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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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stimmt wird, der deshalb eingetretenen Fristver- säumniß ungeachtet, bis zu dem ß. 20 dieses Ge setzes bestimmten Schluffe der Landrentenbank auf diese annoch überwiesen werden können und von derselben übernommen werden; jedoch hat der Be rechtigte solchenfalls seine Befriedigung nach dem 25fachen Betrage in Landrentenbrkefen nach dem Nationalwerthe zu erhalten und anzunehmen." Bei Punkt e. endlich hat die zweite Kammer beschlossen, nach dem Worte „getreten" noch einzuschalten: „oder für irgend eine Art von Geldleistungen als feste und fortlaufendeRenten übernommen worden sind (vergl. §. 9). Die Einschaltung dieses Satzes rechtfertigt sich durch das bei §. 9 Bemerkte. Die ganze Fassung des Punktes o., wie sie in der zweiten Kammer angenommen worden ist, heißt nunmehr so: „und endlich c) diejenigen Geldgefälle, welche schon vor Er lassung der Ablösungsgesetze an die Stelle ehe maliger Naturalleistungen oder Naturaloblasten getreten oder für irgend eine Art von Geldleistun gen als feste und fortlaufende Rente übernommen worden sind (vergl. §. 9)." In dem letzten Satze des Entwurfs snk o. „Dergleichen Geldgefälle rc." beantragt die Deputation die Worte: „(§. 12 bis mit 15)" wegzulassen. Präsident v. Schö nfels: Ich habe nun zu erwarten, ob über diese soeben vorgetragene Paragraphe Jemand das Wort begehrt. Es scheint nicht der Fall zu sein, ich werde da her sogleich zur Fragstellung übergehen. Zunächst trägt die Deputation darauf an, in dem Eingänge der §. 10 nach den Worten „des Grundbesitzes" einzuschalten: „und der Gemeinden". Ich habe zu fragen: ob die Kammer hierin derselben Ansicht ist, wie die Deputation? — Gegen 2 Stim men (Bürgermeister Müller und Bürgermeister Löhr) Ja. Präsident v. Schönfels: Die Deputation trägt ferner darauf an, in der zweiten Zeile das Wort „darauf" wegzu lassen, und ich frage auch hier: ob die Kammer derselben An sicht ist? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun zu fragen: ob die Kammer mit diesen Veränderungen dem Punkte a. bei- zupflichten gemeint ist? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Bei Punkt b. hat die zweite Kammer beschlossen, die Worte: „ebenso wie es gesche hen sein würde, wenn die Ueberweisung rechtzei tig erfo lgt wäre", wegzulassen. Ihre Deputation rathct an, diesem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten, und ich frage: ob Sie der Deputation in dieser Beziehung bei pflichten? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Die zweite Kammer hat fer ner bei Punkt b. beschlossen, das Wort „lediglich" in Weg fall zu bringen. Auch hier rathet Ihre Deputation Ihnen an, dieser Ansicht beizupflkchten, und ich frage: ob Sie gemeint sind, der Ansicht Ihrer Deputation Folge zu geben? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Schö nfels: Es wird sich nun der Satz b.,' nämlich von den Worten „derartige Ablösungsrenten" an, folgendermaaßengestalten: „derartige Ablösungsren ten sollen rc. und von derselben übernommerr werden, jedoch hat der Berechtigte rc. solchenfalls seine Befriedigung rc. anzunehmen", und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie in Bezug hierauf dieser Fassung beipflichtet? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Bei Punkt o. hat die zweite Kammer beschlossen, nach dem Worte „getreten" noch einzu schalten folgende Worte: „oder für irgend eine Art von Geld leistungen als feste und fortlaufendeRenten übernommerr worden sind, (vgl. §. 9)." Die Deputation befürwortet die Einschaltung dieses Satzes, und ich frage: ob dieKammersich mit der Deputation in dieser Beziehung einverstehen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Der Satz o. würde nunmehr- folgende Gestalt haben: „und endlich v) diejenigen Geld gefälle, welche schon vor Erlassung der Ablö sungsgesetze an die Stelle ehemaliger Natural leistungen oder Naturaloblasten getreten oder für irgend eine Art von Geldleistungen als feste und fortlaufende Renten übernommen worderr sind (vgl. §. 9)." Die Deputation rathet an, diese Fassung^ wie sie soeben von mir vorgetragen wurde, anzunehmen, und ich frage: ob die Kammer sich mit der Deputation einverste hen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: In dem letzten Satze des Entwurfessul) e. beantragt dieDeputatkon, dkeWorte„§. 12 bis mit 15", nämlich als Citat, wegzulassen, und auch hier frage ich: ob Sie mit der Deputation sich einversteherr wollen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich hätte nun noch die Frage zu stellen: ob Sie in der veränderten Gestalt und in der beschlossenenMaaße der §. 10 Ihre Zu stimmung ertheilen wollen? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Bevor die Deputation auf die weiteren Paragraphen, namentlich §. 12,13,14 und 16 übergeht, muß sie einige Be merkungen vorausschicken, weil alle diese Paragraphen ihres Inhalts wegen nach Ansicht der Deputation mehr oder weni ger zu verschmelzen sind und sich deshalb kn ihrer jetzigen Fassung erledigen werden. Zwischen den Geldgefällen §. 10 sub o., d. i. solchen, welche vor Eintritt der Ablösungsgesetze an die Stelle frühe rer Naturalleistungen getreten sind, und den in §. 16 erwähn ten Geldgefällen,d.i. solchen, welcheals Erbzinsen, Erbpacht gelder, oder unter anderen Namen von dem Berechtigten oder dessen Vorfahren auf das belastete Grundstück gelegt worden sind, ist in dem vorliegenden Gesetz nur um deswillen ekrr
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