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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028272Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028272Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028272Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 851
- Protokoll51. Sitzung 895
- Protokoll52. Sitzung 925
- Protokoll53. Sitzung 959
- Protokoll54. Sitzung 983
- Protokoll55. Sitzung 1017
- Protokoll56. Sitzung 1051
- Protokoll57. Sitzung 1059
- Protokoll58. Sitzung 1071
- Protokoll59. Sitzung 1091
- Protokoll60. Sitzung 1103
- Protokoll61. Sitzung 1127
- Protokoll62. Sitzung 1141
- Protokoll63. Sitzung 1147
- Protokoll64. Sitzung 1159
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1209
- Protokoll67. Sitzung 1243
- Protokoll68. Sitzung 1271
- Protokoll69. Sitzung 1285
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1313
- Protokoll72. Sitzung 1331
- Protokoll73. Sitzung 1339
- Protokoll74. Sitzung 1355
- Protokoll75. Sitzung 1383
- Protokoll76. Sitzung 1413
- Protokoll77. Sitzung 1433
- Protokoll78. Sitzung 1455
- Protokoll79. Sitzung 1459
- Protokoll80. Sitzung 1503
- Protokoll81. Sitzung 1535
- Protokoll82. Sitzung 1549
- Protokoll83. Sitzung 1561
- Protokoll84. Sitzung 1565
- Protokoll85. Sitzung 1595
- Protokoll86. Sitzung 1629
- Protokoll87. Sitzung 1649
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die weitere Abänderung und Ergänzung der ... 1701
- SonstigesVergleichung der Steuer der Rentiers nach Tarif D und der ... 1714
- SonstigesD. Tarif für die 4. Unterabtheilung der Personalsteuer 1716
- Protokoll88. Sitzung 1717
- Protokoll89. Sitzung 1755
- Protokoll90. Sitzung 1787
- SonstigesFinanzvermessungsbureau 1821
- SonstigesBesoldungsetat 1822
- Protokoll91. Sitzung 1825
- BandBand 1866/68,2 -
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ihrer Beitragspflicht gewissen im Voraus nor- mirten Beitragsklassen eingereiht (Klastenstcuer). Bei Feststellung dieser Klassensteuer sind die jetzt gezahlten Steucrbeiträge im Allgemeinen als Norm anzunehmen. 3. Reinerträge, die aus dem Betriebe eines Ge werbes hcrrühren und den Betrag von 300 Tha- lcrn übersteigen, unterliegen einer Gewerbesteuer, welche progressiv zu l dis 3 Prvcent normirt wird, jedoch nach Verhältniß des staatlichen Be darfs und nach Maßgabe der ermittelten Steuer kapitalien erhöht und vermindert werden kann. Die Progression ist dergestalt herzustellen, daß bezahlt werden: von 300 — 5o0 Thlr. — 1 Proeeut, „ 500—1000 „ „ „ 1000 — 2000 „ --2 „ 2000-5090 „ „ über 5000 „ 3 -I. Nach demselben Tarif jedoch bei Erträgen von über loOO Thalcr mit einem Zuschläge von 25 Prvcent werden Kapitalisten und Rentiers beigezogcn. 5. In Betreff der Besoldeten und Pensionärs, deren Einkommen 2000 Thalcr nicht erreicht, tritt dagegen eine Ermäßigung von 25 Procent ein. 6. Bei Feststellung der Art der Abschätzung, welche letztere periodisch zu wiederholen ist, sind die in anderen Ländern, z. B. in Preußen und Eng land bereits erprobten oder die in Altenburg in Vorschlag gekommenen Einrichtungen zu berück sichtigen. 7. Die feit der letzten Grundsteuerabschätzung in veränderte Culturart gekommenen Grundstücke, z. B. die zu Feld umgearbeiteten Holzgrundstücke, Lehden, Leiche u. s. w., ebenso aber auch die zur Holzcultur umgewandelten Feldgrundstücke werden nach Anleitung der für die Grundsteuer abschätzung geltenden Bestimmungen neu ein geschätzt und unterliegen hinsichtlich der neu ermittelten Erträge der Grundsteuer. 8. Bei städtischen und ländlichen Wohnhäusern oder anderen nicht landwirthschaftlich benutzten Grundstücken hat bei wesentlich anderer Art der Benutzung eine Nachschätzung der Grundsteuer beiträge zu erfolgen. 9. Für die Grundsteuerbeitrage wird ein Normal satz vereinbart. Für künftige Zuschläge und Abminderungen der directen Steuern wird der antheilige Satz der Grundsteuerpslichtigen mit Rücksicht auf die normalen Procentsätze der Grundsteuer gegenüber denen der Gewerbesteuer ebenfalls im Voraus festgestellt. 10. Die Erträge der landwirthschaftlich benutzten Grundstücke werden ebenfalls durch Sachver ständige abgeschätzt und diejenigen Ertrage, welche den durch die Grundsteuerabschätzung ermittelten Reinertrag überschreiten, werden der Gewerbe steuer unterworfen dergestalt, daß für die nach der Grundsteuerabschätzung stich ergebenden Er träge der Grundsteuer, für die darüber hinaus sich ergebenden Erträge die Gewerbesteuer er-, hoben wird. Hierbei ist aber als Bedingung ins Auge zu fassen, daß die aus Grundsteuer und Gewerbesteuer zusammen von einem und demselben Grundstücke erhobenen Steuer beiträge so lange nicht mehr als böchstens 6 Prvcent des gesammten Reinertrags betragen dürfen, als die Bcitragspflicbt der Gewerbtreibendcn nicht mehr als 1 — 3 Procent, also durchschnittlich nur ein Drittbeil der von Grundstückserträgen bezahlten Steuer beträgt. Die gleiche Bedingung gilt auch bei solchen Gewerb- treibenden, welche für ihnen gehörige und zu ihrem eige nen Gewerbe benutzten Grundstücke der Grundsteuer unterliegen. 11. Bei der landwirthschaftlichen Gewerbesteuer, nicht aber bei der Grundsteuer ist von dem zur Besteuerung zu ziehenden Reinerträge der Zin- scnaufwand für die auf den Grundstücken haf tenden Hypothekenkapitalien in Abrechnung zu bringen. Günther. Berg. Barth. von Erregern. von Könneritz. Seiler. Uhlemann- von Carlowitz-Maxen. von Nostitz-Drzewicki. Steiger - Barnitz. Ehrenberg. Müller-Reick. Adler. Karl Seydel. Heinze. 'Schade. Steiger-Oberlangenau. Kempte. Z. Knechtel. Otto. Thümer. Linke. Lehmann. Pötzsch. Stöhr. Stier. Baumann von Ferber, von Carlowitz. Vogel, von Schönberg, von Reinhardt. Schenk, von Burgk. Theodor Graf zur Lippe, von Salza und Lichtenau. Platzmann. Belleville. Tempel. Gölte. Map. Abg. Günther: Da sich der soeben verlesene An trag auf einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf bezieht, so steht nach unserer Landtags-Ordnung den Antragstellern heute nicht das Recht zu, den Antrag ausführlich zu mo- tiviren, und ich muß mich deshalb daraus beschränken, zu bitten, daß der Antrag an die zweite Deputation zurBericht- erstattung überwiesen werde; der zweiten Deputation aber habe ich zu überlassen, ob sie es vielleicht für gerathen halten wird, den einen oder anderen der Antragsteller zu ihren Beratungen zuzuziehen. Eine kurze Bemerkung erlaube ich mir aber zur Vermeidung von Mißverstand? nisten beizufügen. Der Antrag hat nicht, wie man viel leicht glauben könnte, die Tendenz, die Grundsteuerbei träge zu ermäßigen oder überhaupt die Steuerlasten, welche auf dem Grundbesitze haften, auf andere Steuer pflichtige zu übertragen; im Gegentheil sollen nach dem Anträge auch die seit der letzten Grundsteuerabschätzung
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