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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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damit wir mit um sv größerer Majorität einen Beschluß fas sen und der jenseitigen Kammer etwas vorlegen, was deren Zustimmung erlangen kann. Abg. K ö l z: Wenn man zwei Kammern will, und diese will ich aus voller Ueberzeugung, dann muß man auch ernstlich eine erste Kammer wollen. Ich sage ernstlich, weil mir eine erste Kammer, die gleichsam nur der Wiederschein der zweiten ist, als ein Unding vorkommt. Wer eine erste Kammer will, muß auch wollen, daß in ihr diejenigen Elemente vorhan den sind, von welchen sich mit einem hohen Grade von Wahr scheinlichkeit voraussetzen läßt, daß sie gleichsam einen Damm gegen die möglichen Ueberstutungen der zweiten Kammer bilden, daß sie in gewissem Umfange das Princip der Stabi lität darstellen. Man wird einen Widerstand formiren gegen denkbare Eventualitäten in der zweiten Kammer; das finde ich politisch klug und politisch nothwendig. Ich glaube aber, daß, wenn man eine erste Kammer in diesem Sinne schaffen will, man nothwendig auch auf die zweite Kammer Rücksicht zu nehmen hat. Je größer oder geringer die Wahlfreiheit in der zweiten Kammer ist, desto größer oder geringer darf die Widerstandskraft in der ersten sein. Ueberblicke ich nun die erste Kammer nach der Gesetzvorlage, und berücksichtige ich die Zusammensetzung der zweiten Kammer nach dem Regie- rungsentwurfe, oder nach der Art und Weise, wie sie sich selbst im Verlaufe der Discussion möglicher Weise noch ge stalten wird, dann muß ich ohne Rückhalt bekennen, daß ich das von mir gewünschte Gleichgewicht darin nicht vorsinde. Es würde dieses Gleichgewicht aber überhaupt nicht anders herzustellen fein, als wenn man einen Antrag einbrächte, der geradezu auf Umsturz der §.71 gerichtet wäre; ein solcher würde jedoch, dessen bescheide ich mich, zum Umsturz des gan zen Gesetzes führen. Da ich aber diesen, wie ich schon früher in der allgemeinen Debatte äußerte, nicht wünsche, so stehe ich auch von Stellung eines derartigen Antrags ab. Jndeß selbst auf die Gefahr hin, daß das geschähe, was ich nicht wünsche, muß ich mir doch im Interesse der Städte, sowie in dem des Handels und der Gewerbe zu Punkt 12 einen An trag erlauben. Ich glaube zunächst, meine Herren, der Gesetz entwurf enthält in tz. 71 keine ausreichende und vollständige Vertretung der Stände. Ich weiß recht wohl, es werden acht Bürgermeister in der Kammer sitzen. Ich habe alle Achtung vor diesen Herren, mit denen ich zum Lheil persönlich be kannt bin; aber bei aller dieser Achtung und bei aller Aner kennung, daß sie die Interessen der Städte wohl beinahe ohne Ausnahme bisher tüchtig und würdig vertreten, daß sie ihre Sitze in der ersten Kammer auf anerkennenswerthe Weise aus gefüllt, daß sie ihre Arbeitskräfte der ersten Kammer jedenfalls genügend gewidmet haben, bei aller dieser Anerkennung glaube ich doch das behaupten zu dürfen, was ich behauptet habe. Schon die Zahl 8 scheint mir nicht genügend der Zahl von 44 Kammermitgliedern überhaupt gegenüber. Es dünkt mir Liese Vertretung aber auch sonst nicht ausreichend, denn sie hängt im Wesentlichen von dem Ernennungsrechte der Krone ab. Es sollen nun zniar alle Theile Nes Landes möglichst be rücksichtigt werden, esköünen aber doch leicht Fälle eintreten, wo diese Berücksichtigung eben nicht möglich ist, und diese Fälle können dann die weitere Fölge haben, daß ein großer Lheil des Landes durch seine Bürgermeister in der ersten Kammer keine Vertretung findet. Diese Fälle sind möglich, ja sogar denkbar. Die verschiedenen Landestheile haben ver schiedene Interessen. Ich glaube aber, ohne Personen zu nahe zu treten zu wollen, behaupten zu dürfen, daß der Bür germeister von Bautzen die speciellen Interessen des Vogt landes nicht so genau kennt, wie der Bürgermeister von Plauen, sowie umgekehrt der Bürgermeister von Plauen die der Lausitz nicht so genau kennen wird, als der Bürgermeister von Bautzen, und daß deshalb der eine wie der andere nicht im Stande ist, diese Interessen gleich kräftig in Schutz zu nehmen. Ich bescheide mich nun zwar, daß die Bürgermeister ebenfalls das ganze Volk vertreten, es ist jedoch immer höchst wünschenswert!), in der ersten Kammer auch eine Vertretung der speciellen städtischen Interessen gesichert zu sehen; die Bürgermeister werden aber namentlich nur für diejenigen Landestheile eintretenden Falles ausreichend zu wirken ver mögen, mit denen sie vorzugsweise in Berührung stehen. Eine Gelegenheit, diesem Mangel in der Zusammensetzung der ersten Kammer bezüglich der städtischen Interessen abzu helfen, wird sich bei Punkt 12 bieten. Ich wünsche aber bei diesem Punkte auch die Interessen des Handels und der Ge werbe gewahrt zu sehen. Ueber die hohe Wichtigkeit beider herrscht wohl zwischen Regierung und Kammern nur Eine Stimme. Ich gebe zu, daß in der ersten Kammer auch künf tighin große Befähigung undJntelligenzzu finden sein werde; aber wenn man alle Herren, diejetzt darin sitzen, auf's Gewissen fragen wollte, so werden sie gewiß offen und ehrlich zuge stehen, daß ihnen die Fragen über Handel und Gewerbe zum größten Lheile ein unbekanntes Gebiet sind,daßsie wenigstens über den größten Lheil derselben ein competentes Urtheil ab- zugeben sich nicht getrauen. Je wichtiger aber diese Fragen er scheinen, um so wichtiger ist es auch, daß einige Männer wenig stens in der Kammer sitzen, welche im Stande sind, darüber in kompetenter und zuverlässiger Weise zu urtheilen. Es hat die Deputation rücksichtlich dieses zwölften Punktes bereits einen Abänderungsvorschlag gemacht, und ich bin im Wesentlichen damit einverstanden, wenn man rücksichtlich der großen Grund besitzer eine Beschränkung des königlichen Ernennungsrechts eintretrn läßt. Ich befinde mich hier im Widerspruche mit meinem College» Haberkorn, weil ich die Besorgnisse nicht hege, welche er äußerte. Im Gegentheil scheint es mir einigen Vortheil zu bieten, wenn man dieses königliche Ernennungs recht nach gewissen Richtungen hin sixirt. Nur darin bm ich mit der Deputation einverstanden, wenn sie hier die Höhe des Eensus auf 5000 Steuereinheiten setzt und auf diese Weise zwar die städtischen Grundbesitzer scheinbar vollständig, aber auch nur scheinbar berücksichtigt. Ich glaube ferner, es wird mit diesem Vorschlag nicht ein einziger bäuerlicher Grundbe-
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