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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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kommt nur darauf an, welchen Vortheil Sie für vorzüglicher! hatten, ob den pekuniären oder den des Vertrauens, und ich hatte -en letzter» für wichtiger, denn wenn der pekuniäre Wor th eil an die Spitze gestellt werden soll, müßte ich mich für die Minorität erklären. Ich glaube, es ist von größerm Vortheil, wenn wir nicht so viel sportuliren lassen. Das sind die Gründe, die mich bestimmt haben, für die Majorität zu stimmen. End lich erlaube ich mir noch das angezogene Beispiel zu erwähnen, -aß bei Errichtung eines Syndikats sportulirt wurde. Das Syndikat wurde für einzelne Fälle errichtet, ganz anders ist aber die Stellung der Gemeindevorsteher. Die Leitung der Wahl haben, scheint em reiner Ausfluß des obrigkeitlichen Rechts zu sein, und ich glaube, hierbei kann nicht liquidirt werden. Referent v. Carlo witz: Wenn Se. König!. Hoheit, für das sportelfreie Expediren anführten, daß sich bei den Städten das Gegentheil darum rechtfertigen lasse, weil die Städte ihre Obrigkeiten selbst wählten; so ist nur nicht außer Acht zu lassen, -aß das Minoritäts-Gutachten noch auf einen andern FallhiN- weist. Es ist das der Fall, wo eine Stadt nebenher die Obrigkeit über eine Landgemeinde ist; hier muß nicht nur die städtische Obrigkeit für die Städtebewohner, sondern auch für dir Landge meinde umsonst arbeiten. Prinz Johann: Hier erscheint sie rein als Gerichtsherr und ist nicht schlechter daran als dieser. Wenn man also hier eine Unbilligkeit nicht findet, so muß man diese auch bei der städtischen Obrigkeit nicht finden. v. Polenz: Wenn ich mich zur Minorität wende, so kann das deshalb nicht auffallen, weil noch nicht entschieden ist, was mit der Zusammenlegung der verschiedenen Ortsgemeinden wer den wird. Wenn angeführt worden ist, die Städte hatten ver möge des aus der Gerichtsbarkeit herfließendm Oberaufsichts rechts unentgeldlich bei denen ihnen angehörigen Landgemeinden zu expediren, so ist dies ein neues Argument dafür, daß man ei nem Gerichtsherrn nicht auferlegen kann, für andere Gemeinden, mit welchen er nicht in Verbindung gestanden hat, die Mühwal- tungen, die nach Befinden äußerst drückend werden können, un entgeldlich zu übernehmen. Ich muß mich schon in dieser Rück sicht der Minorität anschließen. Präsident: Es ist von der Majorität der Deputa tion eine Fassung und eine anders von der Minorität ge geben worden. Ich habe zuvörderst auf das Gutachten der Majorität die Frage zu stellen und frage demnach dis Kam mer: Ob sie dis von der Majorität vorgeschlagens Fas sung, enthalten m dm Worten: „Die obrigkeitlichen Ver handlungen in GemeindZangelsgenheitm, die lediglich in Folge des Oberaussichtsrechts eintreten, sind in allen Instan zen gebühren- und stempelfrei, und nur dis unumgänglichen baaren Verlage sind aus der Gememdekasse zu bezahlen. Ge langen jedoch ursprüngliche GeMeindeangelegenheitsn als Par- teisachen in den Rechts- odsr Mmimstrativjustizweg, so leiden die über Ligmdirung, Ab - und Erstattung von Kosten gelten den allgemeinen Grundsätze Anwendung- Dasselbe gilt in We- schwerdesachM und solchen Fallen, wo durch unbegründete Wei gerungen oder verhangene Säumnisse öder durch gesetzwidriges Verfahren der Gemeinde oder Gemeinderäthe obrigkeitliche Ver handlungen verursacht wordensind." annehmen wolle? Wird durch 22 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Präsident: Ich würde nun zu fragen haben: Ob die Kammer die Fassung, welche die Minorität der Deputation mit den Worten vorschlägt: „Die obrigkeitlichen Verhandlun gen in Gemeindeangelegenheiten, die lediglich in Folge des Ober aufsichtsrechts eintreten, sind stempelfrei und in den höheren Instanzen auch kostenfrei." annehme? Wird mit 23 ge gen 8 Stimmen genehmigt. Präsident: Hiernach ist über den Inhalt der §. entschie den. Die Sitzung wird hierauf -^3 Uhr geschloffen und für mor gen Vormittag 10 Uhr auf die Tagesordnung gebracht: 1) Fort setzung derBerathung über die Landgemeindeordnung, 2) münd licher Vortrag, die Angelegenheiten der Presse betr., 3) Bera tung über 4 Berichte der 4. Deputation, a) die Beschwerde des Rittergutsbesitzers Käferstein aufHeeselicht betr., b) die Petition Schlotts zu Glasbach betr., e) das Gesuch der Oberchaussee wärter im Zwickauer Kreisdirektionsbezirke betr., 6) das Ge such Rockstrohs zu Aue betr. Hundert fünf undneunzigste öffentliche Sitz ung der H.Kammer, am 3. November 1837. Vortrag aus der Registrande. — Verlesen zweier ständischen Schrif ten.— Berathung des an derweiten Berichts der I. Deputa tion über das Dekret vom 3. Mai 1837, einen Gesetzentwurf über den 1. Theil der Ordonnanz betr. — Berathung des Be richts der 3. Deputation über die vom Abg. Wehle bevorwortete Petition mehrerer Landwirthe, die landwirthschastlicheBrannt- weinbrennereibetriebszeit anstatt vom 1. November mit dem 1. December beginnen zu dürfen. — Beschluß auf die Beschwerde Ernst Schneiders zu Dresden. — Berathung des anderweiten Berichts der 3. Deputation wegen mehrerer Petitionen, die Ablösung der Jagd rc. betr. — Die Sitzung beginnt um 10^- Uhr in Anwesenheit von.69 Mitgliedern mit Verlesen des über die letzte Sitzung aufgenom- ' renen Protokolls, welches nach den Bemerkungen des Abg. Schäffer berichtigt und von den Abg. Winkler (ausRochlitz) und Adler mit vollzogen wird. Auf der Registrande waren neu emgegangen: 1) Den 2. Novbr. Protokollextrakt, der I. Kammer, Be merkungen zu der ständischen Schrift wegen der Zollgesetzge bung betr. (An die 1. Deputation.) — 2) Koll. Der Ab geordnete v. Kotzau bittet um Urlaub vom 1. bis 4. d. M. (Wird bewilligt.) 3) Loci. Mittheilung des hohen Gesammt- ministerium zu dem höchsten Dekrete, die Erklärung auf die stän dische Schrift, die Ausmittelung des steuerfreien Grundeigen- thums betr. (Lä Lola.) — 4) Loä. Bericht der 4. Deputa tion, dis Beschwerde von 40 Gast- und Schenkwirthen des Leipziger Kreises über allzugroße Beschränkung in Ausübung
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