Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Abg. v. d. Planitz: Es scheint mir dieser Antrag des Abg. Haberkorn gegen §. 80 der Verfassungsurkunde zu ver stoßen. In dieser Paragraphe ist gesagt: „Die Stände find verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegen stände vor allen übrigen in Berathung zu ziehen." Es scheint im Sinne der Paragraphe zu liegen, daß die Stände nicht das Befugniß und das Recht haben, einen Gegenstand un erledigt zu lassen, wenn die Regierung sich mit einem solchen Anträge nicht einverstanden erklärt. Der Herr Staats minister des Innern hat schon früher erklärt, daß die Regie rung wünsche, daß derGegenstand von der Kammer berathen werde, wenn auch das Resultat der Berathung ungewiß sein dürfte. Ich glaube daher, wir sind gar nicht im Stande, den Antrag des Abg. Haberkorn anzunehmen. Präsident v. H a a s e: Meine Ansicht hierüber stimmt ganz mit der des Herrn Abg. v. d. Planitz überein. Sie wer den sich, meine Herren, eines ähnlichen Vorganges bei der Revision der Verfassungsurkunde erinnern. Staatsminister v.Friesen: Ich kann nur meine völ lige Uebereinstimmung mit dem aussprechen, was der Herr Abg. v. d. Planitz soeben geäußert hat. Auch ich halte cs für unzulässig, daß in dcrBerathung dieses Gesetzentwurfes nicht weiter fortgefahren werde. Uebrigens ist es ja auch noch gar nicht so unbedingt ausgemacht, daß aus diesem Gesetze nichts werden könne. Es haben schon mehrmals größere Schwierig keiten vorgelegen, und doch ist es möglich gewesen, darüber Hinwegzukommen und im Vereinigungsverfahren ein gün stiges Resultat zu erzielen. Es ist also auch hier die Hoff nung noch nicht aufzugeben, daß es möglich sein werde, ein Auskunftsmittel für die Vereinigung zu finden. Wenn ich vorhin angedeutct habe, daß unter gewissen Umstanden das Fortbestehen des Provisoriums vorzuziehen sei, so ist damit noch gar nicht ausgesprochen, daß es nicht möglich sein werde, im Vereinigungsverfahren eine Form üllfzusinden, auf welche unter Umständen einzugehen sein würde. Jedenfalls muß ich aber wünschen, daß in der Berathung des Gesetzes fortgefah ren werde. Referent Vicepräsident v. Erregern: Zuvörderst theile ich ganz die Ansicht des Herrn Abg. v. d. Planitz, daß wir die Berathung dieses Gesetzes nicht nach Willkür aussetzen dür fen. Es ist eine Regierungsvorlage an uns gelangt, Anträge aus der ersten Kammer, welche dieselbe modisiciren, sind eben falls vorhanden, und ich glaube, soweit es die uns zugemes sene Zeit gestattet, müssen wir jede Stunde, die uns zu Ge bote steht, darauf verwenden, unsere Erklärung abzugeben. Dazu kommt aber auch noch, daß uns im gegenwärtigen Mo mente mrdereBeralhungsgegenstände nicht vorliegen. Wir haben zu erwarten, was.ans der erstenKammer zu uns zurück gelangt, also ist auch mit der Berathung kein Zeitverlust ver- kNüssftz jedenfalls ist es aber, wie schon der Herr Minister er klärte, wünschenswerth, daß die Hauptgrundsätze der Vor ¬ lage durchgesprochen werden. Ich gebrauch die Hoffnung des Zustandekommens des Gesetzes nicht auf, obschon ich erklärt habe, daß, wenn ich den in tz. 1 an dieSpitze gestelltenGrundsatz gänzlich verlassen sehe, ich mich genöthigt finden würde, gegen dasganzeGesetzzustimmcn. Es läßt sich aber dieser Grundsatz recht wohl aufrecht erhalten, wenn er auch noch einige Modi- sicationen erhalt, die ihn zwar nicht ganz beseitigen, aber doch beschränken. Ich glaube daher, wir können uns immer noch der Hoffnung hingeben, daß im Vereinigungsverfahren ein Mittel gefunden werde, welches das Zustsndekommen des Gesetzes ermöglicht. Abg. Sachße: Ich habe diesen Antrag nicht unterstützt, weil ich die Befürchtung, daß das Gesetz nicht zu Stande kommen könnte, keineswegs für so unbedingt gerechtfertigt halte, daß ich dem Anträge beistimmen würde. Es haben sich bei Ausführung der Verordnung so manche Schwierigkeiten gefunden, es werden sich dergleichen auch zeigen, ehe das Ge setz zu Stande kommt. Immer aber wird es der Regierung erwünscht sein, die Ansichten und Meinungen der gegenwär tigen Kammern über die Vorlage zu hören, selbst wenn sie als Gesetz nicht zu Stande kommt, wozu ich aber nach dem derzei tigen Gange derVerhandlung noch keinen eigentlichen Grund erblicke. Secretair Scheibner: Die Paragraphe, welche der Abg. v. d. Planitz anführte, scheint nicht hierher zu passen, denn sie bezieht sich auf ganz etwas Anderes. Was aber den Antrag des Abg. Haberkorn anlangt, so muß ich wünschen, daß ihm die geehrte Kammer beitrete. Er hat selbst die Gründe an gegeben, die es wahrscheinlich machen, daß aus der Gesetzvor lage auf diesem Landtage nichts wird. Wird nämlich Z. 1 nach dem Vorschläge der Majorität angenommen, so wird wahrscheinlich die Regierung nicht daraus eingehen, wird die selbe aber Nach der Vorlage der Negierung angenommen, so wird sie höchst wahrscheinlich nicht den Beifall der erstenKam mer finden. Wenn übrigens angedeutet worden ist, es sei ver fassungswidrig, dem Anträge des Abg. Haberkorn beizustim men, so bin ich damit durchaus nicht einverstanden. Wir haben schon beim gegenwärtigen Landtage einen Vorgang, der uns auch über die jetzige Frage belehren sollte. Es ist nämlich in der ersten Kammer die specielle Berathung des Wahlgesetzes abgelehnt worden. Ist das dort gegangen, so wird es in gegenwärtigem Falle auch bei uns angehen. Also von Seiten der Rechtmäßigkeit habe ich, g?gtzn den Haber- korn'schen Antrag nichts, von Seiten der Zweckmäßigkeit aber muß ich ihn aufs Dringendste empfehlen, denn es kann nicht darauf ankommen, wenn wir uns hierher setzen und Ge setze berathen, aus denen nichts-wird, sondern wir sollen Ge setze berathen, aus denM ehfvas werden kann und wirklich wird. .... Staatsministor t>. F diesen: Der Vorgang aus' ber eitsten Kammer, auf welchen sich der Herr Secretair Scheibner bezog, ist denn doch -ein ganz anderer. Damals stellten sich
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview