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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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aber kann es nicht bleiben. Es könnte sonst gefährlich wer den in einer Zeit, wo politische Ereignisse vor der Lhüre sind. Der Officierstand wird sehr geneigt sein, diejenigen seiner Cameraden, die democratisch-politische Gesinnungen haben, aus seiner Mitte auszuschließen. Wir dürfen nur das Bei spiel vom Lieutenant Aneke, von dem im Berichte selbst die Rede ist, ins Auge fassen. Ein Stand, der Officierstand, macht sich zum Richter darüber, ob Jemand im Staate ein demokratisches Urtheil haben soll oder nicht; das aber darf Nichtsein, sonst werden wir gar bald Gelegenheit haben, die aristocratischen Gesinnungen wieder emporblühen zu sehen. Dagegen aber sträuben wir uns aus allen Kräften und so lange wir können. Das Ministerium will noch das Gut achten einer Commission hören. Warum hat es das nicht schon lange gehört? Die Ansichten der Sachverständigen sollen es bestimmen, behauptete der Herr Minister. Da aber wissen wir im voraus, wie das Urtheil ausfallen wird; es werden doch nur Ofsiciere gefragt werden! Nein, unser Ur- theil ist ein anderes, die Regierung hat sich in Vernehmen mit uns zu setzen, um sich den gesetzlichenBestimmungen zu fügen. Wir brauchen keinen länger» Aufschub. Uebrigens ist es eine leere Ausflucht, wenn man glaubt und sagt, man könne dieses Capitel des Dienstreglements nicht besonders hervorheben. Das kann man aber allerdings. Denn das ganze Dienst reglement ist nur zusammengewürfelt und es können sehr wohl einzelne Bestimmungen desselben herausgenommen werden, ohne daß der Dienst im mindesten darunter leidet. Ich glaube, daß, wenn wir keine Ehrengerichte hätten, wir sogar ein noch tapfereres Heer haben würden, als es zeither sich schon als solches bewiesen hat. Napoleon hätschelte die Ofsiciere nicht so, sondern sah mehr auf den gemeinen Mann und meinte, jeder gemeine Mann müsse seinen Feldherrnstab im Tornister mit sich tragen. Ich glaube daher, daß das Ministerium ohne Verzug mit uns gehen und die Ehren gerichte aufheben kann, die nun einmal nicht mehr bestehen dürfen. Sehr richtig ist auch daraus hingewiesen worden, daß das Dienstreglement verfassungsmäßig nicht besteht. Es ist nicht publicirt worden in der Weise, wie die Verfassung es verschreibt, und seine Gültigkeit wäre auch jedenfalls er loschen, indem es blos zwei Jahre Wirksamkeit haben sollte. Wie will man nun wagen, ein solches Reglement zu verthei- digen? Ein Ministerium, welches wahrhaft volkstümlich ist, kann so einen Ausspruch gar nicht thun. (Bravo auf der Galerie.) Abg. Müller (aus Dresden): Nur wenige Worte in Bezug auf das, was der Herr Minister des Kriegs und einige geehrte Abgeordnete erwähnt haben. Zuerst hat der Herr Minister gesagt, es möchte nicht gut gethan sein, einzelne Be stimmungen aus dem Dienstreglement herauszureißen und zu beseitigen. Es hat aber bereits der Herr Vicepräsident Lzschir- ner hervorgehoben, daß in diesem Dienstreglement kein orga nischer Zusammenhang der verschiedenen Abschnitte stattsin- det. Es ist namentlich, wenn die Herren das Capitel 19 des Dienstreglements ins Auge fassen wollen, darin nicht ein ein ziger Paragraph aus andernCapiteln angezogen, mit welchen diese oder jeneVorschrift des fraglichen in Verbindung stände. Es ist also dieses Capitel ganz füglich und ohne Beeinträch tigung des Zusammenhangs der übrigen Capitel zu beseiti gen. Es hat sich auch nicht ein Redner in der Kammer im mindesten geg en das Deputationsgutachten erklärt; im Ge- gentheil ist nur der Antrag gestellt worden, daß die Beseiti gung der Ehrengerichte noch entschiedener, kürzer, und ohne auf das Materielle einzugehen, beschlossen werden möchte, und gleichwohl erhalten wir aus dem Munde des Herrn Kriegsministers eine solche Erklärung. Ja, wenn es sich darum handelte, wie am besten geschlossene oder offeneColon- nen zu formiren sind, dann würde ich dasVerweisen der Ent scheidung an eine Commission von „Sachverständigen" für gerechtfertigterkennen. In einfachen Fragen der Ver nunft und des Rechts aber, wo es sich lediglich um eine un befangene Anschauung der Gegenwart handelt, um dieselben würdig und volksthümlich zu lösen, in solchen Fragen ist eine derartige Berufung auf „Sachverständige" unbegreiflich. Natürlich besteht diese Commission nur aus Ofsickeren; die selbe sitzt bereits seit Jahr und Lag zusammen; sie hat lange vor den Märzereigniffen die Revision begonnen und ich fürchte, daß diese selbst etwas vormärzlich ausfallen dürfte. Der Abg. Gruner hat auf einen Punkt hingewiesen, den ich vorhin aus Gründen gar nicht berührt habe, nämlich auf die Stellung des Duells zu den Ehrengerichten. Er hat ein Recht, so zu sprechen, wie er es gethan, indem er — er wird mir dieseBemerkung nicht übel deuten — aufseinemGesichte die Spuren trägt, daß er sich in früherer Zeit dieses Verbre chens selbst schuldig gemacht hat. (Heiterkeit.) Er kann also gegen die Unmoralität des Duells in entschiede ner Weise sich aussprechen. Nun glaube ich auch, daß um der Duelle willen die Ehrengerichte durchaus nicht mehr noty- wendig sind. Es ist, meiner Ansicht nach, dem Gefühle jedes Mannes, und daher auch dem Gefühle des Ofsicicrs zu über lassen, ob er seine Ehre für derartig beeinträchtigt erachtet, daß er sie auf die bisher übliche Weise wieder herzustellen sucht oder nicht. Ich glaube sogar, daß jeder echte Mann, der in dem Bewußtsein seiner innern sittlichen Würde und Freiheit, in dem Bewußtsein, daß seine Ueberzeugung mit seinen Pflichten übereinstimmt, sich stark fühlt, daß ein solcher Mann auf geringfügige, unerheblich erscheinende Be einträchtigungen seiner äußern Ehre mitVerachtung her^ absieht. Kommt aber ein Fall, wo er fühlt, daß es einzuste hen gilt, wo er fühlt, daß es gilt, auch einmal jenen so genannten brutalen Muth zu beweisen, in welchem das Vor urteil noch immer den Anfang und das Ende aller Männ lichkeit zu erblicken scheint, so wird er eben auch zu finden sein. Es ist dies aber ihm lediglich zu überlassen, und ich kann auch in dieser Beziehung der Fortdauer der Ehren-
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