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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Spitze stellt, wie es jetzt der Fall sein müßte, wenn die Be- zirkseintheilung ganz nach dem Gesetzentwürfe durchgesührt werden sollte, wenn man vielmehr den Jagdberechtigten ein zelner Gemeinden in dieser Beziehung einige Erleichterung zur fortdauernden Verbindung unter einander verschaffte. Ich stelle aber hierauf vor der Hand keinen Antrag, ich habe vielmehr im Laufe der ganzen Verhandlung noch eine andere Ansicht gewonnen. Es stellt sich nämlich heraus, daß wohl einige Lage lang die Verhandlung hierüber dauern, aber daß von einem Resultate derselben nicht die Rede sein kann; denn geht das Majoritätsgutachten durch, so nimmt die Regierung das Gesetz nicht an, geht aber dasMinoritätsgutachtcn durch, so nimmt das Gesetz die erste Kammer nicht an. Wird es auch der Regierung nicht uninteressant sein, über alle Para graphen des Gesetzentwurfs die Ansichten der Kammern zu Horen, so scheint mir cs doch dann, wenn man bestimmt Voraus sicht, daß eine neue Ständeversammlung in wenigen Monaten wieder zusammenkommt und daß diese ihrer größernZahl nach aus andern Mitgliedern bestehen wird, als die jetzt versam melte, für Diejenigen, welche jetzt in diesem Saale sich befin den, eine ganz unnöthige Arbeit zu sein, wenn sie blos ihre Meinung kundgeben sollen, von welcher sie nicht im Mindesten wissen, ob sie von der nächsten Standeversammlung auch nur irgendwie werde berücksichtigt werden. Sind nun meine Erfahrungen, welche ich über die Verordnung von 1849 ge macht habe, nicht so gar trostlos, wie sie von mancher Seite geschildert worden sind,habe ichdieBezirkseintheilung inmei- ner Stadt selbst geleitet und gefunden, daß die Regelung recht gut gelang und nach und nach immer besser sich einrich ten wird, so halte ich es für kein Unglück für das Land, wenn wir ein oder zwei Jahre lang noch Erfahrungen sammeln und dann erst mit diesen gereiften Erfahrungen hervortreten und auf diese hin ein definitives Gesetz zur Berathung bringen, das jetzige aber nicht so über das Knie brechen. Es scheint daher recht zweckmäßig, wenn wir ohne Weiteres beschlössen, dieBerathung über den vorliegenden Gesetzentwurf ganz aus zusetzen und von der weitern Berathung desselben abzusehen. Ich würde den Herrn Präsidenten bitten, nachdem ich diesen meinen Antrag mvtivirt habe, denselben zur Unterstützung zu bringen. Präsident V. Haase: Ich bin der Ansicht, daß dieser Antrag in die allgemeine Debatte gehört hätte. Nachdem die Kammer beschlossen hat, zur speciellen Debatte überzugehen, dürste ein solcher allgemeiner Antrag nicht mehr zu berück sichtigen sein. Dem, was der Abgeordnete zu Unterstützung seines Antrages bezüglich der künftigen Kammern gesagt hat, müßte ich entgegentreten. Derselbe wird sich erinnern, daß wir das Berggesetz en blve angenommen haben, und es sind in diesemBerggesetze vicleBemerkungen der letzten Kammern zu solchem von derRegierung benutzt, von uns eingesehen, ge billigt und dem neuen Gesetze einverleibt worden. Die Staatsregierung hat also wohl ein begründetes Interesse daran, unsere gegenwärtige Ansicht über die Sache zu ver nehmen, und ich glaube, daß uns Zeit genug übrig bleibt, das Gesetz speciell zu bcrathen. Ob die erste Kammer unfern Beschlüssen beitreten werde, läßt sich allerdings nicht mit Sicherheit Vorhersagen, aber es ist möglich. Darüber kann nur die Zukunft entscheiden; allein dies kann uns nimmer mehr bestimmen, von der speciellen Berathung des Gesetz entwurfes abzugehen. — Uebrigens bemerke ich noch, daß nunmehr das Majoritätsgutachten zum Minoritätsgutach ten geworden ist, nachdem derAbg. Oehme sich der Minorität angcschlossen und dadurch die letztere zur Majorität erboben worden ist. Abg. Haberkorn: Ich habe bei der allgemeinen Debatte, als es sich um den Antrag des Abgeordneten Unger handelte, sogar selbst gegen denselben gesprochen, gleichwohl jetzt selbst einen Antrag aus Aussetzung der weitern Be rathung über diesen Gesetzentwurf gestellt; allein es ist doch auch zwischen beiden Anträgen ein bedeutender Unterschied. Mein Antrag stützt sich auf Verhandlungen, welche seitdem in der Kammer über diesen Gesetzentwurf gepflogen worden sind und welche gezeigt haben, daß die weitere Berathung eine fruchtlose sein wird. Dies war aber bei dem Anträge des Abg. Unger keineswegs der Fall, solcher wurde vielmehr gestellt, als über den materiellen Inhalt des Gesetzes noch gar nicht gesprochen und nicht zu übersehen war, ob dieBerathung von Erfolg sein werde. Ich würde daher den Herrn Prä sidenten sehr bitten, von dem formellen Bedenken abzusehen, damit nicht erst über die Formfrage ein Langes und Breites debattirt würde, und ich halte die Unterstützungsfrage für um so unbedenklicher, als nachdem, was der Herr Präsident ge äußert hat, leicht nicht einmal eine Unterstützung erfolgen könnte. Selbst wenn aber auch die Unterstützung erfolgt, ist es Jedem erlaubt, sich über die formelle und materielle Zu lässigkeit des Antrages auszusprechen, und der Kammer steht es frei, denselben selbst noch aus formellen Gründen zu ver werfen. Ich werde deshalb auch bei meinem Anträge stehen bleiben und erwarten, wie sich die Kammer darauf entscheiden will. Präsident I). Haase: Wird der Antrag unterstützt, so ist der formelle Zweifel, ob selbiger noch zulässig sei, beseitigt. Ich will dem Antragsteller nicht weiter entgegentreten, denn es wird zur Abkürzung der Debatte dienen, wenn die Frage sofort entschieden wird; auch ich theile übrigens seine Ansicht, daß sein Antrag schwerlich die hinreichende Unterstützung finden werde. Wenn es der Kammer genehm ist, so würde ich jetzt ohne weitere Debatte über die Zulässigkeil des An trages die Kammer fragen, ob dieselbe der Ansicht sei, daß dieser Antrag jetzt noch zur Unterstützung kommen könne. Ist die Kammer einverstanden, daß dieser Antrag noch zur Unterstützung gelangen könne? — Ja. Präsident v. Haase: Ich werde nunmehr, nachdem die Kammer diese Frage bejaht hat, die Frage stellen: unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Vollkommen unterstützt.
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