Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
werde. Die Differenzpunkte mit der jenseitigen Kammer hat der Abgeordnete nicht angegriffen, ich habe also zur Erwide rung im Materiellen nichts beizufügen. Abg. v.Zez sch Witz: Der Herr Referent bezog sich auf den Reservefonds. Im Berichte heißt es jedoch: „Da sich aber der Zeitpunkt, wo dies durch Beihülfe bes im letzten Satze der zweiten Paragraphe erwähnten Reservefonds aus führbar werden dürste, nicht voraussehen läßt, ja nicht ein mal mit vollständiger Sicherheit bestimmt werden kann, daß er überhaupt irgend einmal eintreten werde." Diese Mög lichkeit, daß die Verwendung des Reservefonds zu diesem Zweck erst spät oder gar nicht eintreten werde, läßt mich wün schen, daß auf den fraglichen Antrag der ersten Kammer ein gegangen werde, und daß mandendürftigeren Geistlichen und Schullehrern auf diese Weise bald einige Berücksichtigung zu Lheil werden lasse. Es scheint nicht so gewiß, daß der Reservefonds dazu gelangen werde, allen Betheiligten 4 Pro cent Zinsen zu gewähren. Referent Vicepräsident v. Criegern: Wenn kein Re servefonds zu erlangen ist, was denkbar scheint, wenn die An legung der Capitalien zu einem höhern Zinsfuß, als die Land rentenbriefe gewähren, unausführbar bliebe, so kann aller dings der wichtige Zweck des Reservefonds nicht erreicht wer den. Wenn aber kein Geld da ist, kann auch der Zuschuß, welchen die erste Kammer gewährt wissen will, nicht gegeben werden. Präsident v. Haase: Es scheint Niemand mehr sprechen zu wollen. Es handelt sich hier um einen Zusatz zu §. 2, wel cher von der ersten Kammer angenommen worden ist und so lautet: „Solange vier Procent nicht gewährt wer den können, ist das Kultusministerium ermäch tigt, in theuern Jahren den Berechtigten nach Verhältniß ihrerRente einenZuschuß aus dem Reservefonds zu geben." Die Deputation hat, wie gedacht, angerathen, den Beitritt zu jenem Beschlüsse abzu lehnen. Will die Kammer dem Rathe der Deputation gemäß den Beitritt dazu ablehnen? — Gegen 1 Stimme (v. Zezsch- witz) Ja. Referent Viceprästdent v. Criegern: 3. In Verfolg eines von dem Abgeordneten v. Großmann gestellten Antrags hat die erste Kammer bei Gelegenheit der Berathung der zweiten Paragraphe noch folgenden Beschluß gefaßt: Die Ablösungscapitale und resp. Landrentenbriefe mögen den betreffenden Pfarr- und Schulgemein den zum Ankäufe von Grundstücken, vorzugsweise von Wiesen, unter Genehmigung der königlichen Kreisdirection, ausgeantwortet werden, welcher nach der Erklärung des Antragstellers (vergl. die «»gezogenen Mittheilungen S. 570) einen anderweiten Zusatz zu der §.2 des Gesetzentwurfs bilden soll. Dieser Zusatz würde aber mit dem unmittelbar vorher ausgesprochenen Grundsätze, daß die Verwaltung der ein gehenden Ablösungscapitalien im Ministerium des Cultus und des öffentlichen Unterrichts zu concentriren sei, in direk tem Widerspruche stehen, und da die Deputation noch gegen wärtig von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß eine derartige Centralisirung heilsam sei, so muß sie schon aus diesem Grunde dem gedachten Zusatze auf das Entschiedenste entgegentreten. Die darin erwähnte Maaßregel stellt sich aber auch aus dem practischen Gesichtspunkte als unausführ bar dar. Es würde nämlich, um den Ankauf von Grund stücken zu ermöglichen, fast durchgängig zum Verkauf der eingehenden Landrentenbriefe verschütten werden müssen, hierdurch aber den betreffenden Lehnen unter den gegenwär tigen Verhältnissen ein sehr bedeutender Coursverlust zugezo gen werden, dem sie entgehen, wenn die künftige Auslassung derbetreffenden Papiere abgewartet wird. Hiernächst könnten blos die bei jeder einzelnen Stelle eingehenden Ablösungscapi talien auf dieseWeise einzeln verwendet werden, und es würde sich daher lediglich um den Ankauf klcinerGrundstücke handeln. Die Erfahrung lehrt aber, daß derartige kleine Grundstücke, wenn sich wirklich die Gelegenheit zu deren Ankäufe darbietet, gewöhnlich unverhältnißmäßig hoch im Preise stehen, weil die Zahl der Kauflustigen weit größer ist, als bei umfangrei chem Gütern; zum Ankäufe kleiner Wiesenparzellen, worauf der Antrag besonders Rücksicht genommen wissen will, wird sich aber namentlich nur äußerst selten eine vortheilhafte Ge legenheit darbieten. Die Deputation ist daher der Ansicht, die Aufnahme jenes Zusatzes in das Gesetz würde lediglich die Folge haben, daß die Kreisdirectionen häufig in die uner wünschte Lage kommen könnten, Anträgen der Kirchen- und Schulgemeinden im Interesse der betreffenden Lehne ent gegenzutreten, übrigens aber durchaus keinen practischen Nutzen gewähren. Es bedarf sonach unter diesen Umständen nicht einmal des nähern Eingehens auf die höhere Frage, ob es überhaupt rathsam erscheinen möchte, die Geistlichen und Schullehrer durch die Fundation ihrer Stellen auf den Be trieb der Oeconomie hinzuweisen. Die Deputation empfiehlt daher der Kammer, den Bei tritt zum jenseits gefaßten Beschlüsse auch hier abzulehnen. Präsident v. Haase: Dieser dritte Punkt enthält einen anderweiten Zusatz der §.2, welchen die erste Kammer beschlos sen hat und welcher solautet:„Die Ablösungscapitale und resp. Landrentenbriefe mögen den betreffen den Pfarr- und Schulgemeinden zum Ankäufe von Grundstücken, vorzugsweise von Wiesen, unter Genehmigung der königlichen Kreisdirec tion, ausgeantwortet werden." Unsere Deputation sagt, daß sie der Kammer empfehle und empfehlen müsse, den Beitritt zu diesem Beschlüsse abzulehnen. Der Abg. Oehmi- chen hat das Wort. Abg. Oehmichen: Ich bin mit dem Anträge der geehr ten Deputation ganz einverstanden und bin ihr sogar sehr dankbar dasür. Die Gründe, welche die Deputation zu Stellung desselben veranlaßt haben, sind in dem Berichte niedergelegt und ich halte sie für ganz.stichhaltig. Ich habe dem blos noch hinzuzufügen, daß, wenn neues Areal für
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview