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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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Aenderung. Wenn ferner die Deputation meint, unsere Schulen seien nicht evangelische, wie ich vorhin bemerkte, wenigstens keine evangelischen Confessionsschulen, so gebe ich doch anheim, ob das in dieser Allgemeinheit behauptet werden kann. Historisch ist Niemand im Zweifel, daß un sere Schulen und zwar die Elementarschulen sowohl, als die höheren evangelische .Schulanstalten sind; man erinnere sich nur an den Posener Frieden, dis zu welchem die Evan gelischen in Sachsen ganz allein alle staatsbürgerlichen Rechte genießen durften. Daß in neuerer Zeit auf Grund aufgeklärter Grundsätze, die ich keineswegs tadeln will, die Mitglieder anderer christlichen Confessionen in unserm Land zu gleichen staatsbürgerlichen Berechtigungen gelangt sind, daß sie ihre Gvttesverehrung nach ihren Grundsätzen aus üben dürfen, daß sie Schulen errichten dürfen, das ist ganz richtig; aber unsere Schulanstalten im Allgemeinen sind nach meiner festen Ueberzeugung, die auch die hohe Staats regierung theilk, evangelische geblieben. Damit ist, wie in katholischen Ländern umgekehrt, stattfindet, nicht unverein bar, daß Kinder katholischer Eltern die evangelische Schule da, wo es keine katholische Schule gicbt, be suchen dürfen und faktisch auch besuchen. Das ändert an dem Charakter der evangelischen Schule Nichts. Würden wir aber dem Anträge der Deputation gemäß auch in Be zug auf die Lehrer den Unterschied aufhören lassen, dann würde allerdings der Charakter der evangelischen Schul? aufhören, und dazu, meine Herren, liegt eine NothweMg- keit nicht vor. Es hat unseren Schulen an Lehrern nicht gefehlt; es wird ihnen auch ferner nicht fehlen. Es ist ferner nach Mittheilung der Regierung pon Seiten katho lischer Lehrer das Verlangen noch gar nicht ausgesprochen worden, an unseren Schulanstalten als Lehrer angestellt zu werden. Es ist keine Nothwendigkeit da, blos einem Princip zu Gefallen eine solche Veränderung in unserer Gesetzgebung Eintreten zu lassen. Man sagt ferner, wenn auch der evan gelische Charakter den Elementarschulen verblieben sei, so lasse sich doch diese Eigenschaft nicht mehr vertheidigen im Bezug auf die höheren Bildungsanstalten. Auch diese An sicht könnte ich nicht theilen, wie sie auch die Staatsre gierung nicht theilt. Auch unsere höheren Schulanstalten haben ihre Eigenschaft als evangelische behalten und ich glaube, zu ihrem Vorfheil und zw unserer aller Bortheil; denn was heißt das anders, als; sie haben und wollen be halten den Charakter der evangelischen Glaubens- und Ge wissensfreiheit, und daß diese, den höheren Bildungsanstalten verbleibe, das ist denn doch wichtig genug, um nicht einem Princip zu Liebe eine Ausnahme davon zu machen. Der Deputationsbericht bezieht sich hiernächst darauf, daß ja aus der Universität das Verhältniß ein anderes sei, indem bei dieser Anstalt herkömmlich nur die Professoren der Theo logie den Religionseid zu leisten hätten, nicht aber die übrigen Professoren. In dieser Beziehung gestatte ich mir, dem Berichte einzuwenden, daß auf der Universität ein anderes Verhältniß obwaltet. Die Universität ist eine Anstalt für freien Unterricht; es cxistirt dort kein Zwang, daß ein Stu dent irgend ein Collegium hören müsse, namentlich Unter richt in der Religion nehmen müsse, sondern es ist da Jedem freigestellt, ob er es thun will, mit Ausnahme natürlich der Theologen; für die verlangt es ihr Beruf. Es stehen mit hin die Studenten, sobald sie auf die Universität kommen, in dieser Beziehung nicht mehr da als Lernpstichtige, sonder» als Mitglieder der Kirche, die ihre Fortbildung in der Re ligion da zu suchen haben, wo alle übrigen Erwachsenen. Die mittleren Schulanstalten dagegen behaltenden Charakter der Schule; der Religionsunterricht darin muß ertheilt werden, er ist Zwangspflicht für die Lehrer und es muß ihm beigewohnt werden; es ist dies Zwangspflicht für die Schüler. Eine Aeußerung im Berichte sei mir erlaubt noch speciell hervorzuheben. Es ist unter Anderem gesagt: „Alles dies ist in Sachsen glücklicher Weise nicht der Fall; glücklicher Weise nichts denn das starre Festhalten am ausschließenden konfessionellen Charakter der Schule führt nirgends zum Heil der Lehranstalten und hat z. B. in Oesterreich am meisten dazu beigetragen, die allge meine berechtigte Opposition gegen das Concordat hervor zurufen." Das Argument mag in einem gewissen Sinne richtig sein; aber nicht in Bezug auf die vorliegende Frage; den« was hat unsere Schulen auf den Stand ihrer dermaligett Ausbildung, quf den Wand ihrer Meytvärtigen LMungen gebracht und schon viel.früher weiter gebracht, als. in pu deren Ländern? Meine Herren, nichts Anderes, als der evangelische Charakter, die evangelische Glaubens-, Lehr- und Lernfreihcitj die haben sie dahin gebracht, viel zeitiger, als dies in den Schulen anderer Lander stattfand. Wenn dem gegenübergestellt wird, daß der ausschließliche Charac- ter als Confessionsschule gegen die Schulen in Oesterreich so viel Widerwillen erweckt habe, so ist nur der Unterschied hervorzuheben, daß dieser Widerwille insofern gerechtfertigt sein mag, als die Concordatschule keine Glaubens- und Gewissensfreiheit gestattet. Unsere protestantischen Schulen dulden aber Glaubens- und Gewissensfreiheit und deshalb ist es unmöglich, daß ein. solcher Widerstand gegen di evangelischen Schulen sich entwickeln kann, wie er nach dem Berichte gegen die Concordatschulen sich entwickelt hat. Ich glaube nun, es reicht im vorliegenden Falle vollkom men hin, wenn wir uns darauf beschränken, die Petition der Consistorien der evangelisch-reformirten Gemeinden zu Dresden und Leipzig soweit zu berücksichtigen, als sie dgrauf geht, daß den Mitgliedern ihrer Kirchengesellschaft gestattet werde, Lehrerstellen an den evangelischen Schulen, ausgenommen für den Religionsunterricht, zu übernehmen. Die Staatsregierung hat zwar bereits bei der Berathung in der Ersten Kammer erklärt, sie halte einen Antrag darauf nicht für nothwendig; denn sie würde, wo es zweckmäßiK und thunlich erscheine, bei Anstellung von Lehrern Dis pensation vom Rellötonseide fsir die Reformirten eintreterz
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