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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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lassen. EN liegen such la'ndeskunbigkl Beispiele vor, daß unsere. Regierung in dieser Beziehung Schwierigkeiten nicht gemacht hat. Ich erinnere nur daran, daß' unser derma- ligev hochgeachteter Herr Superintendent Kohlschütter hier in Dresden mehrere Jahre hindurch mit Genehmigung des Cultusministcriums Prediger an der refvrmirten Kirche allhier war und. seegensreich zu großer Zufriedenheit der Gemeinde gewirkt hat. Indessen eine ständische Verwen dung zu Gunsten der Petenten wird immer zweckmäßig sein, wenn sie dahin geht, daß dem Verlangen der beiden refvrmirten Gemeinden in Bezug auf sie selbst, soweit es möglich, gewillfahrt werde; nicht aber, daß ein allgemeiner Riß in die Gesetzgebung gebracht werde. Ich gestatte mir daher folgenden Antrag zu stellen und ihn der Unterstützung und Annahme der Kammer zu empfehlen, wodurch man den Wünschen der Petenten, soweit ihr eigenes Interesse betheiligt ist, gerecht wird. Soweit sie mehr verlangen, so ist nicht mehr ihr specirlles Interesse- sondern das In teresse aller evangelischen Glaubensgenossen im Lande in Frage. Mein Antrag lautet: „Die Staalsregierung möge bei Anstellung von Schullehrern an höheren Schulanstalten, welche keinen Religionsunterricht zu ertheilen haben,- die Mitglieder der evangclisch-reformirten Genossenschaft, wo es im confessionellen Interesse zulässig erscheint, von Leistung des Neligionseives dispensiren." Präsident Haberkorn: Der Abg. vr. Hertel hat den eben von der Kammer vernommenen Antrag gestellt und ich frage- Mrd VissMAüMZMkdrPÜHs?'u--Otzh^ z-ahlre i ch. Abg. vr. Heyn er: Auch ich, meine Herren, gehe von dem Standpunkte der Toleranz aus, ich gehe aber noch weiter, ich will die Toleranz für alle Neligionsgesellschaften, ich stelle mich auf den Standpunkt, den die geehrte De putation in ihrem Bericht eingenommen hat. Nach der Ansicht des geehrten Vorredners müßte es auch eine pro testantische Mathematik^ eine protestantische Sprachkunde und protestantischen Schreibunterricht geben. Der Vorredner will auf der einen Sekte vollständige Lehr- und Gewissens freiheit, aber auf der andern Seite will er doch andern Confessionen dasselbe Recht nicht einräumen. In Betreff des Neligionseides suche ich den Grund ganz wo anders. Die neumodische kirchliche Richtung verlangt, es soll Alles nach ihrer Schablone zurecht gemacht werden und hat ihr Augenmerk namentlich auf den Schulunterricht gewendet; aber' diese hierarchischen Bestrebungen finden doch trotz aller Anstrengung in Deutschland keinen Boden. Wir Hahett' das gesehen in Baden, Würtemberg und in der Pfalz, aber' das allerschlagcttdste Beispiel liegt uns in Oesterreich vor, wo die Hierarchie, das Concordat, die Orthodoxie in Verbindung mit dem Absolutismus dieses herrliche, schöne Oesterreich fast an den Rand des Verderbens'gebracht hatte, bis endlich eine neue Zeit dort angebrochen ist, andere Staatsmänner das Ruder in die Hand genommen haben, Oesterreich auf den wahrhaft konstitutionellen Boden gebracht und deshalb es wieder zu Ehren und Ansehen bringen, mit einem Worte, es wieder verjüngen werden. Ich stimme in dieser Frage vollständig mit der geehrten Deputation überein und besonders da, wenn sie im Bericht sagt, „daß in Sachsen das starre Festhalten am ausschlkeßenden con fessionellen Character der Schule nirgends zum Heil der Lehranstalten gereiche und daß deshalb das Concordat in Oesterreich auf allgemein berechtigte Opposition gestoßen. Bei uns stehe die Schule nicht unter der Kirche, sondern unter dem Staate; daher die Forderung des Religions eids nur bei Lehrern, die Religionsunterricht ertheilen, ge fordert'werden könne." Ich habe die Petition unserer re» formirten christlichen Brüder mit Freuden begrüßt; dieselben sind auch von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß die Intention der jetzigen Cultusministerialrichtung sich in der Kirchenordnung abspiegelt. Diese vorgelegte und jetzt zurückgezogene Kirchenordnung verlangt, daß alle Lehrer auf den Religionseid verpflichtet werden sollen, mit Aus nahme der Turn-, Schreibe- und Zeichnenlehrer, als die Lehrer der Volks-, Bürger-, Fachschulen, der Gymnasien, ja man streckt sogar die Hand nach den Privatlehranstalten und Erziehungsanstalten. Alle diese Lehrer sollen den Religionseid leisten, d. h. sie sollen der Ordre der orthodoxen Geistlichen, dem Commando der Cultusministerialrichtung unterworfen werden. Alle diese Lehrer würden nun nach meiner Ansicht in ihrem Gewissen beunruhigt und gebunden werden, wenn sie verpflichtet würden, dem Lehrbegrkffe der Cultnsmlnksterialrichtung Folge zu leisten. Dann könnte man sagen: adieu Naturwissenschaft! adieu Geschichte! sie würden dann nach der Contordkenformel und anderen symbolischen Büchern sich streng zu richten haben; denn das Kultusmi nisterium sagt ausdrücklich: diese sollen die alleinige Regel und Richtschnur abgeben. Also wir könnten dann unsere Kinder nicht von fremden Sprachlehrern unterrichte'» lassen, also nicht von Refvrmirten oder Katholiken, nicht von An- glicanern u. s. w., wenn sie nicht erff ihren Glauben abge schworen hätten, und deshalb hat mit Recht der Bischof Forwerk gegen § 6 derKirchenordnung in der Ersten Kammer protestier. Der Unterricht muß von bindenden Fesseln der Hierarchie und Orthodoxie frei sein und deshalb stimme ich im Allgemeinen mit den Ansichten unserer Deputation voll kommen überein. Referent Cichorius: Ich habe zunächst zu bemerken, daß der eine formelle Vorwurf des geehrten Abg. vr. Hertel gegen den Bericht allerdings berechtigt ist; es ist allerdings übersehen worden, das Formular v. des Eides, welches in unserem Schlußanlrage enthalten ist, nach-der Verordnung vom 2. November 1837 abzudrucken; wir glaub» ten genug zu thun, wenn wir die Stelle ans dem Gesetz- und Verordnungsblatte citirten. Nachdem nunmehr der geehrte Ab- geordnete die Formel dieses Ades mitgetheilt hat, so will ich
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