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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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nichts Anderes heißt, als den Volkswillen für nichts zu achten, das heißt dasWohl des Volkes in die Hand von nur 50 bis 60 zu geben, von einer Bevölkerung Sachsens, die mehr als D/s Million beträgt, das heißt die alteBevorzugung wieder zurückzubringen, das heißt eine Zurücksetzung aller der jenigen, die nicht gerade auf der Höhe des einzeln höchsten Grundbesitzes und, des Geldsackes sitzen. Wenn unsere Staatsregierung sagt, sie habe bei dieser Instruction nach ihrer Ueberzeugung gehandelt, und sie könne stets nur danach handeln und brauche sich nicht an die Kammern zu wenden in speciellen Fällen, so sind die speciellen Fälle wohl nicht auf geführt, in welchen sie dies thun kann, aber wenn man dar aus folgern müßte,j daß das Volk der'Staatsregierung und nicht die Staatsregierung des Volkes wegen da ist, nun da weiß ich nicht, was man davon denken und wohin das führen soll, und wenn die Negierung hierdurch vollends alles Ver trauen beim Volkej verlieren muß, was daraus werden soll. Wenn unsere Regierung bedenkt, welche Grundsätze in Zu kunft zur Entwickelung kommen sollen, und stellt sich dieses biedere Sachsenvolk in diesem gegenwärtigenVerhältniß vor, das nur an Ehrlichkeit^und Wahrheit gewöhnt ist, das von dem Grundsätze ausgeht, je höher man den Posten bekleidet, desto gewissenhafter müsse man ihn vertreten, so frage ich die Staatsregierung: was wird das Volk von ihr denken, was von dem abg etrete n en, was von dem neuen Ministerium denken, wenn es die uns heute vorliegenden Lhatsachen sieht, wohin soll das führen? Wenn von Einzelnen im Volke ge sagt wird, die Kammermajorität sei nicht der Ausdruck des Volkswillens, das Volk sei nicht democratisch, sofrageich nur, wenn die Gewählten § und oft noch mehr der Stim men erhalten, und ost nicht H nichtdemocratische Stimmen vorhanden waren, die denen angehörten, die nicht den vierten Eheil der Volkszahl umfassen, und denen angehörten, die gegen die Freiheit des Volkes sind, so frage ich: was soll man als den Volkswillen erkennen? Und wenn man diesem Gegen wall der Majorität des Volkes so kühn entgegentritt, so weiß ich nicht, wie das die Regierung verantworten will, und ich gebe zu bedenken, was daraus entstehen soll. Bis jetzt hat das neue Ministerium, welches, wenn wir es auch nicht allenthalben mit Freuden begrüßt haben, Schritt vor Schritt mit uns gethan, so viel als nur immer mög lich Hand in Hand mit den Kammern gehen wollen, durch einige Handlungen aber von heute an hat man eine andere Meinung, und es erfüllt mich dies mit Schmerz, so daß ich abbrechen will. Staatsminister v. Beust: Ich wollte mir nur erlauben, darauf nochmals hinzudeuten, was ich bereits in der zweiten Kammer bemerkte, daß der Bevollmächtigte in Frankfurt ausdrücklich bei der Abgabe jenes Aufsatzes, der durchaus keine Erklärung, sondern nur eine Darstellung der,Ansichten der Regierung ist, ausdrücklich auf Z. 2 der sächsischen Ver- faffungsurkunde hingewiesen und gesagt hat: „Die Negie rung behältsichvor, hierüberdie ständische Zustimmung einzu holen." Ich habe bereits in der zweiten Kammer in Bezug nuf die Zusammensetzung des Staatenhauses bemerkt, daß die Ansichten der Regierung hinsichtlich der Modalität desselben und der diesfallsigen zu gebenden Vorlage sich allerdings modisiciren könnten. Es ist auf den Census von 50 Lhalern insofern vielleicht nicht der große Werth zu legen, der darauf gelegt wurde, weil der Bevollmächtigte in Frankfurt, wie ich schon zu bemerken Gelegenheit nahm, sich veranlaßt gesehen hat, jenen Aufsatz selbst zu verfassen und zu überreichen, worin er allerdings jene Aeußerung und Ansicht ausgenommen hat, die bei der Berathung des fraglichen Gegenstandes im Ge- sammtministerium geltend gemacht worden ist. Den Ge sichtspunkt hält aber auch das jetzige Ministerium fest, daß, je nach demZdie Oberhauptsfrage gelöst wird, sich die Krage beantworten muß, ob das Staatenhaus mehr bestimmt sei, die partikularen Elemente zu vertreten, oder mehr das Con- servative, das Princip der Erhaltung gegen das Princip der Bewegung, wie es im konstitutionellen Systeme unbedingt erforderlich sein möchte. Präsident Joseph: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so erkläre ich die Debatte geschlossen. Die Anträge des Abg. Heinze gehen dahin, die Kammer wolle.... Abg. Gautsch: Ich trage auf namentlicheAbstimmung über Punkt 1 und 2 an. Abg. Dörstling: Ich wünsche, daß über die einzelnen Punkte besonders abgestimmt werde. Präsident Joseph: Auf diesen Wunsch werde ich die Abstimmung über die einzelnen Theile der Erklärung des Regicrungsbevollmächtigten vornehmen. Es ist verlangt worden, daß namentlich abgestimmt werde, und ich frage die Kammer: ob fürd lesen Antrag unterstützt? — Ausreichend. Abg. Hohlfeld: Ich wünschte, den Antrag des Abg. Gautsch auch auf Punkt 3 ausgedehnt zu sehen. Abg. Gautsch: Mein Antrag bezieht sich blos auf Punkt 1 und 2. Präsident Joseph: Ich habe geglaubt, der Gautsch'- sche Antrag sei allgemein gemeint; da dies aber nicht der Fall ist, so frage ich: ob die Kammer die namentliche Abstimmung auch über Punkt 3 haben will? - Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Ich frage also: ob Sie der Regie rung erklären wollen: „daß die durch denkönigl. säch sisch en B evollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt namentlich über Punkt 1 abge gebene Erklärung, dessen Wortlaut folgender ist: „„Das Staatenhaus aufeiner solchen Grund lage zu organisiren, die es geeignet machte, neben den partikularen auch die konservativen Interessen der Nation zu vertreten, mitandern Worten, die Stellung einer ersten Kammer oder eines Oberhauses einzunehmen"", denAnsichten
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