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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Bürgermeister Starke: Die vierte Deputation würde meines Bedünkens vollkommen gerechtfertigt gewesen sein, wenn sie sich in ihrem Gutachten darauf beschränkt hatte, daß, wie es im ersten Theile desselben bemerkt ist, die ganze Petition auf sich beruhen solle. Eine Deputation hat näm lich, meiner Ansicht nach, bei Beurtheilung einer Petition hauptsächlich auf die bestehenden positiven Rechtsverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Nun ist nicht zu läugnen, daß dem hohen Justizministerium das Recht der Beaufsichtigung des Advocatenstandes und der Rechtscandidaten, und die Pflicht, die jederzeitige Zahl der zu immatriculirenden Sachwalter nach dem bestehenden Bedürfnisse zu bemessen, gesetzlich vindicirt worden ist. Die hohe Staatsregierung hat auch jederzeit bis in die ältesten Zeiten zurück, dieses Bedürfniß in Sach sen überwacht, und danach die Zahl der zur Praxis zu ad- mittirenden Rechtscandidaten festgesetzt. Es ist ferner in der Petition nicht angeführt worden, noch hat es angeführt werden können, daß irgend einer der Petenten in seinem be züglichen Rechtsverhältnisse verletzt worden sei, und wenn endlich durch Approbation der Probeschriften den Rechts candidaten überhaupt blos ein Expectanzrecht eingeräumt wird, so kann durchaus nicht von einer Rechtsverletzung die Rede sein, wenn und sobald sich die Bestimmung nothwen- dig gemacht hat, daß eine Reduction der zur Praxis zu ad- mittirenden Rechtscandidaten eintreten solle. Aber demun- erachtet kann ich für meine Person die Maßregel der Con trols und der Beschränkung der Concurrenz selbst nur für etwas Unbilliges erachten. Bei frühern Berathungen, die bereits in dieser Kammer deshalb stattgefunden haben, scheint man dasselbe gefühlt zu haben. Es ist nämlich wiederholt von den Ständen der Antrag gestellt worden, daß ausnahms weise eine Mehrzahl von jungen Rechtscandidaten recipirt werden möchte, und das hohe Ministerium der Justiz hat auch kein Bedenken getragen, diesem Wunsche zu entspre chen. Nun können allerdings veränderte Zeitverhältnifse es jetzt unräthlich erscheinen lassen, eine allgemeine Con currenz eintreten zu lassen, oder wie eben in der Petition beantragt worden, eine extraordinäre Jmmatriculation zu genehmigen. Aber die Motiven, welche dem Principe der wiederholten Reduction und der Ablehnung einer extraordi nären Jmmatriculation unterliegen, scheinen nicht völlig gebilligt werden zu können. Es ist nämlich angenommen worden, es sei nothwendig, eine immer mehrere Reduction eintreten zu lassen, weil, wenn die Zahl der zu admittiren- den Advocaten unbeschränkt sei, die Sachwalter bald in sol cher Menge vorhanden sein würden, daß es unter ihnen an Verdienst fehlen und daher Geschäftslosigkeit mit ihren phy sischen und moralischen üblen Folgen überhand nehmen würde. Ein zweiter Grund gegen die unbeschränkte Admission besteht darin, daß man annimmt, daß mit der Zahl der Advocaten auch die Zahl der Proteste sich häufen würde. Man'hat also dieMöglichkeit einerdemoralisirenden Einwirkung der vollkom men freien Concurrenz statuirt und darauf die Nothwendigkeit einer von Zeit zu Zeit vorzunehmenden Reduction gegründet. Diese Ansicht ist aber nicht immer die Stimme und Ansicht der Kammer und der Ständeversammlung gewesen, noch weniger ist sie aber von einer Autorität und Notabilität ge billigt worden, die schon im Jahre 1838 sich laut darüber ausgesprochen hat und wohl Beachtung verdient. Mitter- maier in seinem Archiv für civilistische Praxis Band 21, Seite 119 spricht sich nämlich über die Verhandlungen welche in den Jahren 1836/37 bei der sächsischen Stände- Versammlung über die Rechtsverhältnisse der Rechtscandi daten gepflogen worden, dahin aus: „Es mag sein, daß da, wo Jeder, der sich meldet, nachdem er gewisse Prüfungen bestanden hat, Advocat werden kann, durch die größere Zahl der Advocaten mancher ältere Advocat, der bisher bei der geringer» Zahl Geschäfte fand, bedeutend verliert; allein ist denn das Publicum der Advocaten wegen da? Hat der einmal angestellte Advocat ein Bannrccht? Wo eine größere Anzahl von Advocaten vorkommt, wird auch auf eine größre Zahl von Tüchtigen zu rechnen sein, aus welchen der Rechtsuchende wählen kann. Die Haupt frage ist nur, ob wirklich zu besorgen ist, daß durch die vor geschlagene Einrichtung (nämlich durch die unbeschränkte Admission der einmal geprüften Candidaten zur Praxis) die Zahl der Proteste zunimmt. Hier muß die Erfahrung anderer Länder wichtig werden. In Frankreich, Belgien, Holland, wo die höchste Freiheit besteht, und jeder junge Mann Advocat werden kann, ist die Zahl der Proteste nicht größer, als in Ländern, in welchen eine geschlossene Zahl von Advocaten vorkommt. Sollte die Besorgniß, daß durch die neue Einrichtung die Proteste zunehmen, gegründet sein, so könnte dies nur unter drei Voraussetzungen eintreten: 1) daß wirklich eine unverhältnißmäßig große Zahl von Advocaten sich dann melden würde, 2) daß die Advocaten unwürdig genug wären, das Publicum zu ungerechten Pro cessen anzureizen, 3) daß die Bürger ungeschickt und schwach genug wären, sich von den Advocaten, welche ihnen Vor spiegelungen machen, zu Processen reizen zu lassen, welche sie sonst nicht geführt haben würden." Dieses Vorurtheil hat nun auch Mittermaier näher zu widerlegen gesucht und irre ich nicht, so ist auch bei frühern ständischen Berathungen auf diese Autorität sich basirt und deshalb dje hohe Staatsregierung ersucht worden, eine ex traordinäre Jmmatriculation vor sich gehen zu lassen. Wenn demungeachtet diese nicht in dem Wunsche des Justizministeriums zu liegen scheint, so kommt zu den das selbe leitenden Gründen vielleicht auch der, daß in der letz ten Generalversammlung der sächsischen Advocaten sich so gar für eine noch größere Reduction ausgesprochen worden ist. Ein solches.Urtheil von geprüften und einsichtsvollen Männern verdient jedenfalls Erwägung; allein für ganz competent kann ich jene Generalversammlung nicht erachten, weil sie mehr oder weniger für ihre eigene Sache streitet und in so weit nicht unparteiisch ist. Diese Momente des dafür und dawider aus Rücksichten der Willigkeit haben die vierte Deputation daher bewogen, nicht sofort das ganze
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