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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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sic auch am 12. April 1844 auf den Rechtsweg gegen die Herrschaft verwiesen. Es sind auch 3 Klagen gegen diese er hoben worden, dieselbe hat sich aber in Güteierminen zu der Uebertragung der Steuern nicht verstanden, es waren daher die Acten an das Spruchcollegium versendet worden, letzteres hätte auch zu Gunsten der Klager entschieden, die Herrschaft hatte aber dagegen appellirt und das Oberappellationsgericht hätte auch später dieses Urtheil bestätigt. Dadurch wären sie in eine Unmasse von Kosten verfallen, und sie hätten den Proceß nicht weiter können fortführen. Sie haben sich auch später bei der nochmals gestatteten Anmeldungsfrist ange meldet, sind aber ebenfalls wieder abgewiesen worden. Sie gestehen auch selbst zu, daß sie einen Fehler begangen haben, daß sie auf den von der Steuercommisston zu Dresden am 18. September 1842 ertheilten Bescheid nicht recurrirthaben; sie schildern ferner ihre Lage als drückend, führen noch an, daß dieProceßkosten 120Thalerbetragen, und wiederholen ihre Bitte in folgenden Worten: „Daß die hohe Landesver sammlung dieses unser unterthäniges Gesuch in Berücksichti gung unserer mißlichen Lage und der der Wahrheit und den Acten gemäß vorgestellten Thatsachen einer nähern gnädigen Prüfung zu würdigen und demgemäß uns zu seiner Zeit mit da möglich beifälliger Resolution zu beglücken geruhen möge." Die Deputation rathet aus mehrfachen Gründen der Kammer an, diese Petition, als zur ständigen Bevorwortung nicht ge eignet, zurückzuweisen. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort hier über? (Es meldet sich Niemand.) Tritt die Kammer dem Anträge des Ausschusses, die erwähnte Bittschrift als zu unserer Befürwortung nicht geeignet auf sich beruhen zu lassen, bei? — Einstimmig Ja. Abg. Riedel: Dann istuns nocheinGesuch von derAuf- läderinnung zu Leipzig — sie bezeichnen sich wenigstens selbst als geschlossene Innung, ich weiß allerdings nicht, ob dies der Fall ist — zugegangen, in welcher sie über verschiedene Be drückungen sich beschweren, die ihnen durch die Eisenbahnen zu gefügt worden sind. Dieses Gesuch war am letzten Landtage an Se. Majestät den König gelangt, auch zugleich eine Abschrift an die außerordentliche Ständeversammlung; dort ist es aber auch nicht berücksichtigt worden, mithin wenden sie sich nun mit demselben an die jetzige Ständeversammlung. Es ist nun allerdings eine reine Beschwerde; sie beschweren sich überVer- schiedenes, was ihnen durch die Eisenbahnen zugefügt wor den ist und zur Zeit noch nichtBerücksichtigung gefunden hat. Sie sind von der Regierung noch nicht gehört worden und von der frühem Ständeversammlung auch nicht. Der Aus schuß ist nun der Ansicht, daß diese Beschwerde an den Be schwerdenausschuß zu verweisen sein werde; dieser würde die Beschwerde nochmals.zu erörtern haben. Abg. Gautsch: Dem Beschlüsse des Ausschusses, diese Sache an den Beschwerdenausschuß zu verweisen, kann ich durchaus nicht beipflichten,Henn wenn wir näher ins Auge fassen, was eigentlich der Beschwcrdenausschuß für Beschwer den zu behandeln hat, so besagt doch ausdrücklich die Ver- fassungsurkunde, daß es solche sind, die auf ein gesetz- uni» ordnungswidriges Verfahren einer Behörde oder Verzöge rung einer Entscheidung gerichtet sind. Die Bittsteller, die Aufläder zu Leipzig, beschweren sich aber blos darüber, daß durch die Eisenbahnen die Verhältnisse, die ihnen früher einen Erwerb gesichert haben, verändert worden sind, es ist also eine Klage über Veränderungen, die in Verkehrsverhält nissen eingetreten sind, durchaus aber nicht eine Klage gegen eine Behörde, die etwa gesetzwidrig verfahren wäre oder die eine Entscheidung in irgend einer Sache zu geben zögerte. Im gemeinen Leben nennt man allerdings derartige Petitio nen auch Beschwerden, aber in dem Sinne, wie sie die Ge schäftsordnung meint und die Verfassungsurkunde sie be stimmt, ist es durchaus nicht eine solche Beschwerde, die cm den Beschwerdenausschuß verwiesen werden müßte. Abg. Dörstling: Ich beantrage, diese Beschwerde an. die Arbeitercommission zu verweisen. Dort ist sie meiner Erinnerung nach ebenfalls eingegangen. Helfen wird man den Leuten nicht können, sie werden aber, wenn die Sache iw der Commission zur Sprache gebracht und entwickelt werden wird, die Gründe erfahren, warum man sie abweisen muß, und daß ihnen durch die Gesetzgebung nicht zu helfen ist. Abg. Iahn: Ich gehöre zum Bittschriftenausschuß und folglich auch zu dem Beschlüsse, den er der Kammer angeson nen hat. Auf die Sache selbst eingehend, glaube ich, wird es nicht nöthig sein, diese Bittschrift noch wohin zu verweisen, denn die Leute beschweren sich einzig und allein über eine Be einträchtigung, die ihnen durch den Bau der Eisenbahnen widerfahren ist, indem die Auflädergehülfen die Nahrung nicht mehr wie früher hätten. Der Staat kann nicht Alle, die durch solche Fälle beeinträchtigt werden, entschä digen, wie früher schon bemerkt worden. Was die Frage selbst anlangt^ wohin die Beschwerde abzugeben sei, so ist es für den Augenblick deshalb zweifelhaft, weil sie sich an den König gewendet hatten, wie durch abschriftliche Beilage be zeugt ist, und keine Abhülfe gefunden haben. Es würde nun die Frage entstehen, ob sie den inftanzenmäßigen Weg durch gemacht haben, was sie aber nicht gethan haben, weil sie sich direct an den König gewendet haben. Ich glaube daher, man müßte dieBeschwerde geradezu zurücklegen, abcrderAusschuß wollte doch die Sache zur Sprache bringen, damit die Kam mer sich darüber aussprechen könne, was daraufzu beschließen das Beste sei. Abg. Zsch weigert: Ich bin auch der Ansicht, die der Abg. Dörstling ausgesprochen hat, daß den Leuten nicht viel zu helfen sei; indessen will ich mich, wenn auch nichtin mei nem Sinne, doch in dem Sinne derer darüber ausfprechen, welche es doch für möglich halten könnten, daß diese Aufläder ein Recht auf den Verkehr erhalten hätten und sich vielleicht
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