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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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Mßmäßigr Zechl der ländlichen und städtischen Bevölkerung ins Auge gefaßt, hiernach aber die Zahl der ländlichen Abge ordneten auf 45, und die der städtischen auf 30 bestimmt. In 85 und 86 hat man zur Vermeidung künftiger Zweifel die früher mit den Ständen vereinbarten, durch die Bekanntmachung vom 8. Mai 1847 veröffentlichten Grund sätze mit ausgenommen. Das ist der Theil der Motiven, der sich auf die Zusam mensetzung der Kammern bezieht; die letzte Seite geht auf an dere specielle Punkte über. Der Bericht lautet nun im spe- ciellen'Theist Seite 576 so lg en v ermasst en: Uebergehend I. zum ssteciellen Inhalte des VII. Abschnittes der Regierungs vorlage unter L., fv »bürden die beabsichtigten Abänderungen, wie bereits- oben erwähntward, in ein besonderes Gesotzzu- summenzustellen fein , und es ist diesem in Betreff der Urber- schrift und des Einganges, nach dem Dafürhalten der Depu tation folgende Fassung zu geben: „Gesetz , wegen einiger Abänderungen der Verfaffungsur- kunde vom 4. September 1831, voM Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, König.von Sachsen re. rc. rc., haben mit den getreuen Standen einige durch das neue Wahlgesetz nöthia wordenen und sonst zweck mäßig erschienenen Abänderungen des VIl. Ab schnittes der Verfassungsurkunde vom 4. Sep tember 1831 vereinbart und solche mit Zustimmung derselben in nachstehendem Gesetze, welches künftig als Bestandsheil der Verfassungsurkunde betrachtet werden soll, zusammenstellen lassen, wie folgt Die.Deputation empfiehlt der Kammer diesen Vorschlag M.Annahme. (Staatsministex v. Z schi n sky tritt ein.) Präsident v. Haase: Im Eingänge des Berichtes zu dcmspeciellenLheildesÄbschnittesVll. der Regierungsvorlage unter s. schlägt die Deputation vor, die beabsichtigten Ab änderungen in em besonderes-Gesetz zusammen^nstellen und diesem Gesetze die hier iü dein Berichte Seite 576 vorgeschla gene Ueberschrift zu- geben. Es hängt dieser Vorschlag mit einer früheren Erklärung der Deputation Seele 571 zusam men, wo dieselbe sagv, eA wÄride awl ztboMäßWdn etscheü neu-, die AbänderMgeN der VeosässUWsürkUüdke, welche für rtok-HWdüdlg erach'ttt üstrden-, in ein besonderes GesetzzUscMt- menzufasstzn, bei dessen Publication aber zugleich auszuspre chen, daß solches als integrirender Theil des Staatsgrund gesetzeszubetrachten sei, und daher auch die in letzterer §. 152 enthalteM' beMder'ew Vorschriften darauf Anwendung zu leiden WM MN'avsdi'ücklichsr ANwag daEfist von der Deputation Seit? 571 nicht gestellt worden, daher auch vdn mir eiüe Mdg sdätaüf nicht gerichtet wordenist) Der gegen wärtige Antrag steht also mit dem, was die Deputation lM u. K. Berichte Seit« 57t in dieser Beziehung geäußert hat, in ge nauem Zusammenhang« u-n-d wiederholt förmlich, Mas! früher darüber im Materiellen von ihr ausgesprochen worden ist. Referent Vicepräsident v. Erlegern: Den Bemerkun gen, die eben vom Präsidium gemacht worden, schließe ich nur das einzige Wort an, daß allerdings die letzte P'üragrasthe des vorgeschlagenen Gesetzes, die §. 38, Seite 593, wesentlich mit dem Eingänge zusammenhängt und die Ansicht noch deUst licher ausspricht, die Seite 571 Erwähnung gefunden'W. Es soll nämlich dann in der letztest Parügrüphe'des Zusam menhanges wegen auch noch gesagt werden, welche Para graphen der Verfaffstngsurkunde durch das neue Gesetz außer Wirksamkeit gesetzt werdest, und ist dieser Paragraphe soll dann auch noch ausdrücklich auf die Bestimmung d'erNcr'- fassungsurkunde in §. 15'2 verwiesen werden. Präsident v. Haase: Der Abgr Rittner hab um das Wort gebeten. . Abg. R i t t'n'er: Ich habe schon in einer der'früheren Sitzungen geäußert, daß es mir wünschmswerth erschiene, wenn'nicht blvß'die' vorgenommenrnAbänderungettaus dieser AbtherlUNg det VerfässliNgs'Nrkstnve' als' ein- besonderes Gesetz abgedrückt würden, sondern daff ich es für zweckmäßig^ hielte', Wen« der ganze Abschnitt VII. der Ve'tfafstingsurkÜnd'e Mit den beschlossenen Abänderungen abgddtückt Würbdr Ich hübt damals geäußert, daß ich beabsichtige, am Schlüsse döb Bö* rathung und Beschlußfassung einen darauf bezüglichen An trag zu stellen; es scheint Mir aber, da imDepntationsberichte darauf angetragen ist, die beabsichtigten Abänderun gen in ein besonderes Gesetz züfamMenzustellen, dib Matzt aufzutauch'en, ob es'nicht jetzt an der Zeit sei, meinen AntWtz einzubringett. Ehe ich es aber thue, würde ich den H'errN Referenten ersuchen; mir gefälligst die Gründe Niitzut heil btt, warum es die-Deputation nicht von Hause- aus vorgezogen hat, den absteäNdrrtert Abschnitt der Verfassung als ein Gan zes hinzustellen. Es scheint mir nicht zweckmäßig / webn- dst Abänderungen in einem besonderen Gesetze abgedtuckkwerden, Weik man dünn-zwei Gesetze neben eistatMr vok stch'-habtN muß, wahrend' Man es nur mit einem Gefttze zu thün Ms wenn die'BestiMmüNtzeN des Abschnitts' M. öEtrfbssuNgs- urküNde; welche stehen blechen, und diejeUrgett) welche'abge- änvert werden, in ein Ganzes züfaMtttettafefirßt siM Ich ersucht' aksd den Herrn ReftteNstN, Vie Gtändv anzugeben, warum das, was ich wünsche, von der DepUkatiön nicht vvr- gezotzen worden ist: Referent Vicepräsident v. Erlegern: Die Deputation hgtte, nachdem sie zu dem Resultate gelangt war, daß sie es nicht angemessen fand, eine Revision der ganzen Verfassungs urkunde vorzünehmen, sich' darüber zu fassen, welche Form unter diesen verändertest Umstanden die zweckmäßig sei". Etz Wäre auch'jetzt noch'moglich gewesen,, daß' Mn M.-gnze Mrfassungsürkünde formell hätte umdrücken und den Ab- 20*
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