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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Referenten in augenblicklicher Abwesenheit des Herrn Refe renten vorhin entgegenstellte, veranlaßt mich, eine Berich tigung gegen den genannten Abgeordneten zu übernehmen. Es hatte nämlich Abg. Riedel die Kammer vom Jahr 1848 und das betreffende Wahlgesetz vom Jahr 1848 zum Maaß- stabe bei der Beurtheilung des Gesetzentwurfs genommen, welchen wir jetzt berathen. Der Herr Referent hielt ihm da gegen ein, das Princip, welches damals an die Spitze ge stellt worden sei, sei die Volkssouverainetät gewesen; die Volkssouverainetät bedinge gleichsam eine doppelte Regie rungsgewalt, und zwei Negierungsgewalten könnten füglich nicht nebeneinander bestehen; darüber sind wohl Alle einig. Abg. Riedel hatte diese Widerlegung nicht für ausreichend er achtet und seine Worte dahin erläutert, als hätte er nur gemeint, die Kammern sollten eine Gesetzgebungsgewalr re- prasentiren; nun glaube ich, auch das ist nicht richtig, son dern ich glaube, die Kammern sind blos der eine der beiden Factoren von der Gesetzgebungsgewalt. Dies habe ich, da der Herr Referent nicht anwesend war, zur Rechtfertigung bemerken wollen. Abg. Sachße: Nur wenige Worte will ich mir erlau ben; ich finde mich dazu dadurch veranlaßt, daß sich neuer dings mehrere Stimmen erhoben haben, welche sich gegen die Gesetzesvorlage erklären, weil sie nicht das gewähre, was sie für nothwendig halten. Ich mache nochmals auf den Stand punkt aufmerksam, auf dem wir uns befinden; wir müssen das Erreichbare zu erlangen suchen, außerdem wird gar nichts erreicht werden, wir würden wieder auseinandergehen, ohne das Wahlgesetz zu Stande gebracht zu haben. Das wird große Unzufriedenheit im Lande erregen und Folgen haben, welche nicht berechenbar sind. Ich habe mich schon darüber in einer frühern Sitzung geäußert, ich will es nicht wieder holen. Ganz besonders hat jedoch der Abg. v. Zezschwitz die Standesverhältnisse der Rittergutsbesitzer hervorgehoben und darauf hin erwähnt, er werde gegen die Gesetzesvorlage stim men. Nun in dcr Lhat, wie jetzt noch eigentlich von einem Stande der Rittergutsbesitzer geredet werden kann, das sieht man nicht wohl ab, nachdem schon 1848 ihre Petition wegen Gleichstellung mit dem übrigen Grundbesitz eingegangen ist. Dürfte ich Stellen daraus vorlesen, so würde sich klar ergeben, daß Derjenige, der noch eine solche Behauptung aufstellt, sich in vollen Widerspruch mit dem setzt, was die Rittergutsbesitzer selbst angenommen und erklärt haben. Ich frage an, ob es mir erlaubt ist, Einiges daraus vorzulesen. Präsident v. Haase: Ich setze voraus, daß der Ab- gevrdnetenur die betreffenden Stellen, und zwar mit wenigen Worten, herausheben werde, damit die Berathung dadurch nicht allzulang aufgehalten werde. Abg. Sachße: DiePctition selbst istvom 2O.Mai1848, von den Rittergutsbesitzern beider Kammern an die Stände versammlung gerichtet, auf Gleichstellung der Rittergüter mit dem übrigen ländlichen Grundbesitze durch Abnahme allet noch beliebenden Vorrechte. Am Schluffe dieser Petition heißt es: „Wir hoffen dadurch zu erreichen, daß man dieseUeberreste der Gutshcrrlichkeit nicht mehr benutzen könne, um zwischen den Besitzern der Rittergüter und den übrigen Bewohnern des platten Landes, denen wir sämmtlich angehören, Zwietracht und Mißtrauen auszusäen und zu unterhalten rc." Es ist in beiden Kammern über diese Petition Bericht er stattet worden, und dann die der Petition entsprechende ständische Schrift an die hohe Staatsregierung gelangt, und in Folge dessen ist in einem allerhöchsten Decrete zu gesichert worden, daß man durch fernere Gesetzvorlagen die Gleichstellung bewirken werde. Die Gleichstellung ward schon eingeleitet durch beschlossene Aufhebung der Patrimp- nialgerichte, durch das Ablösungsgesetz, und die ferner be antragten Ablösungsgesetze liegen der Kammer vor, so daß ich glaube, daß außer der schon wiederholt beantragten und in Frage gekommenen Aufhebung der Patronatrechte gar nichts weiter auszugleichen übrig ist, denn die Parochiallasten sind schon gleichgestellt. Sonach steht man nicht ab, wie noch von einem eigentlichen Stande des großen Grundbesitzes, als in Rittergütern bestehend, dieRedeseinkann. Man müßte außerdem auf dem Lande auch den Hüfnern oder Anspan nern als Stand eine Vertretung einräumen, und ebenso den Groß- und Kleingärtnern und Häuslern. Wenn ich aber be merke, das Erreichbare müsse nur erstrebt werden, so denke ich an die Absonderung der ersten Kammer und an Diejenigen, welche großen Grundbesitz dort vertreten, auch an Die, welche dies hier thun. Diese wollen allerdings beachtet sein, und ich fürchte, die Gleichstellung, welchesiedurch jenePetition damals erzielthaben, wird in der nächstenZeit allerdings nichtmit der Wirkung vorhanden sein, und daß man sie in Mehrzahl wähle, wenn die Gesetzvorlage so angenommen würde, wie sie die Staatsregierung gegeben hat, glaube ich nicht, und schwerlich würden sich dann noch viele Besitzer von Rittergütern in der ersten und zweiten Kammer befinden. Es istjdies aber nicht im JntereffedesLandes, denn dasVorzügliche bei dieserVertretung, namentlich in der ersten Kammer, ist, daß der große Grund besitz Gelegenheit giebt zu Erlangung höherer Bildung, und schon insofern ist es räthlich, daß der große Besitz vertreten werde von Männern, welche durch Wohlstand und zugleich durch ihre Unabhängigkeit, obschon an das Interesse des Vaterlandes gefesselt, vermöge ihres Grundeigenthums für alle Interessen am besten Gewähr leisten. Ich komme aber noch einmal darauf zurück: der Stand der Rittergutsbesitzer vor der Verfassung von 1831 war da schon ein ganz anderer, als er in der Zwischenzeit geworden ist, und in der frühern Zeit war er noch weit mehr ein ganz anderer; denn da stand die Ritterschaft an der Stelle beinahe des ganzen vaterlän dischen Heeres. Die Rittergutsbesitzer mußten mit ihren Leuten auf den Ruf des Lehnsherrn folgen und Kriegsdienste leisten, und so war es bis vor beinahe 300 Jahren. Dadurch
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