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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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v. Zeh men: Auch ich vermag nicht der Majorität der Deputation mich anzuschließen. Die Entscheidung der Frage, ob und in wie weit die Bezirksappellationsgerichte in eine größere Centralmittelbehörde zusammen zu ziehen seien, scheint mir eben so wenig zum Budget zu gehören, wie überhaupt noch reif für die Entscheidung zu sein. Zn letzterer Hinsicht muß ich größtentheils die Ansichten thei- len, die der Herr Bürgermeister Koch bereits ausgesprochen hat. So lange die Bezirksappellationsgerichte Lehns- und Hypothekensachcn, Ehesachen in erster Instanz und die streitige Civilgerichtsbarkeit in zweiter Instanz, nebst einer Mehrzahl anderer Nebengeschäfte noch haben, ist und bleibt ihnen noch ein so umfänglicher Geschäftskreis zugewiesen, daß eine Bereinigung der vier Bezirksappellationsgerichte in eine einzige Centralmittelbehörde oder mindestens Auf hebung mehrerer derselben mir nicht am Platze zu sein scheint. Es würde zwar, nachdem die Criminalsachen den Bezirksappellationsgerichten entnommen worden sein wer den, allerdings eine Reduction der Zahl der einzelnen Räthe möglich sein, aber keineswegs eine Reduction der einzelnen Appellationsgerichte selbst. Aber auch von dem finanziellen Standpunkte aus, glaube ich, beruht der Wunsch, eine Ersparniß dadurch herbeizuführen, auf einem Jrrthume. Wir würden nur erreichen, daß wir eine große Central mittelbehörde bekämen, die aber ungefähr eben so viel kosten würde, als wenn wir unter Reduction des Personals vier Bezirksappellationsgerichte behielten. Der Wunsch aber, daß eine Einheit bezüglich der Rechtssprüche durch Zusam menziehen der Mittelinstanz in eine Behörde erzielt werde, Wird immer noch ein problematischer bleiben, so lange na mentlich die Mittelinftanz nicht an die Rechtsanficht der ober» Instanz gebunden wird. Jedenfalls scheint mir es wünschenswerther zu sein, in Beziehüng auf die zu erzie lende Einheit im Rechtsprechen, daß nicht fortwährend in der Gesetzgebung gewechselt werde; denn dadurch können nur schließlich Behörden, Anwälte und Parteien irre wer den. Zn diesem Umstande, mehr wie in der Trennung der Mittelinstanz' in vier Bezirksappellationsgerichte, scheint mir Gefahr für die Einheit der Rechtssprüche zu liegen'. Der Hauptgrund aber, der mich gegen die Ansicht der Ma jorität der Deputation und den von ihr gestellten Antrag-' eben so wie gegen den in der zweiten Kammer angenom menen Antrag anszusprecheN' Veranlaßt, ist allerdings ein formeller. Die Majorität der diesseitigen Deputation räth ebenfalls an, der Sraatsregierung die Ermächtigung zu ertheilen, im Verordnungswege nach Befinden mehrere der bestehenden' Bezirksappellationsgerichte aufzü- heben. Die geehrte' Majorität der Deputation scheint da bei allerdings außer Acht gelassen zu haben, daß die vier Appellatiottvg'erichtc durch Gesetz eingeftthrt worden sind. In meinem Katechismus' des Rechts steht als' einer der ersten Elementargrundsätze, daß, was durch' eiN Gesetz eingeführt ist, auch nur dllrch ein Gesetz wieder aufgehb- ben werden kann. Verordnungen, durch welche gesetz liche Bestimmungen aufgehoben werden können, können nach unsrer Verfassung ntir im Nothfälle auf Grund des §. 88 der Verfassungsurkunde erlassen werden, keineswegs aber in der Weise, wie jetzt die Majorität der Deputation in Vorschlag bringt. Ich glaube auch nicht, daß es in der Stellung der Kammer liegt, selbst die HaNd zu bieten und dazu anzurathen, von diesem ersten Grundsätze ünsers Rechts und unsrer Verfassung abzugehen, Noch dazu bei einem unsrer wichtigsten Rechte, nämlich in Bezug auf die Mitwirkung der Kammern bei der Gesetzgebung. Wird übrigens der Antrag der Mehrheit der Deputation abge lehnt, so bleibt der bereits im Jahre 1851 beschlossene An trag der Kammer stehen, wonach die Grundfrage wegen der Einziehung einzelner Bezirksappellationsgerichte. der StaatskegieruNg zur Erwägung gestellt worden ist. Dabei scheint allerdings es zü genügen. Etwas Mehreres scheint nicht räthlich, ain wenigsten aber scheint ein bestimmter Antrag in diesem Fülle üN der Zeit zu sein.' Dagegen habe ich allerdings nur mit Freuden aus dem Berichte der Deputation wahrgenommen, daß sie wieder auf die Durch führung der alten Kteiseintheilung dis Aufmerksamkeit der Staatsregierung lenkt. Denn immer habe ich es für einen bedenklichen Uebelstünd gehalten, daß so verschiedene Bc- zirkseintheilungen, die alle durch einander greifen, für Preis sachen,Appellationsgerichte uüd Kreisdirectiönen rc, bestehen. Daher werde ich zwar in letzterer Hinsicht sehr gern mit der Deputation gehen, in der Frage wegen der Bezirks- appellationsgerichte mich aber lediglich der Minorität der Deputation anschließen. v. König: Die von dem Hörn': Separatvötanten in dieser Angelegenheit ausgesprochene Ansicht ist auch die mei nige Uüd ich habe mich in diesem Sinne bei einer andern Gelegenheit bereits vor kutzeüi geäüßert. Auch nach Allem, was jetzt schriftlich und mündlich über diesen. Gegenstand geäußert worden ist, bin ich immer noch der Meinung, daß man ernestheils die Äortheile, die män von einer Ver schmelzung der verschiedenen Appellationsgerichte sich ver spricht, zu h'öch anschlägt, anderntheils aber zu stering die BedeNkeN, welche einer solche» Verschmelzung entgegen' stehen. Ich erlaube' mir nur nö'A einige Punkte hier, zu berühren.' Es ist bereits mit Recht darauf aufMerksaH gelNcht Wörden, dH die Verschmelzung' der Äppellatiöns- geri'chte in ein einziges auch gewisse Abänderungen des Jn- staNzenzugs' nach sich ziehen' dürste. Etz beruht auf dem Gesetze sub L vöüi 28. Jatt'uak 18S5', daß immer ein Äp- pellationsgerlcht in gewissen' AngetegestheikL'tt' die zweite JttstMz füt Utz' andere bildet und zwat gerade in Rechts sachen von großer Erheblichkeit. Sö werden die bei denr Appellatioiisgerichte zu DrtMss in trster Instanz anhän gigen fiskalischen' SachcN' iN' zwÄter Instanz bei dem Ap- p'ellationsgerichte zu Leipzist vetsptochen. Die Angelegen heiten, welckst die Mitglieder des Hauses Schönbürg be- 30*
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