Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Königl. Commissair v. Wietersheim: Der Antrag so wohl der!. Kammer als der Deputation entspricht -ereignen Ueberzeugung der Staatsregierung vollkommen. In dem De kret ist hierüber Nichts bemerkt, weil man es für einen Gegen stand der Verwaltung ansah. Diese Ansicht theilt die Depu tation, und ich glaube, es hat sich eigentlich in der I. Kammer dieselbe Ansicht bei der Berathung an den Tag gelegt. Es wird daher wohl genügen, wenn die Staatsregierung der Ab sicht der Ständeversammlung entspricht,- wenn es auch nicht möglich sein sollte, den Antrag ganz genau zu berücksichtigen, weil nicht zu übersehen ist, in wiefern es thunlich sein würde, und ob nicht bei der Ausführung noch diese und jene Modifika tion nöthig werden dürfte. Abg. v. Kiesenwetter: Ich weißnicht, obbieDepu- tation geneigt wäre, den Antrag ausfallen zu lassen. Referent Jung Hanns: Ich bin ganz der Ansicht, den Antrag fallen zu lassen, da es stets meine Meinung gewesen ist, daß die Standeversammlnng hierüber weder einen Antrag, noch einen Bsschluß fassen könne, sondern Alles der Staatsre-- 6067 richtung einer viertenBank in einemLandestheile, wo solche der- l kommen 4000 Unterzeichner, so kann nicht Jeder eine Actke er wecken nicht beabsichtigt wird, Conzession ertheilen zu können,"»halten. Es ist nicht wahrscheinlich, aber auch nicht unmög- laßt auch zu 2. ihre Anträge: „daß das Gesetz, die Actienvcr- lich. Aus diesen Gründen muß die Deputation anrathen, eine betreffend, dabei Anwendung finde, in soweit die Eigen- wenigstens dem Beschlüsse der l. Kammer nicht beizutreten, thümlichkekt des Bankwesens es gestatte, und die Erklärung hinzugefügt werde, daß die Feststellung der speziellen Bestim mungen der hohen Staatsregierung und den künftigen Actio- nairs zu überlassen sei," dem Vorschläge der Deputation ge mäß, auf sich beruhen. 3. Die I. Kammer hat ferner auf Anrathen ihrer Deputation beschlossen: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß den Unternehmern von Bankanstalten bei der zu ertheilenden Conzes, sion zur ausdrücklichen Bedingung gemacht werde, die Anmel dung zur Lheilnahme oder die Actienunterzeichnung nach vorher gehender öffentlicher Bekanntmachung gleichzeitig an mehrern Or ten — etwa in fünf Städten des Landes, als Leipzig, Dresden, Chemnitz, Plauen und Zittau, während eines vierzehntägigen Zeitraumsanzunehmen, und wenn, wie zu erwarten steht, die Subskriptionssumme das vorläufig bestimmte Stammkapital übersteigen sollte, die auszugebenden Actien nur imVerhältniß des letztem zu den unterzeichneten Summen ohne Rücksicht auf die Zeit der Anmeldung zu vertheilen, so daß z. B. wer I bis 5 Actien gezeichnet hat, wenigstens eine, wer 6 bis 10 Actien ge zeichnet hat, wenigstens zwei, bei großem Unterzeichnungen in Voraus bestimmten Abstufungen stets eine gewisse Anzahl Actien zugetheilt erhalten müsse, wobei überdies Inländer den Auslän-i, , , dem stets vorgezogen werden sollen." Die Deputation rathet I gierung überlassen bleiben müsse, an, dem Anträge der I. Kammer nicht beizutreren, sondern! Abg. Clauß (aus Chemnitz): Das ist auch meineMei- folgcnde Fassung anzunehmen: „Daß den Unternehmern vons^g, Bankanstalten bei der zu erthcilenoen Cvnzession zur ausdrückli-i chen Bedingung gemacht werde, die Actienunterzeichnung nach! ^3- v. Th re lau: Vorausgesetzt, daß die l. Kammer vorhergehender öffentlicher Bekanntmachung gleichzeitig an meh-! den Antrag fallen laßt. rern Ortenetwa in fünf Städten des Landes, als Leipzig,! """ Dresden, Chemnitz, Plauen und Zittau, — während eines Zeit raums von einer Woche anzunehmen, und wenn die Subskrip tionssumme das Aktienkapital übersteigen sollte, das Verhältniß! der Actien zu dxn unterzeichneten Summen durch eine einfache § Division zu ermitteln, jedoch festzustellen, daß jeder Unterzeich-! ner wenigstens eine Actie zu erhalten habe." Aus jeden Fall würde der von der II. Kammer beschlossene Schlußantrag: „Daß bei Creirung des Aktienkapitals denjenigen Städten, wo zunächst Zweigbanken errichtet werden sollen, eine Anzahl Actien reservier werden, daß aber auch diese Städte, wenn sie später eigne Ban ken errichten sollten, die Reciprocität zu beobachten hätten," als nun überflüssig fallen zu lassen sein, was auch von der I. Kammer bereits geschehen ist. Referent Iunghanns: Ich muß bemerken, daß die De putation aus zwei Gründen die Modalität der Subskription in ihrem ersten Berichte nicht zur Sprache gebracht hat. Erstens, weck sie — wie auch im heutigen Berichte bereits erwähnt — lediglich Sache der Verwaltung ist, und zweitens, weil eine Standeversammlung unmöglich alle Modalitäten erwägen kann, welche bei Subskriptionen zu berücksichtigen sind. Dies be weisen auch die Anträge der I. Kammer, von welchen viele, - . - - - nicht auszuführen sind. Wie sollen z. B. die Ausländer er- Deputation stattfinden, wo die Sache zu reguliren wäre, mittelt, die Abstufungen im Voraus festgesetzt werden können?! Abg. Eisenstuck: Wenn die Deputation sich m der M.sic Selbst der Antrag der Deputation: „daß jeder Unterzeichners erklärt, daß sie dem Anträge der 1. Kammer nicht beitrete, und wenigstens sine Actie zu erhalten habe," kann Verlegenheiten H wenn sie keinen Antrag stellt, so fallen die Anträge alle weg. verursachen. Denn wenn z. B° nur WM Actien sind und es Ü Sollte es aber auf eine Bedingung gestellt werden, so würde ich ' 4 Abg. Meisel: Ich wollte das auch beantragen. Abg. v. Thielau: Wenn die I. Kammer bei ihrem An träge beharren wollte, so würde dieser zur Abstimmung gelan gen müssen. Abg. v. Kiesenw etter: Aus der Erklärung der Staats regierung scheint hervorzugehen, daß die I. Kammer auf ihren Antrag verzichten würde. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich glaube wohl anrathen zu können, daß die Deputation bedingungsweise ihren Antrag fallen lassen möge; es liegen Gründe nahe im Interesse der s Bankunternehmungen, welche ich jedoch zur Zeit unerörtert lassen kann, denselben aufzugeben. Wenn die I. Kammer aber ihrem Antrag nicht entsagen sollte, so kann die diesseitige sich dann noch erklären, wie für gut erachtet werden will. Abg. v. Kiesenwetter: Die Ansicht scheint dahin zu gehen, dem Anträge der I. Kammer nicht beizutreten und den andern Antrag ihrerseits auch nicht vorzutragen, so daß am Ende ein Antrag gar nicht bestände. Präsident: Es würde dann noch eine Vereinigungs-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview