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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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finanziellen Punkt zu sagen; also, meine Herren, nach der Ansicht der gesummten Deputation kann von Aufhebung des Appellationsgerichts der Lausitz nicht die Rede sein, und ich glaube nicht, daß die erste Kammer der Meinung sein wird, das Ministerium zu veranlassen, mit Jemandem in Unterhandlungen zu treten, der ein wohlverbriestcs Recht hat. Ich glaube, es giebt nicht eine Stimme in diesem Saale, welche für die Aufhebung des Appellationsgerichts zu Bautzen bei den jetzt giltigen Vertragen gesprochen hätte. Wenn nun also bei dieser nicht möglichen Aufhe bung des Appellationsgerichts zu Bautzen das Ersparniß blos 500«) Ehalcr beträgt, meine Herren, da brauchen wir wirklich nicht erst große Reorganisationen bei den Appella tionsgerichten hervorzurufen. Ich bitte, ja im Auge zu behalten, daß also der Hauptpunkt, der für den Antrag gesprochen hat, der finanzielle, fast ganz schwindet. Staatsminister vr. Zschinsky: Nur zwei Worte er laube ich mir zur Erwiderung auf Das, was der geehrte Sprecher soeben gesagt hat. Der Antrag, wie er in der zweiten Kammer angenommen worden ist, ist selbstverständ lich nicht von mir, sondern von der zweiten Deputation der zweiten Kammer ausgegangen; die Regierung ist aber diesem Anträge aus den von mir vorhin erwähnten Grün den nicht entgegengelreten und ich habe zugleich für den Fall, daß ein Antrag von beiden Kammern gestellt werden würde, nur einige Bemerkungen zu dem von der Deputa tion der zweiten Kammer vorgeschlagenen Anträge zu machen gehabt. Wenn ich übrigens vorhin von den Bedenken gegen kleine Collegien sprach, so hat dies nicht den zeit- herigen Appellationsgerichten gegolten, sondern ich habe jener Bedenken gedacht, weil die Minorität vorschlägt, die Ap pellationsgerichte im Personalbestands zu verringern. End lich habe ich, wenn der geehrte Sprecher es als einen Uebel- stand bezeichnete, wenn bei verschiedenen Erkenntnissen ver schiedener Senate einer Behörde dieselbe Unterschrift unter den Erkenntnissen stehen werde, zu erwidern, daß das nicht nöthig ist, da die Erkenntnisse verschiedener Senate von den Specialdirigenten der Senate unterschrieben werden können. Secretär Wimmer: Zur Widerlegung des Herrn v. Erdmannsdorf erbitte ich mir das Wort. Das auf mich angewendete Bergleichniß paßt durchaus nicht. Ich habe von mißbräuchlichen Beschwerden gesprochen, ich habe ferner erwähnt, daß über Beschwerden, welche bei den Appella tionsgerichten angebracht werden, ein Protokoll ausgenom men, Bericht gefertigt, dieser vorgetragen und darauf Be scheidung ertheilt werden muß. Ganz anders ist es bei Vorständen der Verwaltungsbehörden. Auch sie haben eine Menge ungehöriger Anträge, ungegründeter Beschwerden anzuhören, allein sie resolviren darauf kurz und schnell, mündlich und ohne alle Weiterung. Bürgermeister Müller: Ich fühle mich verpflichtet, nur noch gegen den Herrn Staatsminister für die vorhin abgegebene bereitwillige Erklärung, den von mir bezeichne ten Fall erörtern und untersuchen zu lassen, meinen innig sten Dank zu erkennen zu geben. Präsident v. Schönfels: Es scheint die Debatte sich erschöpft zu haben. Der Herr Vicepräsident hat das Wort. Vicepräsident v. Friesen: Zum Schluffe? Präsident v. Schönfels: Geschlossen ist die Debatte noch nicht. Vicepräfident v. Friesen: Dann werde ich mir zum Schluffe das Wort erbitten. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort verlangt. Da Niemand weiter das Wort begehrt, so schließe ich die Debatte, und zwar unter Ertheilung des Schlußworts sowohl dem Referenten der Majorität, als wie demjenigen der Minorität. Referent Bürgermeister Starke: Es ist dem Gut achten der Majorität bereits ein Prognostiken gestellt wor den, welches jede weitere Berührung dieses Gegenstandes zu verüberflüssigen scheint. Auch ich will meiner Seits daher die Debatte darüber auf keine Weise verlängern. Ich habe es vielmehr im Namen der Majorität dem pflicht mäßigen Interesse der geehrten Kammer anheim zu geben, welchen Werth sie ihrer Seits darauf legt, daß und ob durch die beabsichtigte, in jener Kammer beschlossene und von der Majorität der Deputation bevorwortete Reduction eine wesentliche Ersparniß für die Staatskasse erzielt werden könne. Diese Ersparniß ist von einzelnen Sprechern allzu niedrig veranschlagt worden. Habe ich es anders richtig verstanden, so scheinen sie von der Ansicht auszugehen, daß nur eine Ersparniß von circa 500«) Thirn. in Frage komme. Das ist aber nicht der Fall. Nach der Auslassung des Herrn Staatsministers dürfte, wenn cs sich um Aufhebung von drei Appellationsgerichten handelt, eine Ersparniß von 24,000 bis 25,000 Thlr. eintreten können, und wenn zwei Appellationsgerichte beibehalten würden, die Ersparniß immer noch circa 10,000Thlr. betragen, die Aufhebung gerade des Bautzner Appellationsgerichts dagegen die Ersparniß auf die Summe von 5000 Thlr. reduciren. Bei den jetzigen Zeitvcrhaltnissen und der Größe des Budgetbedarfs darf eine solche Summe aber wohl in Consideration gebracht werden. Von dem Herrn Staatsminister ist ferner ge äußert worden, daß eine absolute Nothwendigkeit der Re duction der Appellationsgerichte nicht vorliege. Diese Ueber« zeugung theilt auch die Majorität der Deputation. Allein sie glaubt, die jetzt sich dargebotene günftigeGelegenheitderRe duktion der Kammer zur Benutzung empfehlen zu müssen, weil sich eine solche kaum je so leicht wieder darbieten würde, indem, wie schon früher von mir bemerkt worden ist, nach einmal eingetretener Organisation der neuen Justizverwaltung die Aufhebung oder Reduction der Appellationsgerichte den Er folg haben würde, .daß wenigstens nicht sogleich eine Ver-
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