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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Die Deputation findet dies so angemessen als billig, hälr jedoch den von dem königl. Herrn Commissar angegebenen ersten Grund der Minderung des zu jährlich 37,909 Lhaler berechneten Bedarfs in seiner Verbindung mit dem zweiten und dritten Grund durch die Abminderung um nur 1609 Khaler auf 36,000 Lhaler für zu niedrig angeschlagen. In §. 2 des von der Kammer angenommenen Gesetzentwurfs ist das Communalprincip beibehalten, welchem entsprechend besage der Motiven zum Gesetzentwurf S. 595 die Verbind lichkeit zu Aufbringung des erhöhten Lehrergehalts den bezüg lichen Gemeinden aufzulegen, sodaß dieStaatscasse nur aus hilft, wo die Kräfte der Gemeinden nicht auslangen. Nun wird zugegeben werden müssen, daß, wenn die Schulgemeinden der 818 Schullehrerstellen, bei welchen durch schnittlich der Bedarf der anderweiten Erhöhung des Mindest einkommens eintritt, genügend, besonders in den durch Boden und Clima oder sonst begünstigten Gegenden, zu dem Mehr angehalten werden, weit mehr als die in obigem Vorschlag an dem Gesammtbedarfder 37,909 Lhlr. gekürzten 1909 Lhaler aufgebracht werden können; denn 1909 Lhaler sind etwa der zwanzigste Lheil des Gesammtbedarfs, und es ist nicht voraus zufetzen, daß vom zwanzigsten Lheil der Schulgemeinden mit Stellen zu niedrigen Einkommens nichteinmal dcrzwanzigste Lheil dieses Bedarfs, oder was eben so wenig glaubhaft, daß nichtvon den Gemeinden jener sämmtlichrn, im Durchschnitt auf 818 sich belaufenden Stellen jährlich 3- bis 4000 Lhaler zu beschaffen. Hierzu den zweiten und dritten obigen Minde rungsgrund genommen, durch deren beider Anwendung allein schon jeneSumme von 1909 Lhaler reichlich gedeckt sein wird, und es hat sich der Deputation die Ueberzeugung herausge stellt, daß im laufenden Jahre 33,000 Lhlr. statt 36,000 Lhlr. auslangen werden. Der geehrten Kammer schlägt daher dieDeputation vor: 33,000 Lhlr. mit 11,000 Lhlr. aufjedes Finanzjahr vertheilt zu Ausführung des mehrerwahnten Ge setzes für 1851 zu bewilligen. Präsident v. Haase: Um Mißverständnissen vorzubeu gen., habe ich vorläufig zu bemerken, daß dem Anträge, wel cher in dem Nachberichte Seite 576 erwähnt ist, wo es heißt: „daß die Deputation auf Verwilligung der 37,025 Lhlr. 18 Ngr. 9 Pf. angetragen habe", schon durch die heute darüber stattgefundeneBeschlußnahme Folge gegeben, und daß diese Summe von der geehrten Kammer bereits bewilligt worden ist, daher es sich also gegenwärtig blos noch um die Summe handelt, welche zur Unterstützung der Volksschullehrer über die bereits für selbige von uns heute bewilligten 16,500 Lhlr. in Anspruch genommen worden ist. Es hat nun der Abg. Heyn das Wort. Abg. Heyn: Es ist mir nicht unbekannt, daß die Budgetvorlagen und somit auch die Staatsausgaben von der geehrten zweiten Kammer zuerst berathen werden müssen; wenn nun aber die neuen Zusätze zu dem Volksschulgesetz erst noch derBerathung in der ersten Kammer unterliegen müssen und die zweite Kammer daher jetzt noch nicht übersehen kann, ob sich nach den jenseitigen Beschlüssen die Ausgaben mehren oder mindern werden, so halte ich es nach meinem unmaaß- geblichen Dafürhalten für am zweckmäßigsten, die ganze n. K. (4. Abonnement.) Berathung über den vorliegenden Gegenstand so lange aus< zusetzen, bis der Beschluß von dcrjenseitigssn Kammer über den Beschluß der diesseitigen Kammer sestgestellt worden ist; denn ich befinde mich wahrhaftig in einer sehr üblen Lage, jetzt etwas zu bewilligen, wenn man im Voraus noch nicht weiß, wie die Beschlüsse der jenseitigen Kammer erfolgen werden, und aus diesem Grunde erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß für jetzt die gegenwärtige BerathüNg ausgesetzt werden möge. Präsident!). Haase: Auch ich war anfänglich der An sicht, daß die Deputation bis dahin es verschieben würde, die sen Bericht zu erstatten. Ich habe mich aber doch später da von überzeugt, daß es räthlicher war, die Berichterstattung nicht auszusetzen. Die Sache würde dadurch noch länger hin gehalten worden sein. Uebrigens, glaube ich, kann daraus für uns kein Nachtheil oder Präjudiz entstehen. Aüf jeden Fall gelangt dieser Gegenstand von der ersten Kammer wieder an uns zurück. Eine der beiden Kammern Muß mit ihren Be schlüssen vorangehen und den Anfang machen, und hier die zweite Kammer, 8a es sich um Bewilligungen handelt und der einschlagende Gesetzentwurf auch an die zweite Kammer zu nächst eingegangen ist. Als wir unsere Beschlüsse über die Zu sätze und Abänderungen zu dem Volksschulgesetze gefaßt haben, haben wir voraussetzen müssen, daß unsere Beschlüsse auch in der ersten Kammer Beifall finden werden, und ist diese Voraussetzung festzuhalten, so kann die gegenwärtige Berathung über die damit zusammenhängende Budget forderung ganz und gar nichts schaden, im Gegentheil, sie er scheint mir nach der Landtagsordnung nothwendig. Dies ist meine Ansicht in der Sache, und ich gebe das Weitere des halb dem Herrn Referenten anheim. Referent Abg. Sachße: Der Herr Präsident hat schon das bemerkt, was über den Antrag des Abg. Heyn zu be merken ist; ich halte nun nur für nöthig, daß dieser Antrag erst zur Unterstützung gebracht wird, und daß erst dann da gegen zu sprechen sein wird. Nach der Landtagsordnung muff einAntrag erst zur Unterstützung gebracht werden, ehe darüber verhandelt wird. Ich sehe voraus, der Abg. Heyn wird auf das, was ich zu sagen habe, entgegnen, und so würde gegen die Regel der Landtagsordnung vor genügenderUnterstützung verhandelt werden. Präsident v. Haase: Ich will zunächst erklären, daß ich die Aeußerung des Abg. Heyn so verstanden habe, daß er Be denken trage, die Bewilligung auszusprechen, er jedoch da neben noch einen förmlichen Antrag in dieser Beziehung ein bringen werde. Es fragt sich nun, ob der Abg. Heyn nach dem bereits Bemerkten noch die Absicht habe, einen Antrag dahin zu stellen, die Berathung und Beschlußfassung über diese Position auszusetzen - bis von Seiten der ersten Kammer Be schluß über die Abänderungen und Zusätze zum Volksschul gesetze gefaßt worden sei. Abg. Heyn: Ich hätte allerdings gewünscht, einen An-
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