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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Freiherr v. Welck: Auch meine Absicht ist es, mich wieder etwas mehr im Allgemeinen der ganzen Vorlage zuzuwenden. Sie werden mir dies wohl auch gestatten, meine Herren, da ich allerdings wohl in meinem Rechte bin, wenn ich um die Erlaubniß bitte, noch Einiges zur Unterstützung meines Antrags anführen zu dürfen. Ich glaubte vorhin in dem letzten Theile der Rede des Herrn v. Erdmannsdorff zu hören, daß er die gütige Absicht hätte, mich gegen die Angriffe zu vertheidigen, welche der Herr Kammerhcrr v. Zehmen gegen meinen Antrag gerichtet hat. Es ist aber leider nicht dazu gekommen, obwohl die Sache bei ihm gewiß in weit bessern Händen gewesen wäre als bei mir. Ich muß also meine Vertheidigung selbst führen. Herr Kammerherr v. Zehmen machte namentlich die Rück sicht geltend, daß die sofortige Genehmigung des Gesetz buches sehr wünschenswerth sei wegen der auswärtigen und der thüringischen Staaten, welche bei dem Zustandekommen des Entwurfes betheiligt gewesen wären. Da habe ich nun zuvörderst zu fragen: wissen wir denn genau und be stimmt, ob wirklich in allen Lheilen die Dcputirten jener auswärtigen Regierungen auch völlig einverstanden mit die sem Entwürfe sind und ob die Einführung des Civilgesetz- buches bei uns die Folge haben würde, daß es auch in unveränderter Gestalt in jenen Ländern eingeführt würde? Ehe nicht darüber eine bestimmte Erklärung gegeben wird, könnte mich dieser Grund nicht zur Aenderung meiner An sicht bewegen. Ferner sagte Herr v. Zehmen, die nächste Ständeversammlung würde, wenn mein Antrag angenom men werde, wieder auf demselben Standpunkte sein, wie wir jetzt. Das glaube ich eben nicht. Ich hoffe, daß die hohe Staatsregierung doch auch auf die Ansichten und Ausstellungen Rücksicht nehmen würde, welche jetzt hier in der Kammer aufgetaucht sind.. Ich hoffe, daß eine noch malige Revision des Entwurfes dazu dienen würde, ge wisse Jnconvenienzen und andre Makel, welche geltend gemacht worden sind, auszugleichen und zu entfernen. Die nächste Ständeversammlung würde also, wie mir scheint, ein weit vollkommneres Werk zur Begutachtung bekommen, als wir es gehabt haben. Was die Aeußerung gegen den Vorwurf betrifft, den ich gestern dem Bericht unserer ge ehrten Deputation gemacht hätte, indem ich ihn Stückwerk nannte, so glaube ich, Sie werden sich gewiß Alle erin nern, meine Herren, daß ich sofort, nachdem ich dieses Wort ausgesprochen, nachzuweisen gesucht habe, daß der Bericht unter den vorliegenden Umständen, eben etwas Weiteres nicht sein könne, als ein Stückwerk. Es ist dies auch von der Deputation selbst zugegeben worden. Ich hoffe, daß die geehrte Deputation gewiß nicht einen ver letzenden Vorwurf in diesem Ausdruck habe finden können und wollen. Gestehen muß ich, daß, wenn mich irgend etwas zur Zurücknahme meines Antrages bewegen könnte, so wären es allerdings die Reden, welche wir heute aus dem Munde des Herrn Rittner und des Herrn Grafen v. Wilding gehört haben; denn namentlich schien aus letzterer ganz deutlich hervorzugehen, daß der Herr Graf eigentlich noch eine wesentliche Verschlechterung unserer kirchlichen Zu stände Voraussicht und daß er die Hoffnung hieran knüpft, daß es einer nicht allzu entfernten Zeit Vorbehalten bleiben müsse, einen Gesetzentwurf in seinem Sinne mit der „Civilehe" an der Spitze anzunchmen. Wäre dies wirklich so, wäre dies zu befürchten, so würde ich smbabus zugrei fen; denn dann wäre es das Rathsamste, zu retten, was jetzt noch aus dem vollständigen Schiffbruche zu retten ist. Aber ich hoffe, daß es bei uns doch nicht so weit gekommen ist und daß, wie schon vorhin von einem verehrten Mit- gliede ausgesprochen wurde, jenes Institut, was ich nicht einmal gern ausspreche, unserem sächsischen Volke so voll ständig fremd ist und so wenig Anklang finden würde, daß in dieser Beziehung gewiß keine Gefahr zu befürchten ist. Ich erlaube mir endlich noch auf einige Specialitäten des Gesetzentwurfes einzugehen, versichere aber im Voraus, daß ich mich dabei so kurz wie möglich fassen will. Ich muß nämlich zur Unterstützung meines Antrags doch noch ein mal auf die Bedenken zurückkommen, welche in den zwei bereits vorhandenen Kritiken ausgesprochen worden sind. Ich gebe zu, daß sich die Danzesche Kritik fast lediglich damit beschäftigt, den Unterschied zwischen Jncorporation und Codificatipn hervorzuheben. Er empfiehlt aber keines- wegcs ausschließlich die erste Maaßregel, sondern er sagt nur, daß Beide hätten können vereinigt werden. Sich dem bestehenden Rechte möglichst anzuschließen, wie in den Motiven gesagt ist, das, meint Danz, wäre nur möglich und könne nur erreicht werden durch Aufnahme der alten Rechtsquellen selbst und durch Hinweisung auf dieselben. Von solchen Punkten, in welchen der Gesetzentwurf aller dings nicht ganz deutlich ist, will ich mir nur erlauben, zwei hervorzuheben, nämlich zunächst den §. 125, wo zwi schen den Ausdrücken „Hausvater" und „Mensch" variirt worden ist, während Jedermann ganz bestimmt weiß, was er unter den lateinischen Worten: „öili'gons oder bonus pater lsmilias" zu verstehen habe. Danz rügt, daß es überhaupt in der Gesetzessprache nicht gut sei, wenn man mit den Ausdrücken wechsele und ich glaube, er hat darin ganz Recht. Im Anfang des §. 125 heißt es: „Geringe Fahrlässigkeit besteht in Unterlassung derje nigen Sorgfalt, welche ein ordentlicher, aufmerksamer Haus vater anzuwenden pflegt, grobe Fahrlässigkeit in der Unter lassung derjenigen Sorgfalt, welche gewöhnlich auch ein minder ordentlicher und aufMerkfamer Mensch beobachtet." Wer ist nun hier der „Mensch"? Ist es der Familien vater oder ist es ein tertium gspus? Da wäre es wohl besser gewesen, wenn ein und derfel.be Ausdruck gebraucht worden wäre. Dann die 34 und 35, wo es an einer Bestimmung darüber fehlt, wodurch eine Geburt von der menschlichen Gestalt insoweit abweiche, daß sie eben nicht als Mensch angesehen werden könne? Zeither hatte sich. 193*
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