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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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und dadurch den Segen weiter zu verbreiten, der mit der Sache verbunden ist. vr. Großmann: Ich habe nichts Neues hinzuzu setzen, freue mich jedoch, daß es die Absicht des Königlichen hohen Ministeriums ist, dem Institute der Vicare, das seit dem Jahre 1832 besteht, eine größere Ausdehnung geben zu wollen. Es gewinnen allerdings dadurch die Bicare selbst, insofern ihnen eine amtliche praktische Vorbildung gegeben wird; dann aber gewinnen auch die Geistlichen, die einer Unterstützung bedürfen, und die Gemeinden ge winnen insofern, als die Seelsorge dadurch wirksamer ge macht werden kann. Aber eben darum glaube ich, daß ein Eingriff in die Rechte der Collatoren schlechterdings hier weder beabsichtigt, noch auch nur angedeutet ist. Ich habe, im »Kreise meiner Erfahrung nur einen Vicar gekannt, der bei einem altern Geistlichen angestellt wurde, welcher plötzlich von einer Krankheit befallen war und doch noch Hoffnung auf Genesung hatte; er hatte da ungefähr ein paar Jahre zugebracht, dann ist er vom Ministerium wei ter versetzt und angestellt worden. Eine feste Anstellung wird dem Bicar nicht gegeben; aber eben so wenig wird auch ein Antrag von Seiten des Patrons auf Beisetzung eines solchen erfordert. Wo die Mittel nicht vorhanden sind, Hilfe zu schaffen, aber auch noch nicht das Bedürfniß eines Substituten vorliegt, den natürlich der Patron an stellen müßte, da greift helfend das Ministerium ein. Es sind freilich Fälle vorgekommen, wo man gesehen hat, wie schwierig es auch für das hohe Ministerium ist, einen sol chen Bicar zu unterhalten. Ich habe in der Nähe ein solches Beispiel gehabt von einem, der in Wartegeld gesetzt wurde und in die größte Noth gerieth, weil eben das Mi nisterium keine Stelle vacant machen konnte. Ich glaube, es wäre ein Gewinn für die Sache, wenn es in dieser Be ziehung auch bei uns so wäre, wie in Bayern. Da wer den auch alle Vacanzen durch Bicare besorgt; wie man das dort macht, weiß ich nicht; denn jetzt kommen natür lich die Witwen besser weg, wenn sie nichts weiter für die Verwaltung zu thun haben, als die benachbarten Vacanz- geistlichen zu beköstigen. Ein Vicar aber verlangt auch eine besondere Besoldung, eine Leistung, die man einer Witwe nicht zumuthen kann. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so schließe ich die Debatte und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Erdmannsdorf: Ich habe nichts wei ter zu erinnern. j Präsident v. Schönfels: Ich gehe nun zur Abstim mung über. Der Antrag der Deputation geht dahin, die suk 10 postulirten 5000 Thlr. abzulehnen, da gegen aber die sub I verlangten 8000 Thlr. auf^ 11,000 zu erhöhen. Ist die Kammer mit diesem^ Anträge einverstanden? — Einstimmig Ja. ! Es würde nun auf das Hauptpostulat noch die Frage zu richten sein, welches beträgt: 55,786 Thaler etat mäßig, und 3146 Thlr. transitorisch, inSumme 5893 Thlr. Die Deputation beantragt die Geneh migung dieses Postulats, und ich frage, ob die Kammer ihrer Deputation beistimmt? — Ein stimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Noch ist eines Antrags zu gedenken, welchen der Abg. Oehmichen während der Debatte der zweiten Kammer ge stellt hat und welcher mit 37 gegen 25 Stimmen Annahme gefunden hat. Von den mehrfach besprochenen 8000 Lhlrn. für all gemeine kirchliche Zwecke wurde seit 1851 eine Summe von 700 Thlrn. für Subvention des „Sächsischen Kirchen- und Schulblatts" verwendet. Dieses Blatt stellte sich bei seiner im Juli 1851 er folgten Gründung die Aufgabe, „als Organ der Landes kirche die Bedürfnisse und Angelegenheiten derselben im Sinne und Geiste ihres Bekenntnisses darzustellen." Der in Nr. 1 und 2 enthaltene Prospectus des Blattes sagt unter Anderm: „So manche wichtige Fragen drängen zu einer Entscheidung für oder wider, so vor allen Dingen: ob und in welcher Gestalt eine neue Verfassung der Kirche, ob eine Lösung der evangelischen Landeskirche von ihren jetzigen Häuptern und ob eine dadurch verhoffte Selbststän digkeit der Kirche auch eine würdige sein würde?" Der Besprechung dieser und ähnlicher Fragen werde das Blatt seine Spalten öffnen. Ferner heißt es in diesem Prospectus: „Union der Kirche und Schule, das ist unsreLoosung! Eine glied- liche Vereinigung aller geistlichen pädagogischen Feuer- und Werkstätten Sachsens zu einer Gemeinde, das ist unser Ziel." Hinsichtlich des Sinnes und Verfahrens seiner Re daction stellt es als Wahlspruch die Worte hin: „In nv- oossgrüs unitss, in äubüs liberkas, in omm'bus varitas.^ Das hohe Cultusministerium hielt sich für berechtigt und verpflichtet, einem solchen Blatte eine Subvention an gedeihen zu lassen, hat daher dasselbe in einer an sämmt- liche Kreisdirectionen unter dem 1. April 1851 erlassenen Verordnung „anempfohlen" und „zuErleichterung der Anschaffung dieses Blattes den einzelnen Kirchenärarien, bei denen dasselbe gehalten werden würde, einen jährlichen Beitrag von einem Thaler zu jedem Exemplare bis auf weitere Anordnung gewährt." Für diesen Zweck nun waren die oben erwähnten 700 Thlr. bestimmt. Das Blatt hat nunmehr drei Jahre bestanden, sein Streben, wie sein Erfolg liegt offen vor den Augen des Publicums. Nicht an der Finanzdeputation ist es, einen Spruch darüber zu fällen, vielmehr wird jeder Leser dessel ben sich ein Urtheil gebildet haben darüber, ob dasselbe bestrebt gewesen ist, das vorgesteckte Ziel zu erreichen und in wie weit ihm dies gelungen ist. Das Cultusministerium hat nun verfügt, daß die dem Blatte bisher gewährte Subvention vom 1. Juli d. I. an aufhören solle. Ueber die Beweggründe hierzu hat der Herr Minister in der zweiten Kammer, vergl. S. 849 der Mit theilungen, Folgendes gesagt: „die Gründe, aus welchen das Ministerium diese 700
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