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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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mehr der mündliche Vortrag über die Differenzpuncte, die Pre- -iger-Wittwen- und Waisenkasse betreffend. — Referent ist ebenfalls Secr. Richter. Referent Richter: Der erste Differenzpunct betrifft die Beiträge der beiden Hofprediger. Es ist im Entwurf gesagt, daß man beabsichtige, die Beiträge der jetzt im Amte stehenden drei Hofgeistlichen aus der Stistungskassezu entnehmen. Bei der Berathung in der diesseitigen Kammer hat man sich damit bloß einverstanden erklärt, daß der Beitrag für den jetzigen Oberhofprediger aus dieser Kaffe entnommen werden möge, weil besonders diesem Beitrage rechtfertigende Umstände zur Seite stehen; dagegen hat man sich dahin ausgesprochen, daß die Beiträge der beiden Hofprediger von den Inhabern dieser Stellen zu tragen sein möchten, da dieselben Gründe, welche -für den Oberhofprediger sprechen, bei diesen nicht zur Anwen dung zu bringen sein dürften. Die I. Kammer hat jedoch diese Meinung nicht getheilt, sondern beschlossen, der Ansicht der hohen Staatsregierung beizutreten, mithin die Beiträge für fämmtliche 3 Hofgeistliche hinsichtlich der jetzigen Inhaber die ser Stellen aus der Stiftungskasse entnehmen zu lassen. Be- sondre Gründe, welche die in der diesseitigen Kammer angege benen widerlegen konnten, sind allerdings nicht angeführt; nur ist von Seiten des Herrn Cultusministers bemerkt worden, daß den Wittwen der Hofprediger seit geraumer Zeit und so viel man annehmen könne, seit dem Jahre 1773 immer dieselbe Summe von 100 Lhlr. als Pension verabreicht worden, und daß die jetzigen Inhaber dieser Stellen wohl in derselben Er wartung ihr Amt angetreten haben möchten, weshalb es billig scheine, bei der allerdings im Verhältniß zu den übrigen Geist lichen mäßigen Erhöhung der Pension das, was die Regie rung beabsichtige, anzunehmen. Die Deputation hat bei nochmaliger Erwägung des Gegenstandes nicht die Ansicht auf geben können, daß Mne ausreichenden Gründe vorliegen, diese Beitrage aus der SDtungskasse zu entnehmen. Gleichwohl hat sie nicht verkannt, daß allerdings die Erhöhung der Pen sionen um 20 Lhlr. gegen die gehalten, welche die Wittwen der Superintendenten und übrigen Geistlichen künftig erhalten sollen, gering erscheint, und endlich die Ansicht gewonnen, daß nur die Summe von 20 Lhlr., die man bloß als Erhöhung ansehen kann, in Berechnung zu stellen sei mit der Summe, welche als Erhöhung für die Superintendenten anzusehen ist. Derrn Wittwen bekamen bisher 32 Lhlr., künftig erhalten sie 96 Lhlr.; ihr Beitrag soll sein 13 Lhlr. 8 Gr. Hält man das zusammen mit derErhöhung von 100 Lhlr. auf 120Lhlr. für die Wittwe eines Hofpredigers, so würde bei diesen der ungefähre Beitrag zwischen 4 und 5 Lhlr. sich stellen, und die Deputation ist der Meinung, daß man den Beitrag für jeden der jetzigen beiden Hofprediger zu 5 Lhlr. annehme. So würde man ein ziemlich richtiges Verhältniß mit den Beiträgen der Superintendenten herausbringen. Eine gänzliche Uebertra- gung läßt sich aber nicht rechtfertigen, man würde sonst alle Gleichheit verletzen. Präsident: Wenn Niemand darüber zu sprechen wünscht, habe ich bloß zu fragen: Ob man diesem so eben von dem Referenten entwickelten Vorschläge der Deputation beitreten wolle? Wird einstimmig bejaht. Der zweite Punct hat sich bei tz. 12. herausgestellt. Hier hat es nämlich der I. Kammer zweifelhaft geschienen: ob die sportulfreie Expedirung der Behörden für die Pensionskasse sich auch auf Parteisachen erstrecken solle? und da dies nicht die Absicht ist, so hat sie nach dem Worte: „sollen" die Worte: ,.in allen die Verwaltung der Stiftung angehenden Angelegen, heiten" einzuschalten beschlossen. — Zu diesem Zusatze wird von der Deputation der Beitritt angerathrn, uud es erfolgt solcher sofort einstimmig. Der dritte Punct endlich betrifft den Zusatz §. 10 b. der H. Kammer, hinsichtlich der besondern Bestimmungen, bei welchen in der I. Kammer noch die Einschaltung beschlossen worden ist: „eine freiwillige Abtretung derselben vor der Ver- fallzeit ist nicht zulässig." Diese Einschaltung wird zur An nahme anempfohlen und auch einstimmig angenom men.— Der festgesetzten Ordnung gemäß erstattet sodann derselbe Referent mündlichen Vortrag über den bei Gelegenheit des Königlichen Dekrets wegen Errichtung eines weiblichen Ar beitshauses rc. zu Hubertusburg zwischen den Kammern ein getretenen Differenzpunct. Es besteht solcher darin, daß die diesseitige Kammer dem Anträge der ersten, dahingehend: „es möge das Landeshos pital zu Hubertusburg auch aus solche heimathlose Laubstumme erstreckt werden, die wegen ermangelnder Erziehung oder sonst den eigentlichen Blödsinnigen ziemlich gleichzuachten sind," nicht beigetreten ist, weil er ihr zu eng gehalten erschien. Um nun diesen Zweifel zu erledigen, hat die I. Kammer beschlossen, in dm Antrag nach dem Worte: „Taubstum me" noch die Worte: „und andere preßhafte Personen" ein- zuschalten, und die Deputation räth nunmehr an, den jen seitigen Antrag mit dieser Einschaltung zu genehmigen, welches auch sofort einstimmig geschieht. Die eventuell über diesen Gegenstand entworfene Schrift wird dann noch vorgetragen und einmüthig geneh migt. — Präsident: Es folgt nun der mündliche Vortrag, die Communalgardenangelegenheit betreffend, und da ich selbst Referent bin, ersuche ich den Vicepräsidenten, einstweilen meine Stelle einzunehmen. Dies erfolgt und es bemerkt darauf Referent Reiche-Eisenstuch: Bei der Berathung über die Petition mehrerer Mitglieder der II. Kammer, eine Revi sion des Communalgardengesetzes betreffend, ist die I. Kam mer fast bei allen Puncten den Beschlüssen der II. Kammer beigetreten. Nur eine einzige materielle Differenz besteht noch bei dem 2. und 3. Punkte, und dann eine formelle Diffe renz wegen der Fassung des Hauptschlußantrags. Die dies seitige Kammer hat beschlossen, daß die Communalgardenpflich- tigkeit beschrankt werde bis auf das 40. Jahr, wogegen aber
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