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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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doch, daß der geehrte Abgeordnete in jener Aeußerung doch etwas zu weit geht; so lange mir wenigstens nicht genaue Beweise dafür vorliegen, muß ich die Behauptung für zu weit gehend halten. Meine Ansicht ist immer die, daß der artige Preisermäßigungen und Schutzzölle zum großen Theile in die Säckel derer fallen, welche den betreffenden Geschäfts betrieb in den Händen haben, wie hier die Hüttenwerksbe sitzer, nicht aber in die Säckel der Arbeiter. Abg. Thier sch: Die geehrte Deputation hat sich in Bezug auf gegenwärtige Frage ganz richtig dahin ausge sprochen, daß, wenn ein Fabriksbetrieb auf einem gewissen Punkte angelangt sei, cs ost nur eines kleinen Uwstandes bedürfe, um seinen gänzlichen Stillstand herbeizuführen. Es bedarf, wie auch die Deputation richtig bemerkt, unser Ge birge leichterer und besserer Transportmittel und es bedarf also auch der Eisenbahnen, um den Eisenhüttenwerken und anderen Fabriken, welche auf den Verbrauch von Kohlen an gewiesen sind, diese leichter herbeizuschaffen und dadurch einen wohlfeileren Betrieb zu bewirken. Was nun diese Eisenhüttenwerke und ihren Betrieb insbesondere betrifft, so handelt es sich nicht blos darum, daß dadurch an 10,000 Menschen ernährt werden, es handelt sich auch nicht darum allein, daß von ihm besseres Eisen erzeugt wird, als wir aus -em Auslande beziehen, es handelt sich nicht darum, daß auf diese Weise in Zukunft ein größerer Absatz erzielt werden kann, sondern es handelt sich hauptsächlich nur um das, was auch der Oberberghauptmann v. Beust in seiner Schrift: „Die Eisenindustrie Sachsens" sehr wahr sagt, um die Millionen Thaler Werth von Erzen, welche noch in der Erde begraben liegen, gangbar und dem Staate nutzbar zu machen, damit nicht jährlich so große Summen Geld dafür ins Aus land gehen. Ich glaube also, wir können der Deputation in dieser Beziehung vollkommen beistimmen und können dann erwarten, daß die Staatsregierung diesen Gegenstand genau erwägen und, dafern es ihr räthlich erscheint, daß sie von der ihr gegebenen Ermächtigung Gebrauch mache, dieses auch gewiß gern thun wird, da es ja nur im Interesse des Staates geschieht. Abg. Götze: Der Herr Abg. Rittner hat mir eingehal ten, daß die Bewilligung, welche wir hier aussprächen, hauptsächlich den Hüttenwerksbesitzecn, wie überhaupt Schutz zölle, zumeist nur den Fabrikanten in die Laschen sielen, nicht aber der arbeitenden Classe zuflössen. Daß die Hüt tenwerksbesitzer ihre Werke blos aus Patriotismus betrieben, habe ich nicht gesagt, sondern nur geäußert, daß diese Werke nicht rentirten und darin werden Sie mir wohl Alle beistim men, sie führen sie fort, weil sie sie einmal haben, sie lassen sie nicht ftillstehen, weil ihr ganzes Capital darin steckt. Ob dasselbe aber 2 Procent abwirst, ist noch eine große Frage, dann sind aber auch noch 2 Procent bei solchen Unterneh mungen gewiß nicht das Object, für welches Jemand arbei ten möchte. Das Geld, was sie für das Holz weniger zahlen sollen, fällt ganz gewiß nicht in die Laschen der Hüt tenwerksbesitzer. Die Sache .ist vielmehr ganzanders; bekom men sie das Holzquantum nicht, so werden sie soviel weniger Eisen erzeugen, mithin auch weniger Arbeiter beschäftigen, folglich wird diesen soviel weniger Gewinn zufließen können; es wird aber auch ferner die Staatsregierung das Holz nicht verkaufen können. Uebrigens scheinen die Schutzzölle bock überhaupt einen anderen Zweck zu haben, als den Fabrikan ten die Säckel zu füllen und ich weise in dieser Beziehung nur auf die Luchfabrikation hin, welche sehr starke Schutz zölle genießt, in Folge deren sie auf eine Höhe gekommen ist, daß sie jetzt sogar die englische Concurrenz in Amerika aus dem Felde geschlagen har. Abg. Unger: Ich werde, trotz der Erklärung des Abg: 0. Jahn, dennoch bei meinem Satze stehen bleiben und den Herrn Präsidenten ersuchen, die Fragstellung zu trennen und die erste Frage bis „abzugeben" zu stellen. Seine Gründe halte ich durchaus nicht für schlagend. Es ist die Pflicht der Regierung, in ejnem constitutionellen Staate nicht den Neid zu erregen und dies kann sie blos, wenn sie das Princip der Gleichheit durchführt. Dieses Princip finde ich aber ver letzt, wenn die Hüttenwerksbesitzer gegen andere Fabrikanten bevorzugt werden, wenn sie ihr Holzquantum aus den Staats forsten zu ermäßigten Preisen erhalten sollen, andere Staats- unterthanen aber nicht. Wenn man aber genau auf die letzte Zeit zurücksieht, so findet man, daß sich der Neid unter den Hüttenwerksbesitzern selbst erhoben hat, daß man sogar soweit geht, daß man nicht einmal eine Fabrik in der Nähe der andern dulden will, wie dies die Fabriken zu Elterlein u. a. beweisen. Wenn ich auf die Aeußerung des Abg. Thiersch kommender meinte, ja nun, das müsse so sein, so gebe ich zu, daß er es aus seiner eigenen Geschäftsführung am besten wissen wird, daß die Hammerwerksbesitzer und dergleichen Angestellte in Forsten sein müssen, um so etwas zu erzielen, was im Lande Rechtens sein soll, allein das werde ich niemals zugestehen, daß das das richtigePrincip ist und deshalbwerde ich für den Antrag der Deputation nur insoweit stimmen, als er dahin geht, daß die Petition an die hohe Staatsregierung abgegeben wird. Wenn der Abg. Rittner meinte, es wären ja nur 10 Procent, die nur in Holzdeputat gewährt würden und nicht in baarem Gelde, nun da finde ich keinen Unter schied. Es sind eben 10 Procent, mögen sie nun von Holz oder in Geld sein und der Betrag ist 21,500 Lhlr., wenn sie nur bewilligt werden. Uebrigens gebe ich zu, daß diejenigen Landesgegenden einen Vorzug haben, welche in derNähe von Landesforsten liegen und andere nicht, und das ist schon hinreichend; in den anderen Gegenden ist allerdings derHolz- preis in 10 Jahren fast um 25 Procent gestiegen. Meine Herren, da haben allerdings die Landesgegenden in der Nähe der Staatsforsten den Vorzug, daß sie die Holzpreise um fast denselben Preis haben, wie vor 10 Jahren. Ich glaube, da-
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