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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Schlüßlich sagt die Deputation, daß sie den fraglichen An trag, der in seiner Allgemeinheit einen zu seiner Realisation zu verfolgenden Weg gar nicht angebe, nicht als „zur Be rücksichtigung" der Staatsregierung, sondern nur als „zur Erwägung" durch dieselbe geeignet empfehlen könne. Die Zweite Kammer hat demgemäß in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen: „den Antrag des Abg. Fahnauer der Staatsregie rung zur Erwägung vorzulegen." Die unterzeichnete Deputation vermag nicht, der geehr ten Kammer den Beitritt zu diesem Beschlüsse anzurathen. Wiederholt haben bereits die Kammern ausgesprochen, wie sie die größere Selbständigkeit der Gemeinde nicht nur an sich für ersprießlich halten, sondern darin auch ein sicheres Mittel zur Vereinfachung der Geschäfte und Verminderung der Beamten erblicken. Dieser Zweck und dieses Mittel kann aber nur durch mannigfache Veränderungen in der Gesetzgebung über die Kompetenz und den Jnstanzenzug bei den Behörden angestrebt werden. Deshalb beschloß die vorige Ständeversammlung den Antrag an die Staats' regierung: „die Gesetzgebung über die Staatsverwaltung in ihren einzelnen Zweigen mit der Absicht der Vereinfachung des Geschäftsbetriebes zu revidiren und der nächsten Ständeversammlung hierüber Mittheilung zu machen." (Landt.-Acten 1858, I. Abth. 2. Bd., S. 74R) In der Mittheilung zur Thronrede bei Eröffnung des gegenwärtigen Landtages wurde hierzu bemerkt, daß die über diesen Gegenstand eingeleiteten Erörterungen noch nicht zum Abschluß gediehen seien. Jener Antrag ist daher als annoch stehend zu betrachten und die Vorlegung seines Re sultats bei dem nächsten Landtage zu erwarten. Da dieser Antrag weitergehend ist, als der des Herrn Abg. Fahnauer und Lessen Zwecke zugleich mit berührt, so erscheint letzterer der Deputation überflüssig. Auch muß in Bezug auf seine Wortsassung, wonach die größere Selbständigkeit der Ge meinden durch die Verminderung der Beamten bedingt wer den soll, erwähnt werden, daß nach Ansicht der Deputation vielmehr umgekehrt die Verminderung der Beamten durch die größere Selbständigkeit der Gemeinden bedingt wird. Die Deputation kann daher der geehrten Kammer nur an- rathen: den obgedachten Antrag des Abg. Fahnauer auf sich beruhen zu lassen. Präsident v. Schön fels: Es würde nun über diesen Theil des Berichts, der soeben vorgetragen worden ist, zu sprechen sein. — Es scheint Niemand das Wort ergreifen zu wollen; ich wende mich daher sogleich zur Fragstellung. Im der Zweiten Kammer ist folgender Beschluß gefaßt worden: den Antrag des Abg. Fahnauer, der dahin ging: „die Kammer wolle die Verminderung der Beamten und ne dadurch bedingte größere Selbständigkeit der Gemeinden der Berücksichtigung der Regierung ganz besonders empfeh len", der Staatsregierung zur Erwägung vorzulegen. Die diesseitige Deputation kann sich mit diesem Beschlüsse nicht einverstehen, wie wir soeben von dem Herrn Referenten gehört haben, sondern empfiehlt der Kammer, diesen Fahnauer'schen Antrag auf sich beruhen zu lassen Ich frage, ob die Kammer derselben Ansicht ist? — Einstimmig Ja. Es war dies der letzte Gegenstand der heutigen Ta gesordnung; es sind aber noch zwei ständische Schriften vorzutragen und ich werde die Herren Referenten nun er suchen, dies zu bewirken. Zuerst Herr Domherr v. Watz dorf und sodann Herr Kammerherr v. Metzsch. (Vortrag der ständischen Schrift über die Petition des Rechtscandidaten G. O. Rainer Schulz wegen Zulassung zur Advocatur*). Hat Jemand gegen Form und Inhalt der ständischen Schrift Etwas zu erinnern? — Es ist nicht der Fall und ist dieselbe demnach als genehmigt anzusehen; sie wird nun noch an die Zweite Kammer zu gelangen haben, um dort ebenfalls Genehmigung zu finden und in der Maße abgelassen zu werden. Herr Kammerherr v. Metzsch wird nun noch eine ständische Schrift vortragen. (Vortrag der ständischen Schrift bezüglich der Petition des Stadtraths zu Sebnitz, den Gehalt des Advocaten Ziesler betreffend**). Ich habe die Kammer zu fragen, ob sie sich mit der verlesenen Schrift nach Form und Inhalt einverstanden er klärt? — Geschieht. Es wird nun dieselbe noch an die Zweite Kammer abzugeben sein. Es war dies der letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Ich erlaube mir noch die nächste Sitzung zu bestimmen; sie wird morgen Vormittag 11 Uhr ftattsinden und die Gegenstände der Berathung werden sein 1) der Bericht der zweiten Deputation über das kö nigliche Decret, die chirurgisch-medicinische Acadcmie betref fend; 2) der adoptirte Bericht der Zweiten Kammer über das königliche Decret, den künftigen Betrieb auf der Tha randt-Freiberger Staatseiscnbahn betreffend; 3) der Vortrag des Resultates des Vereinigungsverfahrens in Betreff des bürgerlichen Gesetzbuches. Die heutige Sitzung ist ge schlossen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 35 Minuten.) S. L.M. 1. K. S. 2030 ftg. II. K. S. 4167 fla. **) L. L.M. I. K. S. 1172 flg. II. K. S. 4062 slg. Redacteur H. Meinhold, Secretar im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B.G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 26. August 1861.
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