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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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texesse des Forstdienstes selbst geschieht, wenn wir das, was unsere geehrte Deputation auf den Antrag der hohen Staats regierung der Kammer zur Bewilligung vorschlagt, den älte sten 25 Reyieryerwaltern eine Gehaltszulage zu gewähren, genehmigen. Ich glaube auch, meine Herren, daß wir dazu um so leichter Ja sagen können, die 100 Lhlr. zu bewilligen, als wir zu Pos. 33 s. für das Forstwesen 13,500 Thlr. im Ausgqbebudget bereits bewilligt, die die hohe Staatsregie rung bei her künftigen Verwaltung nicht ganz nöthig haben wird, darum schon nicht, weil der Dienstaufwand für den Vermessungsdjrector künftig ein niedrigerer, als für diesen postulftt ist, sein wird, auch die 1020 Thlr., von denen Abg. Heyn sprach, jedenfalls künftig nicht mehr für 4 Forstcandi- daten, wie in diesem Postulat angegeben ist, gebraucht wer den, da Kandidaten bekanntlich keine Aemtex haben. Da durch allein, meine Herren, hat die Staatsregierung gewiß schon die Mittel in der Hand, diese Zulage zu zahlen. Ich glaube also, es wird dem Vorschläge der geehrten Deputa tion, den Antrag der Staatsregierung, die Gehaltszulage zu gewähren, Yon Seiten der geehrten Kammer auch gar nichts entgegenstehen. Präsident v. Haase: Ich fragte vorhin, ob noch Je mand Etwas zu erklären hatte, ohne jedoch hinzuzufügen, haß ich sonst den Schluß der Debatte ausspxechen würde; ich Wiederhole jetzt nochmals die Frage, ob Jemand in dieser Be ziehung sprechen wolle und werde, wenn dies nicht der Fall ist, nunmehr den Schluß der Debatte aussprechen. — Die Debatte ist geschlossen, derHerrReferent hat das Schlußwort. Referent Abg. Georgi: Nur wenige Worte sind es, welche ich auf die Bemerkungen des Herrn Staatsrninisters zu erwiedern mich gedrungen fühle. Die Deputation hat in ihrem Berichte nirgends ausgesprochen, daß sie es für nicht verfassungsmäßig halte, daß die Staatsregierung diejenigen Maaßregeln, welche sie als Ergebnis der Erörterungen über die Forstreformftage ergriffen hat, den Kammern nicht mit- getheilt habe; dis Deputation hat nur bemerkt, daß es ihr erwünscht gewesen sein würde, wenn es geschehen wäre, und ich kann diese Bemerkung auch nicht zurücknehmen. Es ist seit einer Reihe von Landtagen über die zu wünschende Reform in Bezug auf den Forstdienst und die Forstverwaltung so manches Wort in diesem Saale gesprochen, es ist darauf hingewiesen worden und wenn ich nichtirre, sogar vomgegen- wärtigen Vorstande des Ministeriums selbst, daß Sachver ständige die Fragen, auf welche es vorzugsweise ankam, er örternsollten, daß es wohl erwünscht gewesen wäre, wenn den Kammern über das Ergebniß eine Mittheilung zuge gangen wäre. Es ist in den frühem Ständeversammlungen über die Räthlichkeit der Trennung des Schutzes von der Verwaltung, über die Nützlichkeit oder Nothwendigkeit der Oberforstmeisierstellen und über andere Gegenstände der Forst verwaltung so Manches gesagt worden, und gegenwärtig hat hie Staatsregierung allerdings ihre Entschließung darauf gefaßt, in hem Augenblicke, wo die Kammern zusammenkamen, und wir haben die bezüglicheVerordnung vom27. November gelesen, wie wir hierher kamen. Daß die Staatsregierung hierbei in ihrem verfassungsmäßigen Rechte gewesen ist, das mag ich nicht bestreiten. Die Grenzlinie zwischen Gesetz gebung und Verwaltung ist ja eine solche, daß sie noch nie scharf hat gezogen werden können. Hinzufügen muß ich aber noch, daß, wenn die Staatsregierung beispielsweise die Be dingungen aufstellt, unter welchen künftig die Forstdiener angestellt werden sollen, das wenigstens mittelbar aus das Bewilligungsrecht der Stande einwirkt, daß, wenn man auf der einen Seite mehr beansprucht, auf der andern Seite mehr bewilligt werden muß. Wenn der Herr Staatsministcr dar auf hinwies, daß der Adminjstrativaufwand für die Forsten sich vermindert habe, so liegt das allerdings in der Steigerung des Ertrags; es ist der Aufwand allerdings dadurch im Ver- hältniß zum Ertrage ein geringerer geworden. Wenn der Herr Staatsminister ferner bemerkte, es sei nicht zu wünschen, daß dis Bezüge der Fyrstdienerschafl abgemindert würden, weil sie an und für sich von keiner zu großen Höhe waren, so kann ich dem nur vollkommen beipflichten. In dieser Rich tung hat die Deputation auch eine Verminderung des Ad- miniflrationsaufwands nicht gewünscht, wohl aber glaubte sie, daß eine Verminderung der Stellen eintreten könnte und ich verweise in dieser Beziehung nur auf den Deputations bericht der Sachverständigen, welche di? Staatsregierung hier versammelt gehabt und der gewiß in einem gemäßigten Sinne abgefaßt ist, worin aus eine Verminderung der Reviere ange tragen wird. Wir haben eine Anzahl so kleiner Reviere, daß ich wohl glaube, daß hier und da ein Nevieryerwalter zwei übernehmen könnt?. Daß unsere Revierverwalter nicht zu gut besoldet sind und daß ich den ältesten die kleine Erhöhung ihres Gehaltes von 100 Lhalern von Herzen gönne, das leuchtet aus dem Deputgtionsbericht klar hervor. Ich be zweifle aber auch nicht, daß diese Erhöhung wird eintreten können, denn schon die Position von 13,500 Lhalern, welche wir beim Ausgabebudget bewilligt haben, bietet die Füg lichkeit einer solchen Zulage dar; der Forstvcrmeffungsdirector bekommt, soviel mir bekannt, jetzt einen Gehalt von 1000 Thalern, wahrend dort 2000 Lhaler zugebilligt worden sind. Schon hierdurch wird die Möglichkeit einer Ersparniß sich ergeben und wenn die Staatsregierung bei Aufstellung des künftigen Normaletats zurUeberzeugung gelangt, daß einige Reviere eingehen könnten, so wird dadurch die Füglichkeit geboten, andern Revierverwaltern eine Zulage zu gewähren. Die Deputation hat übrigens es ausdrücklich so gefaßt, daß, wenn ein transitorischer Aufwand hieraus erwachse, sie ihre Zustimmung gebe, denn sie muß anerkennen, daß die Staats regierung nicht im Stande ist, sofort die vielleicht entbehr lichen Beamten zu entlassen. Ich glaube also, daß der An trag, welcher von der Deputation empfohlen worden ist, für
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