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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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wenn man ihm bei dem leicht eintretenden Falle körperlicher Untüchtigkeit auch für spätere Zeit ein genügendes Auskom men gewährt, damit er in dem hülflosen Alter sich wenigstens so weit gesichert sieht, daß er der Noth mit den Seinigen nicht unterliegt. Hieraus, meine Herren, folgt nun von selbst, daß mir zuversichtlich nur dann auf eine pflichttreue Armee, welche jm Kampfe für unsere theuersten Güter muthig einer jeden Gefahr entgegentritt, rechnen können, wenn wirdemimLaufe seiner Dienstzeit unfähig gewordenen Soldaten die nothwen- -igcn Subsistenzmittel gewähren. Darin, meine Herren, ver einigen sich gewiß alle Motive eines Pensionsgesetzes, und dies ist gewiß der Zweck desselben. Die mehrere oder mindere Erreichung desselben giebt somit den Maaßstab zur Weurthei- kung eines Pensionsgesetzes an. Es stellt sich hiermit ohne allen Zweifel heraus, daß höhere Pensionsfätze an und für sich für das Militair gerechtfertigt erscheinen müssen, so daß mir uns durch die Annahme des Minorktätsgutachtens in den letzten Sitzungen durchaus nicht für verpflichtet zu halten ha ben, auch gegenwärtig das Minoritatsgutachten als Richt schnur unserer Abstimmung anzunehmen. Abg.Sachße: Es sind zwei Aeußerungen bemerkt wor den, gegen welche ich denn doch Einiges anzuführen habe. Es wurde nämlich gesagt, man sek von Hochachtung gegen das Militair erfüllt, aber man wolle ihm nicht die Pensionen ge ben, welche man den Civilstaatsdienern gewähre, und dann wurde gesagt, das Militair hätte eben nicht genug Beschäfti gung. Was nun die Hochachtung betrifft, so scheint es hier nach, als würde sie vielleicht noch mehr steigen, wenn die Man ner, die so hoch geachtet werden, noch um weniger, vielleicht gar umsonst ihren Dienst thäten. Man weiß, wie viel bei dem Militair zugesetzt werden muß, bei der Reiterei ist es eine bekannte Sache, bei der Infanterie ist es aber auch gar sehr der Fall, denn es wird kein subalterner Offizier, ohne ein ausneh mend guter Wirth zu sein, mit seinem Gehalte auskommen, denn Ausgaben und Abzüge, die Civilisten nicht haben, neh men so viel weg, daß gerade nur das Nothwendigste übrig bleibt, daß mithin nicht genug übrig bleibt, um, wie gemeint ward, den Vergnügungen so recht oon smore nachzugehcn. Daß aber im Frieden den Offizieren dazu mehr Zeit zuweilen übrig bleibt, liegt in den Verhältnissen. Es scheint jedoch in der That eine geringe, irrige Vorstellung über das, was der Offizier zu leisten hat, obzuwalten. Ihre Beschäftigungen sind gar nicht so unbedeutend, sie sind einen bedeutenden Theil des Jahres so groß, daß sie die ganze Zeit des Mannes in An spruch nehmen. Jndeß es ist längere Muße nicht seine Schuld, sondern die Folge der Stellung. Es ist das ähn lich, wie bei den Landwirthen, die, wenn sie nach ihren Umständen nicht nöthig haben, selbst in den Scheunen zu dreschen und hinter den Pflug zu treten, ebenfalls einen Theil des Jahres nicht so beschäftigt sind und Muße genug haben, wenn sie sonst wollen, ihren Vergnügungen nachzuge- Hm. In demselben Verhaltniß befindet sich der Offizier einen Theil des Jahres, so lange nicht der Kriegszustand oder die Mobilmachung eintritt, wo derDienft ihn den ganzen Tag in Anspruch nimmt. Jm Frieden sind allerdings die Verhältnisse so, daß sie ihren Gehalt nicht stets im Schweiße ihres Ange sichtes verdienen müssen, desto mehr sind sie in Kriegszeiten angestrengt, nicht blos durch körperliche und geistige Tä tigkeit, sondern bis zum Erliegen durch Bivouacs und Ge fechte, und welche Gefahren für Gesundheitund dasLeben dann vorhanden sind, das liegt denn doch auf der Hand. Damit ist der Civilstaatsdienst in keiner Hinsicht zu vergleichen. Darum, weil eine Aeußerung gefallen ist, als ob die doppelten Dienstjahre bei derBcrechnung der Pension wegfallen sollten, muß ich denn doch den Ansichten widersprechen, als ob die Arbeiten im Civilstaatsdienste dem Arbeiten des Militairs im Dienste gleich seien. Es giebt allerdings Perioden, wo der Staatsdiener, überhaupt Derjenige, der in öffentlichem Amte beschäftigt ist, wenn er auch seinen Gehalt nicht aus derStaats- casse bezieht, ausnehmend angestrengt ist, aberdieserVergleich ist denn dochnichtmitdenCampagnejahrenzumachen. Das Leben riskirt man dabei nicht, die Nächte, welche nur in selte nen Fällen dazu genommen rperden, greifen auch nicht so an und setzen nicht in die Gefahren, in welche die Bivouacs, Ge fechte und Schlachten den Militair setzen, es stirbt keiner daran. Also muß ich wünschen, daß man eine andere Ansicht auffasse, als diejenige, welche von den die entgegengesetzte verteidigenden Abgeordneten aufgestellt wird, es könnte sonst leicht kommen, daß einegroßeMehrzahl in der Kammer gegen das Gesetz mit denselben stimmt, die ganz in entgegengesetzter Richtung wider das Gesetz stimmen werden; denn bliebe es bei dem jetzt vorhandenen Gesetze, so würde man sehen, wel chen Einfluß dies auf die Pensionirung hätte, und eine bedeu tende Minderung der Pensionen tritt doch auf jeden Fall in Folge dieses Gesetzes ein. Abg. O e hm e: Der Abg. v. Beschwitz führte in seiner Rede an, daß die große Militairpensionslast namentlich durch das jetzt vorliegende Gesetz entstanden sei, da eine Menge hö herer Militairbeamten sich veranlaßt gefunden habe, in Folge dieses Gesetzes ihrenAbschied zu nehmen. Ich weiß nicht, wie er das gemeint hat, ich kann mir es nicht erklären, denn in dem Gesetze steht ausdrücklich, daß sie nur in Folge Dienstunver mögens ihren Abschied nehmen können, und sollte noch ein anderer Grund gültig sein, wie der Abgeordnete angeführt hat, so müßte ich erklären, daß das kein ehrenhafter Kriegs mann ist, der sich aus solchen Motiven veranlaßtsinden könnte, seinen Abschied zu nehmen. Ich weiß nicht, ob ich recht ver standen, ich bitte deshalb um eine Erklärung. (Abg. Heyn meldet sich um das Wort.) Präsident v. H aase: Der Abg. Heyn hat zum dritten mal das Wort begehrt, und ich frage daher die Kammer: ob sie ihm noch einmal das Wort gestatte? — Einstimmig Ja. Abg. Heyn: Mein geehrter College Lehme hat ganz dasselbe berührt, was ich berühren wollte. Der Herr Abg. v.
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