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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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würden, dennoch das Schulgeld an die katholische Schule be zahlt werden. Bischof Mau ermann: Dadurch würde ich mich be ruhigt finden. Im Gegeutheile würden, da- gewöhnlich die Vermögenden ihre Kinder in andere Institute schicken, es un möglich werden, die katholische Schule zu erhalten. Prinz Johann: Dieser Grundsatz ist allerdings derselbe, welchen ich vorhin ausgesprochen habe; denn er bildet die Regel, und das, was ich berührte, macht die Ausnahme. Eben so gut würde nun das bei den katholischen Schulen der Fall, jedoch Sache örtlicher Anordnung sein. Bischof Mauermann: Noch um eine Erläuterung wollte ich bitten. Das, was ich wünsche, scheint zwar in der Bemer kung der Deputation zu liegen; doch bin ich nicht ganz gewiß darüber. Es ist nämlich gesagt worden, daß die Katholiken, welche in den Städten wohnen und Grundbesitzer sind, nicht zu der Abgabe zu protestantischen Kirchen und Schulen gezogen werden sollen. Referent Bürgermeister Wehner: In der Regel ist es nicht der Fall. Bischof Mau ermann: Würden sie aber für ihre Grund stücke nach dem Verhältnisse derselben zu den andern Bedürf nissen zugezogen werden können? Referent Bürgermeister Wehn er: Nach Verhältniß al lerdings; dann kommt aber auf sie nur, was auf alle Uebrige kommt, und womit sie unter den Kirchengemeinden selbst getrof fen werden. Prinz Johann: Ich erlaube mir auch hier eine Erläute rung zu geben. Die Regel ist, daß in den Städten die Pa- rochialbeiträge gar nicht nach den Grundstücken bezahlt werden sollen. Deswegen konnte man auch sagen, daß auch die Ka tholiken sie nicht bezahlen werden; aber eben, weil sie Nichts beitragen, hielt man es für zweckmäßig, der Staatsregierung die Ermächtigung zu geben, einen andern Einbringungsmodus festzustellen. Unter dieser Ermächtigung ist auch begriffen, daß ein Theil davon nach den Grundstücken belegt werden kann in dem Falle, wo zu den Anstalten einer andern Con fessio« Nichts gegeben worden ist. Präsident: Es ist von dem Hrn. Bischof Mauermann ein Amendement eingereicht worden, wornach in der 17. §. nach dem zweiten Satze nach den Worten: „Stadt und Land" fol gende Worte eingeschoben werden sollen: „diejenigen Beiträge, welche sie von ihren Grundstücken an protestantische Kirchen und Schulen gezahlt haben, werden ihnen aus der Staatskasse restituirt." Bischof Mauermann: Ich habe allerdings früher selbst die Meinung gehabt, daß dem Staate eine große Last erwachsen würde, wenn die Beiträge für die Katholi ken aus den Staatskassen dermaßen geleistet werden sollten, wie der Gesetzentwurf es bestimmt. Nachdem ich aber die statistischen Notizen nochmals gehörig durchgegangen und mich überzeugt habe, daß die Zahl der katholischen Grund stückbesitzer in den Erblanden nicht unbedeutend ist, und daß sie bedeutende Beiträge an die protestantischen Kirchen wer den zu leisten haben und auch jetzt schon leisten müssen; — denn ich gehöre selbst dazu; wenn nun ferner nach der §.7. die katholischen Rittergutsbesitzer ebenfalls zur Leistung dieser Steuer für die protestantischen Kirchen und Schulen angewie sen worden und diese Rittergüter bekanntlich nicht von unbedeu tendem Umfange sind; — wenn man ferner beschlossen hat, daß auch die Kammergüter mit zu dieser Steuer gezogen werden sollen, nach dem beliebten Grundsätze aber die Besitzer der Kammergüter weder der katholischen noch protestantischen Kirche angehören sollen ; so sollte ich glauben, daß der Staats kasse kein großer Eintrag geschehen würde, wenn man das be willigt, was ich vorgeschlagen habe. Ich glaube vielmehr, daß es ganz und gar auf Gründen der Billigkeit beruht, indem man den Katholiken nicht mehr zurückbezahlt, als was die ka tholischen Grundstückbesitzer wirklich bezahlt haben. Ich glaube, daß auch darin ein Grund liegt, weil bei allen Käu fen, die von Katholiken gemacht werden, dieselben für die pro testantischen Kirchen und Schulen Beiträge liefern müssen, von denen sie nicht die geringste Restitution erhalten. Es würde also eine große Unbilligkeit darin liegen, wenn man diese Rück erstattung nicht genehmigen wollte, und ich empfehle daher der johen Kammer meinen Vorschlag zur Annahme. Auf die Frage des Präsidenten erhält dieses Amende ment ausreichende Unterstützung. Prinz Johann: Ich erlaube mir nur eine Anfrage an den Hrn. Bischof: Wie er sich die Sache denkt? Glaubt er, daß diese Entrichtung dann in Abzug von dem kommen soll, was der Staat für die katholischen Schulen schon zu geben hat? Bischof Mauermann: Ich glaube, daß dieser Beitrag, der noch aus den Staatskassen zu geben sein würde, nicht so bedeutend sein könnte, indem nur das zurückbezahlt würde, was von den katholischen Glaubensgenossen von ihren Grund besitzen wirklich bezahlt worden ist. Mir scheint es daher Pflicht des Staats zu sein, das zurückzuerstatten, was die Ka tholiken für den Gottesdienst Anderer aufzubringen haben, sowie daß das, was die Gemeinde nicht hat und was für ihren Gottesdienst aufgebracht werden muß, von Seiten des Staates aufgebracht werden müsse. Es find früher viel größere Sum men als gegenwärtig dazu verwilligt worden. Bürgermeister Schill: Ungeachtet dessen, was der Herr Bischof vorgestellt hat, muß ich darauf zurückkommen, was bei der Berathung des Budjets über das Departement des Cultus verhandelt worden ist. Es ist nach der neuen Vorlage von der Staatsregierung berechnet worden, was ungefähr bei einer Lheilung des Bedürfnisses nach der Hälfte auf den Grund besitz und nach der Hälfte auf die Kopfzahl kommen würde, und nach dieser Angabe ist berechnet worden, was auf den Grund besitz aus den Staatskassen zu übertragen sein würde. Es sind für die nächste Finanzperiode erhöhte Beiträge bewilligt worden, wogegen ich Nichts einwenden will; allein eine Re stitution scheint mir durchaus unthunlich zu sein. Die Kam mern haben die Berechnung, welche die Staatsregierung ge-
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