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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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Referent Secretär Bürgermeister Wimmer: Bericht sagt weiter: Der Referent Secretär Bürgermeister Wimmer: heißt es im Berichte: Weiter Zu §. 59. Die Erste Kammer hat beschlossen, dem Paragraphen als Schlußsatz beizufügen: „Erwachsen ihnen hierdurch besondere Nachtheile, so sind ihnen diese von Denjenigen, auf deren Antrag die Beschränkung verfügt worden ist, zu vergüten/' Die Zweite Kammer ist dem beigetreten, will aber mach den Worten: „Erwachsen ihnen" noch die Worte eingeschaltet wissen: „in dem einen oder anderen Falle." Es wird vvrgeschlagen, der Zweiten Kammer hierin cheizutreten. Präsident von Friesen: Bei §. 59 wird der Bei tritt zum Beschlüsse der Zweiten Kammer anempfohlen und ich frage die Kammer: „ob sie beschließen wolle, hier der Zweiten Kammer beizutretend" Einstimmig. Referent Secretär Bürgermeister Wimmer: Der Bericht sagt: « Zu §. 64. Beide Kammern haben beschlossen, diesen Paragraph rn der Weise anzunehmen, daß die Bergwerksbesitzer ver bunden sein sollen, dem Bergbaufache sich Widmenden den Besuch ihrer Gruben „auf Ansuchen" zu gestatten. Der Abg. Freiherr von Burgk hat in der Zweiten Kammer hierzu den Antrag gestellt, die Worte dem ersten Satze dieses Paragraphen beizufügen: „sofern feiten der Bergwerksbesitzer kein Bedenken dagegen erhoben worden," und es hat dieser Antrag gegen 23 verneinende Stimmen von Seiten der Zweiten Kammer Annahme gefunden. Allein der Inhalt dieses Antrags ist viel zu dehn bar, als daß die diesseitige Deputation Annahme desselben empfehlen konnte; es würde durch denselben nur in die Willkür des Grubenbesitzers gestellt, ob er jungen Leuten vom Bergbaufache das Anfahren gestatten wolle oder nicht, und die in §. 64 getroffene Bestimmung um so mehr illusorisch werden, als die Fassung des Antrags nicht mit besagt, ob die Bergbehörde über dergleichen Bedenken zu entscheiden haben soll? Es wird daher angerathen, den vorgedachten von Murgk'schen Antrag abzulehnen. Präsident von Friesen: Bei §. 64 und in Betreff "Les von Burgk'schen Antrages beantragt unsere Deputa tion, diesen Antrag abzulehnen. Wünscht Jemand das Wort zu nehmen d — Wenn Niemand das Wort zu nehmen gedenkt, kann abgestimmt werden. Die Deputation be antragt , den von Burgk'schen Antrag abzulehnen, und ich frage die Kammer: „ob sie Solches beschließen wolle?" Einstimmig. Zu §. 66 der Zusammenstellung (§. 88 des Entwurfs). Die Erste Kammer hat den ersten Absatz dieses Pa ragraphen so angenommen, wie Seite 35 der Zusammrn- menstellung ersichtlich ist, daher mit den Worten: „sowie in Fällen der letztgedachten Art auch die Orts polizeibehörde." Nach der Zusammenstellung Seite 35 scheint cs zwar, als habe auch die jenseitige Deputation Aufnahme dieser Worte in den Paragraphen beschlossen; im Deputations berichte (Seite 538) sind sie aber nicht erwähnt, sie sind auch in der Zweiten Kammer nicht ausdrücklich zur Ab stimmung gekommen. Es unterliegt sonach einem Zweifel, ob hierin eine Differenz vorliegt oder nicht? Die diesseitige Deputation rathet an: bei der in der Zusammenstellung Seite 35 ersichtlichen - Fassung des ersten Absatzes des §. 66 stehen zu bleiben. Präsident von Friesen: Wir befinden uns jetzt bei §. 88 des Entwurfs und §. 66 der Zusammenstellung. Wenn Niemand sich zum Worte meldet, werde ich die. Frage stellen. Die Deputation rathet an, bei der in der Zusammenstellung Seite 35 ersichtlichen Fassung des ersten Absatzes des §. 66 stehen zu bleiben, und ich frage die Kammer: „ob sie Solches beschließen wolle?" Einstimmig. Referent Secretär Bürgermeister Wimmer: Ferner heißt es im Berichte: Zu Z. 68 der Zusammenstellung. Die Erste Kammer hat beschlossen, Punkt 1 des §. 68 neuer Zählung in folgender Fassung anzunehmen: „1. bei Verstoßen gegen die in§§. 57, 58, 59, 62, 63 und 65 bis zu erfolgter Abhilfe die gänzliche oder theilweise Einstellung des Betriebs verfügen oder denselben nach Lage der Umstände für Rechnung und auf Kosten des Besitzers fortstellen." Die Zweite Kammer hat die Worte: „oder denselben — fortstellen" > abgelehnt. > Da es jedoch vorkommen kann, daß Fortstellung des ' Grubenbetriebs sowohl im öffentlichen., als im eigenen i Interesse der Bergwerksbesitzer liegt, die Behörde nur' ! in dringendsten Fällen diesen Betrieb selbst in die Hand I nehmen und wegen der damit verbundenen Vertretung gewiß dahin streben wird, baldmöglichst von solchem wie-' der entbunden zu werden, so wird angerathen, bei dem von der Ersten Kammer gefaßten Beschluß stehen zu bleiben., Präsident von Friesen: §. 68 der Zusammen stellung- Wenn sich Niemand zum Worte meldet, werde' j ich die Frage stellen. Die Deputation beantragt, bei
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