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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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men möge, werde aber für meine Person schlüßllch nicht dafür stimmen, weil, wie von mehreren Rednern schon angedeutct worden, die ganze Sachlage seitdem verändert worden ist. Die Agentenverordnung soll nicht fvrtbestehen, sondern sie soll, so weit die Gewerbegesetzgebung ihre Be stimmungen nicht ausgenommen hat, durch eine neue Aus führungsverordnung ergänzt werden. Deshalb würde ich eine Beschlußfassung der Stande über diese Verordnung hier im wesentlichen Punkte nicht für nothwendig halten, da sie kein praktisches Resultat herbeiführen würde. Mir scheint aber allerdings, daß verschiedene Satze dieser Agenten verordnung solche sind, welche im Wege der Gesetzgebung zu erledigen gewesen waren. Schlüßlich hat die Regierung dies selbst anerkannt, indem sie in §. 7 des Gewerbegesetzes durch Gesetz ausdrücklich nunmehr ausgesprochen hat, daß zu derartigen Gewerben Concessionen erforderlich seien, und indem besonders in H. 9 wieder durch das Gesetz festgestellt worden ist, daß für gewisse Gewerbsarten allgemeine Vor schriften über die Concessionsbedingungen gegeben werden können. Deshalb wäre auch hier ein weitergehender Schluß antrag als der von der Deputation gestellte erwünscht ge wesen, da es mir aber in einer derartigen Angelegenheit mehr um die Sache, als um die Form zu thun ist, so sehe ich davon ab, eine etwas prägnantere Fassung des Antrags vorzuschlagen, wünsche aber, daß die Kammer demselben beitreten möge. Der geehrte Sprecher vor mir, Abg. Georgi, hat aber das bezeichnet, was ich auch im Sinne hatte, noch der Erwägung der hohen Kammer zu unterbrei ten. Wenn wir nämlich absehen von einer Piüfung der der Vergangen h eit angehörigen Agentenverordnung, so muß die Kammer darüber Gewißheit haben, daß die neue Aus führungsverordnung nicht wieder Bestimmungen enthalte, welche nach der Ansicht der Einzelnen unter uns in ein Gesetz gehören und dahin gehören unter Anderem Bestim mungen über die bürgerlichen Ehrenrechte. Ich will auf die frühere Debatte nicht zurückkommen, bei welcher die Zweite Kammer nachgegeben hat, ich will nur hervoi heben, daß, als in Betreff der Ehrenrechte die Zweite Kammer sich der Ersten Kammer anschloß, in derselben Stunde in dem Abge ordnetenhause zu Berlin von dem Handelsminister ein Ge setzentwurf eingebracht wurde, durch welchen ausdrücklich bestimmt wird, daß bei allen Polizeiconcessioncn die Frage der Ehrenrechte nicht mehr in Betracht kommen solle. Man sieht daraus, daß hier verschiedene Ansichten berech tigt sind. Ich erwarte also über diesen Punkt eine Er klärung der hohen Staatsregierung; außerdem müßte ich mir einen Zusatzantrag Vorbehalten. Wenn ein Redner bemerkt hat, es sei namentlich wichtig, eine solche Bestim mung in der Hand zu haben, damit nicht Personen die Agenturgeschäfte betrieben, deren politische Gesinnungen der Ansicht der Regierung nicht entsprächen, so kann ich mich damit nicht einverstehen. Selbstverständlich sind wohl nur solche Gesinnungen gemeint, welche sich innerhalb dts. Princips der constitutionellen Monarchie bewegen; inner halb dieses Princips giebt es aber verschiedene Partei schattirungen und es wäre höchst bedenklich, wenn die Regierung die Macht hätte, wegen einer ihrer Anschauung nicht entsprechenden Parieirichtung einem Staatsbürger die Ausübung seines Gewerbes zu untersagen. Ich habe schon früher in diesem Saale einer solchen Auffassung ent schieden widersprochen, die Ausübung eines Gewerbes und die Politik gehören nicht zusammen, politische Verirrungen mag man strafen, wenn sie strafbar sind, aber für das Gewerbe dürfen sie keinen Erfolg haben. Es scheint mir das auch in keinem Falle richtig zu sein; wenn man an deren Ansichten folgte, man würde Nichts dadurch erreichen, Man kann die politische Einwirkung Einzelner, die man nicht für zuträglich hält, nicht dadurch unterdrücken, daß man diesen Personen die Möglichkeit ihres vielleicht einzi gen Erwerbes schmälert, vielleicht ihnen entzieht, höchstens könnte man dadurch solche politische Einwirkung erst ge fährlich und verderblich machen, indem eine Entziehung des Erwerbes wegen bloßer politischen Gesinnungen noth wendig Erbitterung verbreiten muß. Abg. Rötz schke: Nach den in meinem Wahlbezirke gemachten Erfahrungen ist die Verordnung von 1859 voll kommen gerechtfertigt, ja sogar geboten und ich hakte ge wünscht, daß man in Beaufsichtigung gewissenloser Agenten lieber noch einen Schritt weiter gegangen wäre. Die Sache ging so weit, daß gewissenlose Agenten leichtgläubige und uneifahrene Leute namentlich aus dem Stande der Land bewohner aufsuchten, nicht etwa abwarteten, bis man sich an sic wandte, und sie zu Abschlüssen von Käufen veran laßten nicht im Interesse der Verkäufer, sondern um,ein Proxeneticum dabei zu erhalten, oder aber hinterher ein Abstandsquantum für die Wiederaufhebung des Contractes zu erlangen, zu welchem Behufe oft schon bei Abschluß des Contractes von dem Käufer nicht verstandene Bedingungen darin ausgenommen wurden. Die Sache hatte sich gradezu zu einem förmlichen System ausgebildet und ich will nur wünschen, daß die künftige Gesetzgebung, wenn sie auf diesen Gegenstand zurückkom.mt, dafür in kräftiger Weise Sorge trage, daß derlei faule Geschäfte nicht mehr vor kommen können und daß das Publikum vor Agenten, welche so gewissenlos und unzuverlässig in so'wichtigen Angelegenheiten sind, Schutz finden und verwahrt bleiben möge. . , Abg. vr. Heyn er: Meine Herren, ich bin den Her ren Abg. Georgi und Cichorius sehr vielen Dank schuldig, daß sie den Standpunkt bezeichnet haben, den man den Aeußerungen des Abg. v. Criegern gegenüber einzunehmen hat. Der Herr v. Criegern glaubt nun noch nöthig'zu haben, die Negierung zu stimuliren, daß sie bei Ertheilung der Con-?
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