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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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schon, daß dies bald ganz aufhörte, hatte der Stand der Rit tergutsbesitzer alles Wesentliche verloren, und der Name Ritter gut erinnert blos an einen geharnischten Mann, wie man sie nur noch auf dem Theater re. sieht. Der Abg. Unger klagte be sonders, daß die Wahlart verändert sei, und glaubt, es sei besser, es bleibe in dieser Hinsicht beim Alten; er denkt aber nicht daran, daß dies eben Unzufriedenheit erregen muß, daß das politische Recht, zu wählen und gewählt werden zu kön nen, durch die neue Gesetzvorlage erweitert wird, und wenn wir das nicht annehmen, so verursachen wir in allen Denen, die Einsicht genug haben, den Werth dieses Rechtes zu schätzen, Mißstimmung. Es ist zwar fast Allen stets die Hauptsache die Steuerverminderung. Wer erkennt das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, als eben Derjenige, der aufdie Steuer verminderung einen Werth zu legen weiß? Wir müssen aber auch Denjenigen von ihnen, welche zeither durch das jetzige Wahlgesetz ausgeschlossen waren, Gelegenheit geben, die Aus sicht zu haben, daß sie auf die Verminderung der Steuerlast durch angemessene Berathung und Vorschläge mitzuwirken vermögen. Ich glaube, wie wir jetzt zusammengesetzt sind, werden wir Diejenigen sein, von denen in dieser Hinsicht das Beste zu erwarten ist. Wie schon von andern Rednern ge äußert worden ist, haben schon die jüngsten Kammern von 1849 — 1850 selbst in ihrer demokratischen Zusammen setzung in dieser Beziehung mit wenigen Ausnahmen gewirkt. Wir dürfen daher auch Gedeihliches erwarten, wenn dem Wahlrechte größere Ausdehnung gegeben wird. Präsident v. Haase: Es hat sich Niemand weiter zum Sprechen angemeldet.... Abg. v. Zez schwitz: Zur Berichtigung einer Lhatsache in der Rede des Abg. Sachße! Präsident v. Haase: Wenn derAbgeordnete'eine Lhat sache zu berichtigen hat, so steht nach der Geschäftsordnung ihm das Wort noch zu. Abg! v. Zezschwitz: Ich habe thatsächlich zu erwähnen, daß ich an der vom Abg. Sachße citirten Petition keinen Lheil genommen habe, also auch dadurch nicht mit mir selbst, hinsichtlich meiner jetzigen Aeußerung, in Widerspruch gera» thcn bin. Bis jetzt besteht der Stand der Ritterguts besitzer als ein verfassungsmäßiger Stand. Präsident v. Haase: Es scheint nicht, daß noch Jemand bei der allgemeinen Debatte sich betheiligen wolle; ich erkläre selbige also für geschlossen und gebe .dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Vicepräsident v. Eriegern: So reich auch das Material ist, welches zwei Sitzungen lang die Kammer be schäftigt hat, so kann ich mich doch bei dem Schlußworte außerordentlich beschränken, weil ich auf mehrere einzelne Aeußerungen bereits früher geantwortet habe, und dann, weil ich, was das Generelle anlangt, Mit Demjenigen, was vom Ministertische aus gesagt worden ist, und von einzelnen Abge ordneten zur Vertheidigung des Deputationsgutachtens, im Wesentlichen völlig einverstanden bin. Einige Bemerkungen will ich mir aber doch noch erlauben. Zunächst habe ich darauf zurückzukommen, daß bei der Petition, auf die Seiten des Abg. Sachße wieder ein so großer Werth gelegt worden ist, wie ich schon vorgestern erwähnte, formell durchaus die Ver tretung auf dem allgemeinen Landtage nicht in Frage kommen konnte, weil es damals zu Anfänge des außerordentlichen Landtages im Jahr 1848 eine verfassungswidrige Handlung gewesen wäre, wenn der Stand der Rittergutsbesitzer darauf hätte antragen wollen, eine Veränderung in der Verfassung vorzunehmen. In der Beziehung bin ich aber vollständig einverstanden mit dem Abg. Sachße, daß die politischen Gründe, welche damals Einzelne bewogen haben mögen, diese Petition zu unterzeichnen, allerdings auch dahin wirken können, die Ansicht für die richtigere anzusehen, daß die Rittergutsbe sitzer als solche in den Kammern nicht mehr zu vertreten seien, und ich selbst bekenne -mich frei und offen zu dieser Ansicht. Aber ich wiederhole das immer wieder, die Petition selbst durfte diesen Gegenstand nicht als in Frage befangen betrach ten. Das lag schon in dem formellen Gange der Dinge. Es ist nun eigentlich nach dem, wie die generelle Debatte sich ge staltet hat, immer nur auf die eine Hauptfrage zurückgekom men worden, ob es zweckmäßig und gut sei, daß die Ritter, gutsbesitzer als solche künftighin in der Kammer nicht mehr vertreten bleiben sollen, und ich habe mich gerade über diesen Punktschon so vielfach ausgesprochen, daß ich nur noch ein Wort beifügen kann. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß es durchaus nicht heilsam erscheint, wenn man irgend eine Unter scheidung nach Ständen in den Kammern aufeineBenennung gründen will, die eigentlich keine materielle Unterlage mehr hat. In dieser Beziehung scheint mir nun aber auch genü gende Veranlassung für die Eintheilung der Grundbesitzer auf dem Lande in Rittergutsbesitzer und Bauern durchaus nicht mehr vorhanden zu sein. Man müßte doch, um zu sagen, diese Eintheilung stellt sich noch gegenwärtig als vollkommen gerechtfertigt dar, im Stande sein, einen ganz bestimmten, unterscheidenden Begriff für ein Rittergut anzugeben. Die ältere Lehre darüber, wie sie in den Handbüchern abgedruckt ist, lautet so: „Man versteht unter einem Ritterguts ein solches Gut, welches von den gemeinen, auf unbeweglichen Gütern haftenden Lasten und Abgaben befreit ist und mit dem Ritter pferde verdient wird." Das war die alte Definition. Nun, meine Herren, daß diese Definition nicht mehr paßt, darüber werden Sie gewiß Alle mit mir einverstanden sein. Man kann jetzt auf die Frage nicht'anders antworten, als daß man sagt: ein Rittergut ist diejenige ländliche Besitzung, die in das Verzeichniß der Rittergüter eingetragen worden ist. Ich gebe zu, daß düs immer eine positive Bestimmung bleibk, e-ine sistorifche Grundlage, auf der man sortbauen könnte, aber ein materieller Unterschied waltet nicht mehr ob: Daran
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