Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Liese Paragraphe die Discussion noch offen steht; die Debatte darüber ist noch nicht geschloffen. Ich wende mich nun zu dem Anträge des Herrn General v. Nostitz, welcher, wie schon, Lemerkt, darauf gerichtet ist, den Antrag des Herrn Secretair v.Polenz an die erste Deputation zurRedaction zu überweisen.. Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag zu unterstützen ge meint ist? — Er ist hinreichend unterstützt. ' ».Friesen: Was soll nun aus meinem Anträge wer den ? Ich habe ebenfalls einen solchen gestellt. Präsident v. Schönsels: 'Es schien mir ziemlich derselbe zu sein, wie der des Herrn General v. Nostitz. v. Friesen: Er ist durchaus nicht derselbe. Mein Antrag ging, da Herr v. Nostitz mit dem Anträge des Herrn v. Polenz, wie er erklärt ist, in meritis einverstanden ist, und da wir nur überdie Zweckmäßigkeit der Redaction nicht einver- sianden sind, dahin, daß über den Antrag des Herrn v.Polenz wirklich gleich abgestimmt werden möchte, jedoch mit Vor behalt einer Redactionsverbefferung, und insofern stimme ich mit dem Herrn v. Nostitz-Wallwitz überein, daß die Redac- jionsverbesserung in der nächsten Sitzung von der Deputation vorgelegt werden möge; aber ich wünschte nur, daß der An trag des Herrn v. Polenz heute Annahme fände, um nur erst über das Princip einig zu werden. Präsident v. Schönfels: Es würde in Bezug auf diesen Antrag keiner Unterstützungsfrage bedürfen, sondern vielleicht nur der Erklärung, daß ich über diesen Antrag ab- stimmen lassen werde. Secretair v. Polenz: Ich habe in Bezug auf das, was Herr v. Friesen soeben äußerte, nur zu bemerken, daß ich mich vollkommen seinen Ansichten conformire. Ich habe darauf aufmerksam zu machen, daß mein Antrag zahlreich unterstützt und warm empfohlen ist; ich habe kein Wort weiter dar über zu verlieren, sondern nur zu wünschen, daß er pure an genommen wird. Was die weitere Redaction betrifft, so lege Ich darauf keinen Werth; insofern aber mit meinem Anträge die Anträge des Herrn v. Egidy, welche unterstützt worden sind, zusammenfallen, so ist es wohl an der Zeit, darüber Ent schließung zu fassen, damit auch der Grundsatz festgestellt wird, daß der Berechtigte einer Jagdkarte nicht bedarf, wenn er auf eigenem Grund und Boden die Jagd ausübt. v. Nostitz und Jänckendorf: Insofern die Kammer beschließt, daß ihr in der nächsten Sitzung eine neue Fassung vorgelegt werden soll, so würde ich es nicht für angemessen finden, wenn über meinen Antrag abgestimmt würde. Ich glaube, es würde am ersten zum Ziele führen, wenn beschlos sen würde, daß die Deputation in der nächsten Sitzung eine Fassung vorlegte, welche in meritis düs enthält, was der An trag des Herrn v. Polenz und der meinige bezweckt. Wird jetzt über den Antrag übgestimmt, so kann dies bei der künf tigen Redactipn Schwierigkeiten veranlassen. Graf Einsiedel-Wolkenburg: Nach der Erklärung des Herrn Staatsministers geht die Ansicht der Regierung dahin, daß'die königlichen Forstbeamten auch außer ihren Re vieren von der Lösung einer Jagdkarte enthoben sein sollen. In der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung heißt ,es: „Ausgenommen von den Vorschriften ZZ. 15 und 17 sind die Forstbeamten auf Privatwaldungen, ingleichen die mit Uniform versehenen «königlichen Forstbeamten." Nach dieser Fassung ist zwischen Privatforstbeamten und königlichen kein Unterschied. Wenn alsochieAnsicht der hohen Staatsregierung Platz greifen würde, daß die königlichen Angestellten auf frem den Revieren auch keine Jagdkarte brauchen, so kann ich mich meines Thesis dafür nicht aussprechen, und wollte blos bitten, daß über diesen Punkt mehr Deutlichkeit in das Gesetz hinein gebracht werde. v. Heynitz: Ich wollte mich für den Vorschlag des Herrn Ministers v. Nostitz und Jänckendorf verwenden. Ich glaube, wir würden so ganz gut und schnell über die Sache Hinwegkommen. Mir scheint auch, daß die Vorschläge des Herrn Staatsministers v. Nostitz und die des Herrn Secretair v. Polenz in ihrem Inhalte nicht vollständig übereinstimmen. Ich tnuß rnich daher auch aus dem von Herrn Grafen v. Ein siedel üngedeuttten Gtunde ganz entschieden für den Antrag des Herrn v. Nostitz und Jänckendorf erklären. v. Pofern: Vielleicht wäre es dem Herrn Präsidenten- gefällig, über den Antrag des Herrn v. Nostitz und Jäncken dorf zuerst abstimmen lassen; wird er angenommen, so sind wir fertig, wird er aber abgelehnt, so kann dann über den Antrag des Herrn v. Polenz abgestimmt werden. Secretair v. Po lenz: Ich halte mich doch verpflichtet, meinen Antrag zu vertheidigen. Ich bin der Meinung und kann dies der hohen Kammer nicht dringend genug anempfeh len, daß die Befreiung der Altjagdberechtigten von der Ver pflichtung, Jagdkarten zu lösen, wenn sie auf eigenem Grund und Boden jagen, an die Spitze der Paragraphe gestellt wer den müsse. Nach dem Anträge des Herrn v. Nostitz würde dies am Ende des Satzes stehen. Dann muß ich doch noch mals wiederholen, daß es eine große Imparität sein würde, wenn man die königlichen Forstbeamten von der Lösung der Jagdkarten befreien wollte, wie dies in der Fassung der De putation enthalten ist, welche Herr Staatsminister v. Nostitz anzunehmen empfiehlt. Insofern also besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen seinem und meinem Anträge,> und dafern die hohe Kammer Werth darauf legt, daß das Eigenthum der Berechtigten in jeder Hinsicht geschützt wird, so müßte ich doch wünschen, daß über meinen Antrag zuerst abgestimml werden möchte. Präsident v. Schvnfels: Nach der Landtagsordnung hat die Deputation in Bezug auf die Abstimmung allerdings den Vorrang, wenn nicht Unzuträglichkeiten daraus ent-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview