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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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mehreren kleineren, unter einander verb undenen Organismen besteht, und da ich auf die organische Gliederung des Staates — ohne Sprünge—einen hohen Werth lege. Nachdem man in Frankreich die Stände vermischt, nivel- lirt und egalisirt hat, ist dort bald Anarchie, bald Despotis mus eingetreten. Dagegen ist in England, welches den Schwerpunkt seiner Verfassung in seiner aufgroßen G rund besitz basirten und im Oberhause vertretenen Aristokratie findet, welche im Allgemeinen vom Volke geliebt und geach tet ist, Stabilität, Sicherheit, Achtung vor den Gesetzen und wahre Freiheit vorhanden. Allerdings sollte derenglische Adel jedem Adel zum Vorbilds dienen! In Enland hat der älteste Sohn den Titel, aber auch die Mittel und politischen Einfluß; in England hat aber auch Jeder, der sich große Verdienste um sein Vaterland erwirbt, die Aussicht, in die Aristokratie aus genommen zu werden. Die jüngeren Söhne des englischen Adels vermischen sich müdem Volke, also kann ein schroffer Kastengeist nicht stattsinden. Daher ist der englische Adel hoch geachtet und geliebt und trägt zum Wohle des Ganzen bei. Ich will Wiederholungen-vermeiden und beschranke mich auf die Erklärung, daß ich dem, was der Abg. v. d. Planitz in der heutigen,Sitzung so treffend und wahr überden frag lichen Gegenstand gesagt hat, vollkommen beistimme. Abg. Rittner: Mein geehrter Freund, der zuerst sprach, gab im Anfänge seiner Rede selbst zu, daß die Ritter güter als solche ihre Qualität, das heißt wohl, ihre that- sachliche Geltung verloren, daß sie nur noch eine historische Basis haben. Ich kann mit diesem Satze mich einverstanden erklären mit Ausnahme eines einzigen Wortes, nämlich des Wortes „Basis". Historische Basis haben sie nicht mehr, wohl aber historischen Ursprung. Ich glaube, daß die Basis, aus welcher die Rittergüter gestanden haben, hinweggefallen ist mit der Basis, auf welcher das ganze Feudalwesen ruhte. Es würde zu weit führen, der geehrten Kammer meine An sicht über diese historischen Elemente gegenwärtig vollständig darzulegem Für jetzt will ich nur daran erinnern, daß die Zeit, aus welcher die Rittergüter herstammen, eine solche war, wo es noch keinen freien Grund und Boden gab, daß derselbe erst vom Kaiser verliehen wurde und daß die damit Beliehenen einen Theil desselben weiter verleihen konnten, und daß diese Verhältnisse einen Theil des großen Feudal systems bildeten, welches ziemlich Tausend Jahre das deutsche Reich zusammengehalten hat. Dies ist aber entschwunden seit dem Aufhören der deutschen Kaiserwürde im Jahre 1806. Ich muß daher wiederholt erklären, daß die Basis nicht mehr besteht, auf welcher die Rittergüter entstanden sind, sondern nur auf ihren historischen Ursprung kann Man noch Hinweisen. Wenn aber die Basis verloren gegangen ist, so ist es, glaube ich, auch staatsrechtlich und politisch begründet, daß man das Recht, welches darauf ruhte, aufhebt. Derselbe geehrte Ab geordnete fragte ferner, ob die Rittergutsbesitzer in den Kam mern geschadet hätten? Es wird wohl Niemand hier sein, der diese Frage positiv mit „Ja" beantwortete. Allein mir will doch scheinen, als ob es in der Verfassung vom Jahre 1848 besser gewesen wäre, wenn die Vertreter der Rittergüter eine den allmälig sich entwickelnden Verhältnissen mehr entspre chende Basis gehabt hätten und nicht bloß historischen Ursprung. Ich glaube, es würde da mancher Widerspruch gegen die bestehenden Verhältnisse, der erhoben worden ist, unterblieben sein; es würde einer gewissen -Partei mancher Grund zu Aufregung und zu Erregung von Unzufriedenheit im Volke gefehlt haben, wenn die Rittergutsbesitzer wirkliche Vertreter des großen Grundbesitzes gewesen wären und nicht blos Vertreter eines Rechtes, dessen Basis nicht mehr besteht. Derselbe fügte ferner hinzu, er würde sich mit der vorgeschla genen Aenderung einverstanden erklären, wenn sie eine we sentliche wäre, dafür halte er sie aber nicht. Damir kann ich ebenfalls nicht einverstanden sein. Es ist von vielen Seiten als Hauptgrund für die Aufrechthaltung der Rittergüter auch in jener Kammer angeführt worden, daß man für nöthig halte, daß zwischen dem Staatsoberhaupte und dem Volke eine Art Zwischenfactor stehe. Damit bin ich einverstanden. Ich halte diesen Zwifchenfactor für sehr wesentlich in unserem Staatsorganismus, da ohne einen solchen eine Monarchie auf dieDauer nicht bestehen kann. Aber weil ich eben darauf großen Werth lege, so halte ich es auch für unerläßlich noth- wcndig, daß dieser Factor mit den Verhältnissen des Staates in Einklang stehe und in der Bevölkerung des Landes über haupt wesentlich und thatsächlich begründet sei. Ist er das, so wird er auch mit weit mehr Kraft und Energie auftreten, wo es gilt, den Staat zu schützen, zu erhalten und zu be wahren, als wenn er blos in Gestalt einer veralteten Form' noch besteht. Das sind die Gründe, welche mich bewegen, anderer Meinung zu sein, als der Abg. v. d. Planitz, und mit der Deputation zu stimmen. Der Abg. Haberkorn wen dete sich auch gegen die Abänderungen der Regierungsvorlage und wollte, wenn ich ihn recht verstanden habe, die An nahme der 5000 Steuereinheiten nicht anerkennen. Ich ver kenne das Gewicht seiner Gründe nicht, gebe ihm auch darin Recht, daß Regierung und Krone bei ihrer Wahl sich immer an den größeren Grundbesitz schon von selbst halten würden, und daß man daher mit dem Vertrauen, daß sie dies thun werde, sich wohl begnügen könnte. Allein ich will mir erlauben, dem Herrn Abgeordneten einen praktischen Grund vorzufüh ren, welcher ihn vielleicht bestimmen könnte, wenigstens in so minder wesentlichen Dingen mit der Deputation zu gehen. Der Grund istder, daß ich glaube, diese Bestimmung ist eine von denen, welche das, was wir hier berathen und beschlie ßen, fähig machen kann, von der jenseitigen Kammer ange nommen zu werden. Ich möchte daher Denen, welchen wirk lich daran liegt, ein besseres Wahlgesetz zu Stande zu brin gen, ans Herz legen, gegen diese Bestimmung nicht zu stim men. Ich halte sie nicht für so wesentlich, aber um so eher können die Gegner derselben sich der Deputation anschließen,
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