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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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über ioo Thlr. bis mit 200 Thlr., der Stempel mit 2 Ngr., über 200 Thlr. bis mit 300 Thlr., der Stempel mit 3 Ngr. und so fort von jedem 100 Thlr. mehr ein Neugroschen mehr zu entrichten ist, dergestalt, daß jedes angcfangcne Hundert für voll gerechnet wird. Bei Berechnung der Werthssummen wird, soweit nicht für gewisse Münzsorten von dem Finanzministe rium besondere Vorschriften erlassen werden, der laufende Cours zu Grunde gelegt." Hierdurch erledigen sich auch die Wünsche in den verschiedenen Petitionen, soweit sie sich auf die Herab setzung der Stempelsteuer beziehen. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? — Herr Abg. Ehret! Abg. Ehret: Wenn ich für einzelne Vorschläge der geehrten Deputation stimme, so thue ich es eben nur des halb, um für das Bessere, was an der Sache ist, für den Fall der Annahme des ganzen Gesetzes zu stimmen; ich behalte mir aber vor, gegen das ganze Gesetz zu stimmen. Ich hätte zunächst, was §.2 anlangt, eine Frage an die hohe Staatsregicrung zu richten. Ich möchte von der hohen Staatsregierung gern erfahren, was Hochdieselbe unter dem Ausdruck „Handelsbillet" versteht? Der Ausdruck „Han delsbillei" ist so ausdehnbar, daß man wirklich nicht weiß, was stempelpflichtig sein wird, wenn dieser Ausdruck im Gesetze bleiben wird. Staatsminister von Friesen: Ich kann dem Herrn Abgeordneten nur erwidern, daß dieser Passus wörtlich aus dem preußischen Gesetze entlehnt ist und daß wir uns in oieser Beziehung so viel als möglich auch in Bezug auf die gebrauchten Worte dem preußischen Gesetze an geschlossen haben. Abg. Stanß: Die Antwort des Herrn Staats ministers befriedigt mich nicht; ich verstehe nicht, was dieses Wort „Handelsbillet" bedeuten soll. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt .... Herr Abg. Ehret! Abg. Ehret: Ich wünschte vorerst, daß dieses Wort „Handelsbillet" aus diesem Paragraphen herauskäme. Denn, meine Herren, unter „Handelsbillet" könnte jeder Brief, den ich Einem mitgebe mit dem Auftrage, er soll für mich in Leipzig oder sonst wo Geld damit erheben, verstanden werden. Der Beauftragte kommt erst nach fünf oder acht Tagen hin, nimmt dann das Geld in Empfang und bringt es mir ins Haus zurück, und wenn die Steuer behörde difficil sein will, kann sie mich in Strafe ziehen, wenn ich diesen Brief nicht abstempeln lasse. Präsident Haberkorn: Ich werde dann eine beson dere Frage darauf stellen. Staatsminifter von Friesen: Ich muß doch be merken, daß cs hier heißt: „ferner die unter den Be- nennuirgen „Promessen" oder „Handelsbillets" vorkom menden Handelspapiere und Anweisungen aller Art." ES- haben also alle diese Anweisungen darunter getroffen wer den sollen und die vorhergehenden Ausdrücke „Promessen^ oder „Handelsbillets" sind nur nähere Bezeichnungen, die noch hier und da vorkommen. Präsident Hab er körn: Begehrt Niemand weiter das Wort? — Herr Abg. Ehret! Abg. Ehret: Ich stelle den Antrag, daß das Wort „ Handelsbillet", weil dieses Wort zu dehnbar ist, heraus gebracht werde. Ich glaube, daß es genügen wird, wenn es heißt: „ferner die vorkommenden Anweisungen aller Art." Promessen halte ich auch für überflüssig, weil ich darunter auch Lotterie-Promessen verstehe, bei Lotterie anstalten und dergleichen wird eine Promesse ausgestellt und der Gewinner von diesem Loose hat infolge dessen, weil er die Promesse in der Hand hat, das Recht, den Ge winn in Empfang zu nehmen. Ich glaube, es reicht aus, zu sagen: „ferner die vorkommenden Anweisungen aller Art." Abg. Hecker: Gegen die Auslassung des Wortes „Promessen" möchte ich mich doch aussprechen, wenn die ganze Stempelsteuer überhaupt einen Ertrag liefern soll; denn jedenfalls steht dieses Wort wohlberechtigt da, da in Amerika promissor notss viel häufiger sind, als Wechsel, und wenn wir die promissor^ notes stempelfrei lassen, so wird künftig kein Mensch mehr einen Wechsel ziehen, sondern er läßt sich eine solche Promesse geben, die in den Sache selbst doch ein Wechsel ist. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter daN Wort begehrt.... Abg. Seiler! Abg. Seiler: Ich wollte bei diesem Paragraphen dem Herrn Abg. Ehret nut bemerken, daß bereits in der Deputation zur Sprache gekommen ist, ob nicht auch an dere Zahlungsmittel, wie z. B. fremde Bankbillets zur Stempelsteuer zuzuziehcn seien. Blos deshalb, weil wir einen Weg nicht fanden, aus dem das zu erreichen, die- Deputation die Form, unter welcher diese Besteuerung: anzuempfehlen und möglich, nicht anzugeben vermocht, hat: man von bezüglichen Anträgen abgesehen, und wenn auch der Herr Abg. Ehret einen besseren Ausgleich darin er blickt, daß man alle übrigen Zahlungsmittel ebenfalls mit Stempelsteuer belegt, so, glaube ich, würde die Deputation in ihrer Majorität wenigstens Nichts dagegen einzuwendcn haben; im Gegentheile würde dieselbe dem Herrn Abg-
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