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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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3722 Lhlr. — Ngr. — Pf. Seminar zu Plauen, 4240 - — - — - - - Grimma, WO - 4 - 9 - - - Bautzen, 2950 - — - — - - - Annaberg, 670 - — - — - Fletchersches Seminar, 403 - 24 - 1 - zum Dispositionsfonds die- , ser Position, 8o. uts. Diese Gesammtsumme hat sich seit voriger Periode um 1000 Thlr. in runder Summe erhöht. Wie viel diese Er höhungen bei den einzelnen Seminaren betragen und wo durch dieselbe veranlaßt worden, ist im jenseitigen Berichte Seite 334 zu ersehen. Das Postulat von 19,200 Thlr. für die Schullehrer seminare wird Diese Position ist auf das Gründlichste beleuchtet in dem letzten Berichte der zweiten Deputation dieser Kam mer, hat seitdem keine Aenderung erlitten und kann dem nach auch ohne weitere Bemerkungen zur Bewilligung empfohlen werden. Präsident v. Schönfels: Da Niemand das Wort ergreift, so frage ich, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation für katholische Kirchen, Schu len und wohlthätige Anstalten 1l,0l7 Thlr. etatmäßig und 12 Thlr. transitorisch, in Summa 11,029 Lhlr. zu bewilligen gemeint ist? — Ein stimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Pos. 68. Für die Taubstummenanstalt. 15,300 Thl. etatmäßig. (Vergl. kol. 111 bis 116 der Acten.) Es werden gegen vorige Periode 1144 Thlr. mehr gefordert. Während es nämlich durch Vermehrung und durch Gehaltsabminderungen, welche infolge von Personalwechsel möglich wurden, gelungen ist, den Etat des Taubstummen instituts zu Leipzig um 600 Thlr. zu verringern, mußten für das Institut zu Dresden 1744 Thlr. mehr postulirt werden. Dieser Mehraufwand erscheint vollständig ge rechtfertigt, denn er entsteht dadurch, daß die Zahl der Zöglinge sich um 18 vermehrt hat. Da die Verpflegung eines Zöglings in dem Dresdner Institut jährlich 67 Thlr. 20 Ngr. pro Kopf zu stehen kommt, so wird durch diese Vermehrung schon allein der Berpflegungsaufwand um 1218 Lhlr. vermehrt. Erklärlich und gerechtfertigt ist es, daß durch die Erweiterung eines Instituts auch der Auf wand für Lehrmittel, Regie und Dienstpersonal wächst, worauf 526 Thlr. gerechnet sind. In Anbetracht nun, daß diese Etatserhöhung im Ver hältnisse zu der Geschäftserhöhung eine sehr geringe ist, in Betracht ferner, daß die Lehrer der Dresdner Anstalt ge ringem Gehalt beziehen, als die zu Leipzig, daß die Dresd ner Gehalte sich zwischen 200 Thlr. und 400 Thlr., die Leipziger zwischen 500 Thlr. und 550 Thlr. bewegen, in Erwägung, wie schwierig und mühevoll das Unterrichten taubstummer Zöglinge ist, und endlich in Berücksichtigung, daß einer der Dresdner Lehrer 42, ein anderer 28 Jahre im Lehramte steht, hat der Herr Abg. Mogk während der Debatte folgenden Antrag eingebracht: „im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staats regierung zu ersuchen: die Erhöhung des Postulats für die Taubstummenanstalt zu Dresden um 200 Thlr. be- j Hufs der Verstärkung des Dispositionsfonds vorzu- risch zu bewilligen gemeint ist? — Einstim-j schlagen", i welcher bei der Abstimmung auch von der Kammer ange- ! nommen worden ist. ! Die Deputation will nicht verhehlen, daß auch ihr die ! Gründe des Herrn Antragstellers ganz gut fundirt schei- § nen; allein auch dem Kultusministerium sind dieselben be- > kannt gewesen vor Aufstellung des Budgets. Es tritt dem nach hier ganz derselbe Fall ein, wie bei der für die An- naberger Realschule beantragten Erhöhung und auch hier »ui».»«. wie dort muß die Deputation recht dringend bitten, sich (Vergl. kol. 109 der Acten, S. 336 des Berichts der zu vergegenwärtigen, daß lediglich die Staatsregierung, ' ) , nicht aber die Ständeversammlung im Stande ist, die ein- „zur Annahme empfohlen." Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand über dieses Postulat das Wort zu ergreifen; ich frage daher, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation das Postulat von 19,200 Thlrn. für Schullehrer seminare zu bewilligen gemeint ist? — Einstim mig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Pos. 66 ä. Für die Volksschulen. 46,325 Thlr. etatmäßig, 132 - transitorisch. 46,457 Thlr. Summe. Bei dem letzten ordentlichen Landtage wurden von den Ständen 44,000 Thlr. bewilligt, um arme Gemeinden zu unterstützen, sobald sie notorisch nicht im Stande sind, die Verbesserungen des Schullehrergehaltes zu bewirken, welche bekanntlich infolge des Gesetzes vom 3. Mai 1851 sich nach dem Dienstalter derselben richten. Das hohe Cultusministerium glaubt aber in Zukunft hierfür mit 24,000 Thlr. auskommen zu können und hat demnach dieses Postulat um 20,000 Thlr. gemindert, was nur dankbarst anerkannt und acceptirt werden kann. Um so unbedenklicher erscheint es, diese Position, de ren übrige Posten unverändert geblieben sind, „mit 46,325 Lhlr. etatmäßig und 132 Lhlr. transitorisch zu bewilligen." Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über Pos. 66 6 das Mort ergreift? — Da dies nicht der Fall ist, so frage ich, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation für die Volks sch ul en 46,325 Thlr. etatmäßig und 132 Thlr. transito- mig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Pos. 67. Für katholische Kirchen, Schulen und wohlthä tige Anstalten. 11,017 Thlr. etatmäßig, 12 - transitorisch. 11,029 Thlr. 8umma. zweiten Kammer.)
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