer eintritt. Mein zweiter Antrag wäre der, daß man in Gemäßheit dessen, was man schon oft in dieser Kammer äußerte, nicht sofort durch Na mensaufruf über die Annahme oder Abwerfung des Gesetzes ab' stimmen möge, weil von der andern Seite manche Modifikatio nen, die von hier aus beantragt worden sind, nicht ausgenom men werden könnten, dies aber für Jeden von sehr wichtigem Einfluß sein möchte, ob er schließlich Ja oder Nein sagt. Letzteres scheint mir so klar und eindringlich, daß ich wohl hoffen darf, die hohe Kämmer könnte darauf einige' Rücksicht nehmen. Es sind, möchte ich sagen, nur Formsachen, deshalb habe ich einen besonder» schriftlichen Antrag nicht gestellt, doch bin ich auch zu schriftlicher Abfassung erbötig. Präsident: Der Antrag lautet: „Man möge die Ab stimmung durch Namensaufruf über die endliche Annahme des Gesetzentwurfs nicht sofort nach beendigter Berathung der ein zelnen Paragraphen, sondern erst dann vornehmen, wertn in Folge des abgehaltenen Vereinigungsverfahrens zu überse hen sei, wie sich die Landgemeindeordnung wirklich gestalten werde." Vicepräsident v. Deutlich: Ich habe freilich zu bemer ken, daß nach der Landtagsordnung die Abstimmung nur zwei Tage ausgesetzt werden kann. Daran würde man sich vor der Hand zu halten haben. Sie kann nach §. 92. zwei Ta^e aus gesetzt werden auf Antrag der Kammer und der Königlichen Commissarien. Weiter zu gehen würde großen Bedenken unter liegen. v. Polenz: Ich muß erwähnen, daß aus der II. Kam mer selbst ein solcher Antrag hervorgegangen ist. Man hat der Staatsregierung vorgeschlagen, künftig erst abzuwarten, wel cher Erfolg sich durch die Verhandlungen beider Kammern Her ausstellen würde, und da muß sie darauf angetragen haben, nur eventuell zu berathen, also unter dem Vorbehalt der definitiven Abstimmung erst dann, wenn man weiß, wie der Beschluß über die Modifikationen ausgefallen ist. Es würde der güten Sache schaden, wenn man hier sofort abstimmen wollte; das ganze Gesetz könnte fallen; und das ist der Grund gewesen, der mich zum Antrag geführt hat, und wenn ich nicht irre, ist von dem Referenten selbst ein eigener Antrag auf Annahme eines solchen Verfahrens im Allgemeinen gestellt worden. v. Po fern: Ich stimme allerdings für den Antrag des Hrn. Klostervoigt v. Polenz; derselbe ist wirklich im Interesse der guten Sache gestellt; denn der Erfolg, wenn wir heute oder morgen abstimmen, würde bei der Stimmung, die in der Kam mer herrscht, offenbar jetzt der sein, daß das Gesetz abgewor fen wird. Das wäre Schade. Das Gesetz ist im Allgemei nen gut, und die Deputation hat Recht, wenn sie sagt, daß die kleinern Patrimom'alstädte und Landgemeinden sehnsuchtsvoll auf das Gesetz warten, und nach meiner Ueberzeugung würde man eine Ungerechtigkeit gegen sie begehen, wollte man ihnen es länger vorenthalten. Gleichwohl stehen die Ansichten beider Kammern hierüber sich so schroff entgegen, es haben dieBeschlüsse der II. Kammer das Interesse der Rittergutsbesitzer sosehr verletzt, und ich möchte sagen, man istin der II. Kammer nicht ohne Ani mosität gegen uns dabei verfahren, daß zu befürchten ist, die Kammer würde wenigstens durch die Mehrheit ihrer Mitglieder
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