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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Thlr. zurückgezogen hat, bestanden darin, weil einmal das Ministerium bei der genauen Prüfung des Budgets jede mögliche Ersparniß eintreten zu lassen, mithin auch diese Summe vom Budget wegzunehmen, für nöthig hielt und weil es allerdings die Möglichkeit nicht aus geschlossen glaubte, daß das Blatt auch ohne diesen Zu schuß sich erhalten würde. Es wurde bestärkt in dieser Meinung, weil es überhaupt von der Ansicht ausging, daß ein Blatt, welches wirklich als ein Bedürfnis im Lande erkannt wird, sich auch selbst erhalten müsse, nach dem es mehrere Jahre bereits bestanden hat." Die Finanzdeputation kann von ihrem Standpunkte aus natürlich em Streben nach Ersparnissen nur billigen. Wenn das Ministerium aus freien Stücken eine Position des Ausgabebudgets ganz fallen laßt, so kann sie dies von ihrem Standpunkte aus nur acceptiren und muß ein zig und allein dem Ministerium die Erwägung und die Verantwortlichkeit überlassen, ob dadurch das allgemeine Beste gefährdet wird. Der in der zweiten Kammer ein gebrachte und mit 37 gegen 25 Stimmen angenommene Antrag will aber noch weiter gehen, er verlangt die Zurück nahme jener Verordnung vom 1. April 1851, in welchem das Kirchen- und Schulblatt „anempfohlen" worden ist und lautet: „im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staats regierung zu beantragen: dieselbe wolle die Verordnung vom 1. April 1851 zurückziehen." Damit die geehrte Kammer völlig in den Stand ge setzt sei, sich über diese Verordnung ein Urtheil zu bilden, hält sich die Deputation für verpflichtet, dieselbe hier wört lich mitzutheilen. Sie lautet: „Um nun diesem Blatte die möglichste Ausbreitung zu verschaffen und dasselbe zugleich für das Kirchen- und Schulwesen nach allen Seiten hin nutzbringend zu machen, ist das unterzeichnete Ministerium angegangen worden, diesem Organe seine Unterstützung dadurch an gedeihen zu lassen, daß es nicht nur alle die vaterlän dische evangelische Kirche und Schule allgemeiner an gehenden amtlichen Erlasse der Redaction zur Veröffent lichung durch das Kirchen - und Schulblatt zugehen lassen, sondern auch zum Gebrauch für die Geistlichen und Lehrer, Gemeinde- und Schulvorstände die Anschaffung dieses Blattes bei den evangelischen Kir chen und Schulen aus deren Aerarien anempfehlen möge. Da nach dem, dem Ministerium vorgelegten Pro spekte gedachter Zeitschrift, als deren Tendenz und Ziel im Allgemeinen bezeichnet worden ist, „daß es, auf dem Grunde der Kirche und ihres Be kenntnisses fußend, ein treues und würdiges Organ der evangelisch-lutherischen Landeskirche zu werden sich bestreben, darum aber auch die unzertrennliche Einheit von Kirche und Schule in seiner ganzen Erscheinung und Richtung darstellcn, und so ein in neuerer Zeit vielfach gelockertes Band befestigen helfen solle," durch das fragliche Unternehmen einem längst fühlbaren Bedürfnisse abgehvlfen werden wird und das Bestehen eines solchen Blattes theils in wissenschaftlicher Hinsicht, theils aus der Rücksicht allerdings wünschenswerth ist, um ein Organ zu haben, durch welches Mittheilungen der Behörden auf schnelle und regelmäßige Weise zur Kenntniß der Geistlichen, sowie der Kirchen- und Schul gemeinden gebracht werden können, so ist dem Ministe rium gegen die Berücksichtigung des obigen Antrags kein Bedenken beigegangen und es hat dasselbe daher bereits die Zusicherung ertheilt, „daß es seinerseits die thunlichste Verbreitung dieses Blattes dadurch zu befördern gemeint sei, daß es nicht nur alle von ihm ausgehende öffentliche Bekannt machungen, sowie alle Erlasse und Verordnungen all gemeinen Inhalts der Redaction zur Aufnahme in gedachtes Blatt zugehen lassen, nicht minder die Kreis- directionen zu gleicher Benutzung dieses Blattes für die von ihnen zu erlassenden Bekanntmachungen an weisen wolle, sondern auch zur Erleichterung der An schaffung des Blattes den einzelnen Kirchenärarien, bei denen dasselbe gehalten werden würde, einen jähr lichen Beitrag von einem Thaler zu jedem Exem plare bis auf weitere Anordnung gewähren lassen werde." Man nimmt daher nicht Anstand, die Kreisdirection zu von dieser Entschließung mit dem Verordnen in Kenntniß zu setzen, dieselbe wolle auch ihrerseits durch ähnliche Mittheilungen aus ihrem Geschäftsbereiche zur größern Aufnahme und Geltung der mehrgedachten Zeit schrift thunlichst mitwirken, demnächst aber die ihr unter gebenen Geistlichen und Lehrer auf das Erscheinen dieses Blattes aufmerksam machen und dasselbe den Kirchen- inspectionen zur Anschaffung aus den Kirchenärarien anempfehlen, in welcher Beziehung das obige Erbieten des Ministeriums wegen des hierzu von ihm zu lei stenden Beitrags den einzelnen Parochialgemeinden mit eröffnet werden mag. Zugleich ertheilt das Ministerium rücksichtlich der Kirchenorte seines Patronats zur Be streitung des zu Haltung des Blattes erforderlichen Auf wandes aus dem "Kirchenärar seine Genehmigung hier mit. Die vorkommenden Falles wegen der Anschaffung des gedachten Blattes aus den Kirchenärarien, wo solche gewünscht und beantragt wird, zu treffende weitere An ordnung wird der Kreisdirection überlassen, deren eig nem Ermessen, vermöge der ihr als Consistorialbehürde hierunter zunächst zustehenden Entschließung, durch ge genwärtige Anordnung des Ministeriums überhaupt nicht vorgegrissen werden werden soll. Schließlich bemerkt man nur noch, daß das frag liche Kirchen- und Schulblatt iu wöchentlich zwei Num mern von jedesmal einem halben Hochquartbogen er scheinen und der Pränumerationspreis auf das halbe Jahr 1 Thlr. 15 Ngr. betragen soll, wofür das Blatt durch alle Postämter und Buchhandlungen zu beziehen sein wird. Uebrigens hat die betreffende Verlagshandlung, bei welcher das Blatt herauskommen wird, Dörffling und Franke in Leipzig, sich noch erboten, um die Anschaffung des Kirchen- und Schulblattes selbst auch für ganz un vermögende Aerarien möglich zu machen, dergleichen ein zelnen Aerarien, deren gänzliche Unzulänglichkeit ihr durch die Superintendentur bezeichnet werden würde, das Blatt zu einem Dritlheil des Preises, also für diese Aerarie«, da das gedachte Drittheil vom Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts bestritten werden soll, ganz unentgeltlich abzulaffen. Dresden, am 1. April 1851. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts." 84*
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