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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,2
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028273Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028273Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028273Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1868-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll54. Sitzung 1045
- Protokoll55. Sitzung 1051
- Protokoll56. Sitzung 1069
- Protokoll57. Sitzung 1089
- Protokoll58. Sitzung 1097
- Protokoll59. Sitzung 1101
- Protokoll60. Sitzung 1111
- Protokoll61. Sitzung 1121
- Protokoll62. Sitzung 1137
- Protokoll63. Sitzung 1155
- Protokoll64. Sitzung 1181
- Protokoll65. Sitzung 1209
- Protokoll66. Sitzung 1225
- Protokoll67. Sitzung 1235
- Protokoll68. Sitzung 1244
- Protokoll69. Sitzung 1253
- Protokoll70. Sitzung 1271
- Protokoll71. Sitzung 1295
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1335
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1367
- Protokoll76. Sitzung 1383
- Protokoll77. Sitzung 1407
- Protokoll78. Sitzung 1421
- Protokoll79. Sitzung 1431
- Protokoll80. Sitzung 1469
- Protokoll81. Sitzung 1481
- Protokoll82. Sitzung 1487
- Protokoll83. Sitzung 1497
- Protokoll84. Sitzung 1513
- Protokoll85. Sitzung 1533
- Protokoll86. Sitzung 1537
- Protokoll87. Sitzung 1567
- Protokoll88. Sitzung 1599
- Protokoll89. Sitzung 1621
- Protokoll90. Sitzung 1645
- Protokoll91. Sitzung 1659
- Protokoll92. Sitzung 1705
- Protokoll93. Sitzung 1717
- Protokoll94. Sitzung 1743
- Protokoll95. Sitzung 1753
- SonstigesVergleichung 1785
- Protokoll96. Sitzung 1789
- Protokoll97. Sitzung 1803
- Protokoll98. Sitzung 1817
- Protokoll99. Sitzung 1839
- SonstigesAnhang P. 1889
- Protokoll100. Sitzung 1893
- Protokoll101. Sitzung 1927
- Protokoll102. Sitzung 1939
- Protokoll103. Sitzung 1975
- Protokoll104. Sitzung 1989
- Protokoll105. Sitzung 2019
- Protokoll106. Sitzung 2031
- Protokoll107. Sitzung 2047
- Protokoll108. Sitzung 2089
- Protokoll109. Sitzung 2095
- Protokoll110. Sitzung 2109
- Protokoll111. Sitzung 2141
- BandBand 1866/68,2 -
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glaube, man würde dieser Eigenschaft der Bezirksgerichte gerechter, man würde namentlich in der Lage sein, ausge zeichnete Kräfte auch innerhalb der Bezirksgerichte und an der Spitze derselben, wo man deren in der That auf das Aeußerste bedürftig ist, festzuhalten, wenn man sich dazu entschließen könnte, die Bezirksgerichtsdirectoren etwa den Oberappellationsräthen gleichzustellen und einige der älte ren Räthe der einzelnen Bezirksgerichte den Appellations- räthen. Den Vortheil eines ganz besonders günstigen Avancements würden die wirklichen Appellationsräthe gegenüber ihren gleichnamigen College« in den Bezirksge richten doch unter allen Umständen behalten. Ich bin jedoch weit davon entfernt, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen, es genügt mir, durch die Bemerkungen, die ich mir erlaubt, eine Anregung gegeben zu haben. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand noch zu Position 15 das Wort zu nehmen? Staatsminister Dr. Schneider: Auch in Bezug auf diese Bemerkung wiederhole ich Das, was ich vorhin gesagt habe. Es wird die Frage, wie die Appellations gerichte einzurichten seien, dann au das Ministerium her antreten , wenn eine neue Proceßordnung cingesührt wer den soll, und ebenso werden in diesem Falle und wenn wir die Geschwornengerichte bekommen werden, auch bei den Bezirksgerichten Veränderungen vorzunehmen sein. Ich gehe also auf Das, was der geehrte Herr Pro fessor vr. Heinze gesagt hat, nicht näher ein und will nur, indem ich vollständig anerkenne, daß die Bezirksgerichte im Allgemeinen ihrer Aufgabe zu genügen gewußt haben, bemerken, daß das auch von den Appellationsgerichten gilt. Ich lege hier gern Zeugniß ab von der Pflichttreue, dem Eifer und dem Fleiße, der in unseren Appellationsgerichten herrscht. Die Aufgabe, die dort zu erledigen ist, ist eine außerordentlich große, zu groß für die Zahl der Mitglie der. Es haben daher ständige Hilfsarbeiter schon in frü herer Zeit den Appellationsgerichten müssen beigegeben werden. Die Masse der Geschäfte wächst aber so, daß bei aller Anstrengung, der sich die Mitglieder hingeben, sie doch nicht mehr im Stande sind, diese Arbeit zu bewäl tigen, und es ist insofern der Zustand unserer Appel lationsgerichte ein sehr mißlicher, als es zuweilen den Schein hat, als ließen sie die Sachen hinhängen, während es ihnen doch bei aller Anstrengung nicht immer möglich ist, sie so schnell, wie es zü wünschen ist, zu erledigen. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand noch zu Position 15 das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Niemand; die Debatte ist daher geschlossen. Hat der Herr Referent nochEtwas hinzuzu fügen? Referent Vieeprästdent Oberbürgermeister Pfoten-^ Hauer: Ich will auf die Bemerküstg VÄ'HiMr Pt'öfessvt 1 K. 16. Abonnement.) vr. Heinze, insoweit sie die Stellung der Bezirksgerichte den Appellationsgerichten gegenüber sowohl, als die Stel lung der Räthe beider Behörden unter sich zur Frage hat, nicht näher eingehen und nur das Eine erwähnen, daß Ihre Deputation wie bei den vorigen Landtagen, so auch bei diesem die Frage über die Beibehaltung sämmt- licher vier Appellativnsgerichte, deren Verminderung oder deren Zusammenziehung als eine offene zu behandeln ge habt hat. Meine Herren! Diese Frage kann erst dann zu ihrem definitiven Austrage gebracht werden, wenn einmal die in Aussicht gestellte neue Civilproceßordnung und Gerichtsordnung ins Leben geführt worden sein wer den. Bis dahin — bekanntlich sind die Gesetzentwürfe vor der Hand mit Rücksicht auf die allgemeine norddeutsche Gesetzgebung in dieser Beziehung zurückgelegt worden — bis dahin, sage ich, wo diese Frage zum Austrag gebracht werden kann, müssen wir beim swtus guo ante bleiben, insbesondere aber hier das gestellte Postulat unzweifelhaft nach dem Verlangen der Regierung vollständig bewilligen. Präsident von Friesen: Es kann nun abgestimmt werden. Zu Pof. 15, Bezirksappellationsgerichte, empfiehlt die Deputation die Genehmigung des Postulats in der angegebenen Höhe von 83,458 Thlr. etatmäßig, 2830 Thlr. transitorisch. Ich stelle nun die Frage: „ob die Kammer dieses Postulat genehmigen wolle?" Einstimmig. Referent Vieeprästdent Oberbürgermeister Pfoten - Hauer: Der Bericht fährt fort: Die nunmehr in Betracht zu ziehenden Zuschüsse zu den Ausgaben der Untergerichte waren in den früheren Budgetaufstellungen in einer einzigen Pos. 16 vereinigt; gegenwärtig findet zum ersten Male eine Dreitheilung dieser Position statt, die, als noch größere Uebersichtlich- keit gewährend, nur gebilligt werden muß. Zunächst werden unter Pos. 16» als Zuschuß zu den Besoldungen und Ad ministrationskosten der ilntergerichte und. Staatsanwälte 237,843 Thlr. normalmäßig, 2,550 - transitorisch, 240,393 Thlr. in Sa. postulirt. Dies ergiebt gegenüber dem vorigen Postulate an 216,469 - einen Mehrbedarf von 23,924 Thlr. in Sä., welcher letztere wiederum dann zur Erscheinung gelängt, w'önN man aus der Grundlage der bis in das EiüzLlne geheüdcn Mcielftn Erläuterungen zu Pos. 16 ä aü'f Sötte 586 bis M Seite 592 der Bud- getvörlage voü der dvrt berechneten Hciüptsumme 221
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