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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,3
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028271Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028271Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028271Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll92. Sitzung 1837
- Protokoll93. Sitzung 1883
- Protokoll94. Sitzung 1913
- SonstigesBeilage zu Nr. 94 der Mittheilungen enthaltend die mit ... 1
- Protokoll95. Sitzung 1959
- Protokoll96. Sitzung 2013
- Protokoll97. Sitzung 2047
- SonstigesEtat für die Turnlehrerbildungsanstalt auf die Jahre 1865 und ... 2073
- Protokoll98. Sitzung 2075
- SonstigesPetition der Expedienten des Bezirksgerichts, der ... 2103
- Protokoll99. Sitzung 2109
- Protokoll100. Sitzung 2149
- Protokoll101. Sitzung 2169
- SonstigesAnhang A. und B. 2199
- Protokoll102. Sitzung 2201
- Protokoll103. Sitzung 2211
- Protokoll104. Sitzung 2235
- Protokoll105. Sitzung 2245
- SonstigesBeilagen I-VI 2275
- Protokoll106. Sitzung 2281
- SonstigesBeilage VII-IX 2312
- Protokoll107. Sitzung 2321
- Protokoll108. Sitzung 2339
- SonstigesWechselstempeltarif 2378
- Protokoll109. Sitzung 2381
- Protokoll110. Sitzung 2403
- Protokoll111. Sitzung 2411
- Protokoll112. Sitzung 2423
- Protokoll113. Sitzung 2439
- Protokoll114. Sitzung 2453
- Protokoll115. Sitzung 2457
- Protokoll116. Sitzung 2469
- Protokoll117. Sitzung 2493
- Protokoll118. Sitzung 2519
- Protokoll119. Sitzung 2547
- Protokoll120. Sitzung 2561
- Protokoll121. Sitzung 2583
- Protokoll122. Sitzung 2591
- Protokoll123. Sitzung 2611
- Protokoll124. Sitzung 2657
- Protokoll125. Sitzung 2695
- Protokoll126. Sitzung 2721
- Protokoll127. Sitzung 2731
- Protokoll128. Sitzung 2749
- Protokoll129. Sitzung 2793
- Protokoll130. Sitzung 2853
- BandBand 1866/68,3 -
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Ehret sehr dankbar seist, wenn crMittel und Wege angiebt, wie diese Zahlungsmittel mit einer Steuer zu treffen wären, und einen bezüglichen Antrag einbringt. Was die Worte: „Promessen" oder „Handclsbillets" betrifft, die aus dem preußischen resp. Gesetze herübergenommen sind, so habe ich mich in der Deputation nicht dagegen ausgesprochen, weil ich glaube, daß an einigen Orten diese Ausdrücke gebräuchlicher sein möchten, als bei uns, und ich daraus, daß bei uns ein Ausdruck nicht gebräuchlich ist, nicht schließe, daß in der Handelswelt in weiteren Kreisen nicht solche Ausdrücke vorkommen und nach Befinden erst durch "Aufnahme derselben dieser Gcsctzparagraph für einige Fremde klar sein dürfte. Abg. Pornitz: Ich nehme an, daß „ Handelsbillet" die Uebersetzung für das Wort „Promesse" sein soll. Ich glaube aber, dann wird das deutlicher ausgcdrückt, wenn Wir dasselbe Verfahren, wie Lei trockenem Wechsel, , beobach ten , daß das Wort „ oder " hinwegfällt und „ Handels- Lillets " iü Parenthese hinzugefügt wird. , Präsident Haberkorn: Der Abg. Ehret wünschh noch einmal zu sprechen. Gestattet dies die Kammer? — Gestattet. Abg. Ehret: D-em-Herrn Abg. Seiler habe ich. blos zu erwidern: was die Banknoten anlangt, was ich bei der allgemeinen Debatte schon gesagt habe, wenn ich den Wech sel als stempelpsiichtiges Zahlungsmittel betrachte, Dasselbe auch von den Banknoten gelten muß, die ebenfalls Credit- papiere sind; denn Banken stellen unverzinsliche Banknoten aus und behalten das Geld dafür in der Kasse. Es ist also eine Anweisung aus ihre Kasse, wie der Kaufmann einen Wechsel auf des Banquiers Kasse ausstellt. Was das Wort „Handelsbillet" anlangt, so sagt allerdings der Abg. Seiler, daß es gebräuchlich ist. Meine Herren! Ich gestehe offen, dieserAusdruck ist mir sehr wenig vorgekom men, und ich wußte sogar nicht, wie ich den Bericht las, was ich daraus machen sollte. Ich habe mich deshalb bei vielen Kaufleuten erkundigt, bei Kaufleuten, die einen Na men haben, und jeder hat mir eben zur Antwort gegeben: dieser Ausdruck „Handelsbillet" ist so dehnbar, daß man jeden einfachen Brief, in dem eine Summe angegeben ist, als Handelsbillet betrachten kann. Deshalb, meine Her ren, erlaube ich mir, wiederholt den Antrag zu stellen, daß die Benennung „Handelsbillet" aus dem Paragraphen cherausgenommen werde. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, schließe ich die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Vicepräsidcnt Oehmichcn: Die Deputa ¬ tion hat keine Veranlassung gefunden, das Wort „ Han- delsbillets" herauszustrcichen. Es beruht das haupt sächlich darauf, weil — wie der Herr Staatsministcr be reits sehr richtig gesagt hat— die Wortfassung des 8.2 im Eingang ganz genau dem preußischen Gesetze ähnlich ist, und mau sollte meinen, wenn in Preußen diese Worte in dem Gesetze nothwendig waren, so dürften sie bei uns mindestens nicht überflüssig sein, und ich glaube, die Kammer thut dennoch recht, wenn sie dem Anträge des Abg. Ehret nicht folgt, vielmehr den Paragraphen an nimmt, wie ihn die Deputation vorschlägt. Staatsministcr von Friesen: Ich will nur noch darauf aufmerksam machen, daß in allen den vielen Peti tionen, die gegen das Gesetz eingegangen sind und worin zum Theil eine specielleKritik der einzelnen Fassungen ent halten ist, gegen dieses Wort — so viel ich mich entsinne — von keiner Seite eine Einwendung gemacht worden ist. Es muß also doch von Seiten des Handels- und Fabrik standes verstanden woroen sein. ' ' Referent Viecprästdent Oehmichen: Ich habe Das nur zu bestätigen, was der Herr Staatsministcr soeben andcutcte. Ich habe die Petitionen gründlich und WM für Wort gelesen; aber nicht in einer einzigen ist ein Antrag auf Abänderung des §. 2 in dieser Beziehung ge stellt worden. ' . ' Präsident Haberkorn: Will dir Kammer vor.» behältlich der besonderen Abstimmung üb?L .die Worte: „oder Handclsbillets" den 8-2 in der von der Deputation vvrgeschlagenen, auf S. 235 des Deputationsberichts ersichtlichen Fassung annehmen? — Einstimmig. „Nimmt die Kammer auch nach: „Promessen" und vor: „vvrkommenden" die Worte: „odex Handclsbillets" an?" Gegen 6 Stimmen. Referent Viccpräsident Oehmichen: Weiter heißt es im Berichte: Zu §. 3. . Den Abschnitt unter a fand die Deputation un bedenklich. Die von den Petenten aus Meerane re. zu §. 3a ausgesprochenen Bedenken aber finden ihre Ev- ledigung darin, daß die Regierung nicht nur im All gemeinen zugesagt hat, die Ausführungsverordnung so speeiell als möglich zu machen, sondern cs ist auch zu erwarten, daß sie von Zeit zu Zeit diejenigen Staaten benennen wird, in welchen Reeiprocität besteht, und cs wird dann keines weiteren Studiums bedürfen, um die richtige Anwendung des Wechselstempels bewirken zu können. Zu Abschnitt k> entstanden darüber Zweifel, ob es nicht besser und zutreffender sei, statt der Worte: „des Norddeutschen Bundes" zu sagen: „des Königreichs Sachsen,"
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