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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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daß Dieselbe hierzu die Hand bieten werde, so spricht der ehrerbietigst Unterzeichnete die unterthänigste Bitte aus: . „Die hohe Ständeversammlung wolle dahin hochge- neigtest Fürsprache bei der hohen Staatsregierung eintre ten lasten, daß dem Unterzeichneten, als legalen Erben des genannten Jünger, die Kaufgelder sammt Zinsen für das verlorene Jagdrecht aus der Staatskasse zurückerstattet werden." Bei der Erwägung, daß Niemand sich zum Nachteile des Andern bereichern dürfe, dies um so weniger der Staat thun solle, versieht sich der ehrerbietigst Unterzeichnete ver trauensvoll der Gewährung seiner ganz gehorsamsten Bitte. Mit der vollkommensten Hochachtung beharrend der königlichen hohen Ständeversammlung unterthänigster Oberbobritzsch, am 3. Januar 1858. Karl Wilhelm Jünger, Gutsbesitzer. Ich glaube, es geht aus dieser Petition deutlich hervor, wie nothwendig es ist, einem Zustande, wie er dermalen be steht, bald ein Ende zu machen. Im Uebrigen schlägt das Direktorium vor, die Petition an die zweite Kammer abzu geben , und ich frage die Kammer, ob sie damit einverstan den ist? — Einstimmig Ja. (Nr. 108.) Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über das Allerhöchste Decret vom 16. November 1857, die über das Münzwesen getroffenen Vereinbarun gen detr. Präsident v. Schönfels: Gelangt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. (Nr. 109.) Vorbericht der zweiten Deputation der ersten Kammer, vom 8. Januar 1858, über das Allerhöchste Decret, die Budgetvorlage für die Finanzperiode 1858/60 betreffend. Präsident v. Schönfels: Es tritt hier derselbe Fall ein, es ist der Bericht zum Druck zu befördern und auf eine der nächsten Tagesordnungen zu bringen. Hiermit ist der Registrandenvortrag erschöpft. Herr Oberhofprediger vr. Liebner entschuldigt.sich mit; Berufsgeschäften für heute, Herr Hofrath vr. Hänel ist unwohl geworden/ und kann deshalb heute nicht erscheinen.; Wir gehen nun zur ! Tagesordnung über. Der erste Gegenstand, welcher dieselbe bildet, ist der adoptirte Bericht der ersten Deputation zweiter Kammer, über das Allerhöchste Decret vom 17. November 1857, / zchei auf Grurtd von §. 88 der Verfassungsur-j künde bezüglich der Schönburg'schen Receßherr-i schäften erlassene Verordnungen betreffend. .Ich-ersuche den Referenten, Herrn Bürgermeister Müller) den Rednerstuhl zu betreten und uns den Vortrag zü geben- . Referent Bürgermeister Müller: (nach Vortrag des königl. Decrets vom' 17. November 1857, und des allgel meinen Theils der demselben beigefügten Verordnungen vom 15. und 17. November 1856, sowie des Schlußsatzes der selben; s. solches L.-M. H. K. Nr. 5. S. 46 u. 48 fg.) Zu beiden jetzt im Allgemeinen mitgetheilten Verord nungen ist von der ersten Deputation der zweiten Kammer ein Bericht erstattet, welchen die erste Deputation der ersten Kammer adoptirt hat, dergestalt, daß also der vorliegende Bericht dann ebenso zu betrachten ist, als rühre er von der ersten Deputation der ersten Kammer her. (Hierauf erfolgt der Vortrag des allgemeinen Theils des Berichts der ersten Deputation der zweiten Kammer, s. M. H. K. Nr. 5. S. 46 sg. von den Worten an: „Zu den vom Hause Schönburg" — bis S. 47. Sp. 2. Z. 12 v. o. „behalten werden müßte.") Soweit der allgemeine Theil des Berichts und es dürfte unmaßgeblich hier der Platz sein, wo die allgemeine Debatte eröffnet werden könnte. Präsident v. Schönfels: Insofern Jemand in Be zug auf den allgemeinen Theil des vortragenen Berichts zu sprechen wünscht, so würde hier das Wort zu ertheilen sein. Es scheint aber Niemand Gebrauch davon zu machen und cs ist daher im Berichte fortzufahren. Referent Bürgermeister Müller: Ich theile nun zu nächst den Abschnitt!, der Verordnung auf Seite 614 mit: I. das Organisation sgesetz rc. betreffend. §. 1. Das Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, vom 11. August 1855 nebst der darauf bezüglichen Aus führungsverordnung tritt in den gedachten Schönburg'schen Receßherrschaften noch zur Zeit nicht in Kraft. Die in denselben bestehenden Gerichte erster Instanz bleiben vielmehr bis auf Weiteres in ihrer seitherigen Ver fassung und behalten einstweilen ihren bisherigen Wir kungskreis. In Fällen, in welchen zeither die Acten an das Spruch collegium zu Leipzig versendet wurden, haben sie solche an die Juriftenfacultät daselbst einzusenden, welche sich dem Versprüche derselben zu unterziehen hat. Zu diesem §. 1 sagt der Bericht auf Seite 7 Fol gendes : Anlangend die Verordnung vom 15. September 1856 sud. I. §. i, so enthalten die ersten Absätze lediglich eine, des Zusammenhangs halber nothwendige Wiederholung der im Eingänge dieses Berichts erwähnten Vorbehalte, woge gen sich die im dritten Absätze enthaltene Vorschrift als »Folge der Aufhebung des königlichen Spruchcollegiums zu Leipzig darstellt. Vergl. Verordnung des Ministeriums der Justiz vom 13. September 1856, Z. 9. (Gesetz- u. Verordnungs blatt, S. 326.) Man empfiehlt daher die Annahme dieses! Paragraphen.
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