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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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dings die königl. Straßenbaucommission bewogen, anzu ordnen, daß durch das Dorf Neundorf in der Richtung nach Nottwernsdorf eine förmliche Straße hergestellt werde. Der Ban dieser Straße kostet der Gemeinde Neundorf über 800 Th lr. und überdies ist der Gemeinde an- gcsonnen worden, auch für die Zukunft auf ihre alleinige Kosten die Straße im Stande zu halten. Nach meiner Ueberzeugung ist cs etwas Unbilliges und Hartes, einer Gemeinde, welche, wie die zu Neundorf, nur circa drei bis vier Bauergutsbcsitzer hat und im Uebrigen aus armen Hauslern besteht, eine, so bedeutende Last auszuerlegen nm eines Verkehrs willen, welcher gar nicht von der Gemeinde Naundorf ausgcht, sondern von ande ren Personen, beziehentlich vom Staate selbst. Es ist auch nicht zu errathen, warum das königl. Finanzministerium die Chaussee bis Nottwernsdorf auf Staatskosten über nommen hat, auf dem Tracte von Nottwernsdorf bis Neundorf dagegen nicht. Denn derselbe Grund, welcher Veranlassung gegeben hat, die Straße bis Nottwernsdorf zu übernehmen- liegt auch auf der Strecke bis Neundorf vor. Ich glaube auch, daß deshalb, weil das fiscalische Interesse rücksichtlich des Abfahrens des Basalts mit con- currirt, das königl. Finanzministerium nicht ohne Weite res, wie dies nach Seite 192 des Berichts geschehen ist, sagen kann, es habe die Gemeinde Neundorf sich lediglich an das Ministerium des Innern zu wenden; denn in An sehung der Abfuhre des Basalts, welche eine ziemlich be deutende ist, erscheint allerdings die fiscalische Straß en - bauverwaltung wesentlich dabei engagirt. Ja, es ist der Staat noch weiter, und zwar wiederum das Finanzministe rium, aus dem Grunde interessirt, weil hinter Neundorf bedeutende Waldungen liegen, welche dem Staate gehören. Die Abfuhr der fiscalischen Hölzer wird von dort aus viel bequemer in Ausführung gebracht werden können, wenn , eine Chaussee bis Neundorf in Ausführung gebracht ist. Ich gebe deshalb dem königl. Finanzministerium anheim, «b nicht die vorliegende Petition der Gemeinde Neundorf alsbald zu berücksichtigen sei. Ich enthalte mich aber eines besonderen und bestimmten Antrags; erwarte vielmehr, ob nicht der Herr Vertreter des bäuerlichen Wahlbezirks, zu welchem das Dorf Neundorf gehört, in dieser Richtung zur Stellung eines Antrags sich veranlaßt finden werde. Referent Seiler: Ich habe nur zu bemerken, daß ich den Druckfehler ebenfalls bemerkt, aber gehofft habe, es würde in der Kammer Niemand weiter denselben rügen. Im Concept steht der Name richtig. Aus guter Absicht, allerdings aber etwas verfehlt, ist er von anderer Hand Verändert worden, so daß aus Neundorf Naundorf ge macht worden ist. Abg. Belleville: Meine hochgeehrten Herren! Au jedem Worte, welches der geehrte Vertreter des sieben ten städtischen Bezirkes gesprochen hat, bekenne ich Pich und war allerdings von Haus aus dafür, einen Antrag dahin einzubringen, diese Petition möge der hohen Staats regierung zur Berücksichtigung überwiesen werden. Meine Herren! Wie Sie vorhin gehört haben, sind die Einwohner und Besitzer, Gutsbesitzer und Häusler dieses Ortes Neun dorf nicht zu den reichen Leuten zu zählen. Der Ort ist mit 4832 Steuereinheiten belegt. Die Leute sind veran laßt worden, in kürzester Zeit eine Strecke von 450 Ruthen Länge Wegs zu Lauen, welche 800 Thlr. gekostet hat, mit hin 50 Procent der reinen Einnahme der Steuereinheiten verzehrt worden. Nun könnte man sagen: die Industriellen des'Ortes, die zum Theil also diese Sandsteinbrüche besitzen, würden mitgetroffen. Dem ist aber nicht so; denn diese Sandsteinbrüche sind ja äußerst niedrig cingeschätzt und Diejenigen, welche keine Brüche haben, müssen eigent lich die Straße unterhalten. Meine Herren! Ich ersuche Sie dringend, auf diesen meinen Antrag, der hohen Staats regierung diese Petition zur Berücksichtigung zu überwei sen, eingehen zu wollen. Präsident Haberkorn: Wenn ein Antrag gestellt werden soll, so bitte ich um schriftliche Einreichung dessel ben. Inzwischen gehe ich dem Herrn Abg. May das Wort. Abg. May: Meine Herren! Bevor wir diesePos.85 verlassen, habe ich mir das Wort erbeten, um einen Ge genstand zur Sprache zu bringen, welchen zwar der Depu tationsbericht nicht berührt, welcher aber wichtig genug ist, um einige Worte darüber zu sagen und eine Erklärung der königl. Staatsregierung zu veranlassen. Es betrifft dieser Gegenstand die Straßenberainung. Wie Ihnen Allen nicht unbekannt sein wird, sind bei früheren Stände versammlungen Anträge dahin gestellt worden, die hohe Staatsregierung möge mit der Berainung der Straßen in solchen Gegenden noch weiter Vorgehen, wo sich solche Be- rainungen nöthig erweisen, also nicht im Allgemeinen, Dies ist auch bis jetzt nur theilweise und noch nicht bei allen fiscalischen Straßen geschehen. Nun ist der Hergang und das Verfahren bei dieser Straßenberainung folgender. Vorher wird durch den betreffenden Beamten diejenige Stelle bezeichnet, wo die Steine gesetzt werden sollen. Es ist das beispielsweise in denjenigen Gegenden, welche in meinem Wahlbezirke gelegen sind, im vorigen Jahre ge schehen, und zwar ohne Zuziehung der Adjaceuten oder angrenzenden Grundstücksbesitzer. Schon das ist eine Art und Weise, die gerechtfertigt nicht genannt werden kann, indem in solchen Fällen, wo eine Perainung vorgenoylmen werden soll, beide Parteien zuzuziehen sind und nicht ein seitig vorgegangen werden darf. Ich hatte mir bereits am vorigen Landtage erlaubt, eine Anfrage an die königl, Staatsregierung zu stellen dahiy gehend, welche Instruc tion bei der vormaligen Landesvermessung hie Herren Geodäten bezüglich der Straßenvexmessung erhalten hätten- 343*
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