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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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ich diese Schrift zum Theil mit Erauer gelesen habe, weil man sich so weit hat vergessen können, daß man geglaubt hat, in jener Versammlung die Schönburg'schen Farben mit Fü ßen treten zu müssen. Ich kann aber aus dem, was dort vorgefallen und geäußert worden ist, keinen Grund für uns herleiten, in dieser Sache eine Initiative der bedenklichsten Art zu ergreifen. Auch ist, wie ich gesehen habe, hauptsäch lich die Absicht jener Verhandlung darauf gerichtet, die ver schiedenen Renten, welche von Seiten des Königreichs Sach sen dem Hause Schönburg gewährt werden, nach einem an dern Maaßstabe zwischen dem Hause Schönburg und den Ein wohnern Schönburgs vertheilt zu wissen. Es sind auch an dere Fragen vorgekommen, die sich aufVerfaffungsverhältnisse beziehen und mit dem jetzigen Finanzgegenstande in keinerBe- ziehung stehen. Ich glaube aber auch nicht, daß wir hierin Veranlassung zu einer Initiative zu nehmen haben, und werde i gegen den Deputationsantrag stimmen. Präsident Hensel: Der Abg. Bertling hat folgenden Antrag eingebracht: „Die Debatte auf den formellen Antrag der Deputation zu beschränken und für den Fall, daß dieser abgeworfen werde, von der Deputation einen aufs Materielle näher eingehenden Bericht zu fordern." Ich frage zuvörderst die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Ausrei chend unterstützt. Präsident Hensel: Wünscht Jemand über diesen pra- judiciellen Antrag zu sprechen? StaatsministerO. Braun: Wenn der präjudicielle An trag durchgehen sollte, so dürfte, wenn ich den Antragsteller recht verstanden habe, bloß und allein über den Antrag der Deputation am Schlüsse des Berichts S. 72 gesprochen wer den, ohne daß man Bezug nehmen dürfte auf die Gründe, welche die Deputation als Motive ihres Antrags hingestellt hat. Wäre der Antrag so gemeint, so müßte ich ihn bedenk lich finden. Da die Deputation S. 72 des Berichts Gründe entwickelt und zur Unterstützung ihres Antrags aufgestellt hat, so müssen sie auch beleuchtet werden. Der Antrag stützt sich auf diese Gründe. Abg. v. Bertling: Die Rechtfertigung meines An trags liegt in den Grundsätzen der Geschäftsordnung. Die Finanzdeputation ist besonders für Finanzangelegenheiten ! tion zu empfehlen. Ein fernerer Grund für meinen Antrag ! liegt darin, daß der Bericht, infoferner nur einen formellen Antrag stellt, gar nicht Veranlassung gegeben hat, auf das I Materielle der Sache einzugehen, und es wird sich daher die ! Vorbereitung der Kammermitglieder auf dieBerathung auch I nur auf das Formelle erstrecken. Der formelle Antrag ist nach meiner Ueberzeugung und gewiß auch nach der Ueberzeugung der meisten Mitglieder gerechtfertigt, und .die Wichtigkeit der ! Sache und namentlich die Rücksicht, daß von Seiten der säch sischen Staatsbürger im Schönburg'schen die Gültigkeit des Recesses allerwärts kn Zweifel gezogen wird, rechtfertigt es vollkommen, daß wir diese wichtige Angelegenheit einer der beiden Verfassung s deputatkonen, welche für solche Ange legenheiten bestimmt sind, zur Berichterstattung überlassen, ehe wir aufs Materielle eingehen. Staatsminister v. Braun: Es scheint mir nur unmög lich zu sein, daß über den formellen Antrag selbst gesprochen wird, ohne daß man Bezug nimmt auf die materielle Begrün dung , wie sie die Deputation hingestellt hat. Was den An trag selbst anlangt, über welchen ich, nachdem der Abg. Spktz- ner denselben so weitläufig beleuchtet hat, noch einige Worte sprechen will, so muß ich allerdings auch der Ansicht sein, daß an der Rechtsgültigkeit des Recesses, über dessen Inhalt man ! verschiedenartiger Meinung sein mag, kaum zu zweifeln sein möchte. Die Kammer hat damals im Jahre 1834 der Staats regierung eine Ermächtigung ertheilt. Es ist dadurch ein Mandatsverhältniß entstanden. Die Kammer hat der Re gierung das Mandat gegeben, über die streitigen Punkte, welche hier in Frage waren, eine Vereinbarung herbeizufüh ren. Die Regierung hat diesem Mandate zufolge den Ver gleich abgeschlossen und den Mandanten, den Kammern, den Erfolg ihres Auftrags mitgetheilt. Es ist nicht das erste Mal gewesen, daß die Kammer der Regierung eine solche Er mächtigung ertheilt hat, und ich hoffe, daß es nicht das letzte Mal gewesen sein soll. Der Receß ist aber auch, wie vorhin schon der Abg. Spitzner angeführt hat, mehrmals in der Kam mer anerkannt worden, nicht blos in den Gesetzen, welche der Abg. Spitzner angeführt hat, sondern auch und erst ganz neuerlich in einem Gesetze, welches am vorigen außerordent lichen Landtage vereinbart worden ist, in dem Gesetze, welches die Reorganisation der Justiz zum Gegenstand hat, wo bestimmt. Sie hat ihren Standpunkt nicht verkannt und deshalb den formellen Antrag gestellt, daß dieKammer be schließen möge, über diese Angelegenheit von der ersten oder zweiten Deputation Vortrag erstatten zu lassen. Ich finde den Antrag gerechtfertigt. Wenn wir den Mitgliedern der Finanzdeputation das Vertrauen schenken können, daß sie auch in Gesetzgebungs- und Verfaffungssachen nicht allzu ver wickelter Natur ohne weiteres das Nichtige finden werde, so müssen wir doch anerkennen, daß sie wohl gethan hat, in der hier vorliegenden Verfaffungsangelegenheit, deren Beurthei- lung nicht gewöhnlichen Schwierigkeiten unterliegt, der Kam mer die Berichterstattung durch die erste oder zweite Deputa- ausdrücklich Paragraph 31 sich auf diesen Receß bezieht. Soll dieses thatsächliche Erkenntniß nichts gelten? Ich glaube auch, wenn man, abgesehen von dem Recesse selbst, das hier vorliegende Sach- und Rechtsverhältniß einfach einem Juristen hinstellen würde, er würde kaum zu der Ansicht gelangen, als ob an derRechtsgültigkeitdes Vertrags zu zweifeln wäre. In ein ganz anderes Stadium ist die Sache freilich jetzt gekommen, sobald man nach der Rechtsbe ständigkeit der politischen Rechte, welche in dem Receß enthal ten sind, fragt; ob diese politischen Rechte ferner noch zur Geltung gelangen können, das ist mir sehr zweifelhaft; ja^ ich möchte sogar behaupten, daß alle politischen Rechte und II- K. (Erstes Abonnement.)
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