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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Herrn Referenten oder von der hohen Staatsregierung eine Auskunft erbitten, ob nämlich zeither schon Oberforstmeister mit 1500 Khlr. Gehalt bestanden haben oder solche erst in neuerer Zeit gegründet worden sind. Demnächst wollte ich mir noch eine Anfrage erlauben. Nämlich es ist im Berichte auf das Jahr 1846 hingewiesen; daselbst sind die Gehalte für die Förster auf S. 93 der Landtagsacten von 1846 folgender- rnaaßen angegeben: . Die Ausgaben bestehen in ale. 800 Lhlr. Forstrevisionsaufwand. V. für die Forstvermessungsanstalt: I. Personalaufwand r 2000 - Gehalt des Directors, 3000 - desgl. von 7 Forftconducteuren, 1600 - Remuneration für 8 Gehülfen, 1400 - Auslösung, Tage- und Botenlöhne, Accord- arbeiten rc. !I. 1000 - Nebenkosten an Miethzins, Heizung, Beleuch tung, Schreibe- und Zeichnenmaterialien, Transportkosten, Ergänzung und Reparatur der Meßgeräthschaften und des Inventars, und 6. 1020 - für 4 Forstcandidaten rc. Ich wollte mir daher von dem Herrn Referenten oder von der hohen Staatsregierung Auskunft erbitten, was es für eine Bewandniß mit den Forstcandidaten habe, ob die selben noch anjetzo vorhanden sind — man sieht es aus dem Berichte "nicht genau, — ob und wie viele sich darunter be finden und welche persönliche Rücksichten vielleicht dabei ob gewaltet haben. Referent Abg. Georgi: Was die erste Frage des Abg. Heyn anlangt, so ist der hier abgedruckte Normaletat der jenige, welcher von den Standen bereits am Landtage 1846 bewilligt worden ist. Es sind darin 5 Oberforstmeister mit 1500 Khlr. bereits aufgeführt und sie genießen auch bereits seit längerer Zeit diesen Gehalt, wo sie nicht transitorisch wegen früherer Bewilligungen einen noch höheren beziehen. Eine neue Schöpfung ist das nicht. Was die Forstcandidaten an langt, so befinden sie sich nicht auf dem Etat der Staatsein künfte, sondern sie stehen auf dem Etat für die Forsten bei dem Ausgabebudget des Finanzministeriums und dort ist die bezügliche Position bereits von der Kammer bewilligt worden. Präsident v. Haa se: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? — Wenn dem nicht so ist, so würde ich zur Fragstel lung übergehen. Staatsminister Behr: Wenn Seite 330 erwähnt ist, daß es in dieser und anderer Beziehung der Deputation er wünscht gewesen sein würde, „wenn die Ergebnisse viel facher Erörterungen, welche in den letzten Jahren in Rück sicht auf die Forstverwaltung und den Forstdienst unter Zu ziehung Sachverständiger stattgefunden haben, Erörterungen, H. K. (2. Abonnement.) - auf welche bei früheren ständischen Verhandlungen mehrfach hingewiesen worden ist, den Kammern mitgetheilt worden wären", wenn eine solche Bemerkung ausdrücklich in den Bericht ausgenommen worden ist, so darf ich wohl voraus setzen, daß von Seiten der Deputation damit wenigstens der Vorwurf nicht hat ausgesprochen werden wollen, daß ihr selbst irgend eine Nachweisung, die sie gewünscht hat, vorent halten- worden wäre. Doch ist es allerdings gegründet, daß die Regierung nicht geglaubt hat, daß dasjenige, was zeither in dieser Angelegenheit geschehen ist, verfassungsmäßig zu einer Vorlage an die Stände geeignet sei. Es geht übrigens auch aus Seite 331 hervor, daß der Deputation nicht unbe kannt geblieben ist, was in Betreff der Forstreformfrage ver handelt worden ist. In Bezug auf die beantragte Erhöhung, auf die Zulage nämlich für die 25 ältesten Revierverwalter, gestatte ich mir noch eine Bemerkung. Die Deputation sagt, sie müßte Bedenken tragen, eine Erhöhung zu genehmigen, die nicht gleichzeitig durch Ersparnisse in der betreffenden Verwaltung gedeckt werde; in dieser Hinsicht kann ich die Bemerkung nicht unterdrücken, daß, wenn auf der einen Seite die Forsten in Bezug sowohl auf die extensive, als auf ihre intensive Bewirthschaftung eine größere Thätigkeit erhei schen, damit von selbst eine Steigerung des Aufwandes ver- bunden sein muß., Es handelt sich aber nur dann um eine eigentliche Erhöhung des Aufwandes, wenn er aus dem bis herigen Verhältnisse austritt, und in dieser Beziehung glaube ich, auf Grund der Rechnungen selbst wohl behaupten zu können, daß das Gegentheil stattfindet, daß vielmehr der Ad ministrationsaufwand sich wesentlich vermindert hat. Ich erlaube mir hier nur zu erwähnen, daß in den 10 Jahren von 1817 bis 1826 der Aufwand von 100 Thlr. Brutto einnahme 18 Thlr. 5 Ngr. 5 Pf, betrug, in den 10 Jahren von 1827 bis 1836 nur noch 16 THIr. 19 Ngr. 5 Pf., in den 10 Jahren von 1837 bis 1846 nur 15 Thlr. 24 Ngr. 7 Pf., in den Jahren 1847 bis 1850 nur noch 13 Thlr. 22 Ngr. 1 Pf. Ich hoffe, die geehrte Kammer wird der betreffenden Verwaltung hiernach das Anerkenntniß nicht versagen, daß sie bei ihren Leistungen, die notorisch vorliegen, gewiß auch bestrebt gewesen ist, alles Mögliche zu thun, um den Auf wand soviel als irgend thunlich zu vermindern. Wenn man aber so große Ansprüche an das Personal macht, wie sie in der That jetzt und zwar in eiyer Weise, die durch die Resultate selbst gerechtfertigt ist, gemacht werden müssen, dann muß man ihm auch in Aussicht stellen, daß es ein Lebensverhält- niß erreichen könne, welches diese Opfer lohnt, sonst kommen wir auf den Punkt, daß sich solche Leute, wie sie geeignet sind, die Forstverwaltung auf dieser Stufe zu erhalten, nicht mehr dazu hergeben. Ich kann also nur dringend befür worten, daß die hohe Kammer geneigt sein möchte, diese in der That geringfügige Erhöhung nicht zu beanstanden. Abg. Lhi ersch: Ich wollte mir nur zu Seite 330 und 332 des Berichts die Bemerkung gestatten, daß es im Jn- I3L
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